Gesundheitsreform 1 /
Koalitionsvertrag

Gesundheitsreform 2
Diabetes

Quellenangabe:
04/2004

© 2001 Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG

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An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bedanken, dass ich Berichte aus dieser Fachzeitschrift für meine Homepage verwenden darf


Auf grafische Bild-Darstellungen muss ich aus urheberrechtlichen Gründen verzichten.
CHRONISCH KRANKE MENSCHEN BENACHTEILIGT
Gesundheitsreform wird selbst zur Behinderung
Selbsthilfeorganisationen protestieren:
Die Reform bedeute den Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung


Chronisch kranke und behinderte Menschen werden nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (BAGH) und des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Wohlfahrtsverband (Forum) durch das GKV-Modernisierungsgesetz einseitig und unzumutbar belastet.
Das am 22.09.03 im Bundestag beratene GKV-Modernisierungsgesetz bedeutet den Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung und wird daher von den Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen abgelehnt.
Bezeichnenderweise werden die beiden Spitzenorganisationen der Selbsthilfe bei den Beratungen im Bundestag diesmal auch nicht beteiligt.

Gefahr der Entsolidarisierung
Das Gesetz begründet keine echte Gesundheitsreform, sondern den Abbau von Leistungen und die Gefahr der Entsolidarisierung in der Gesellschaft.
"Eine solche Politik ist nicht nur zutiefst unsolidarisch, sondern wird auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht langfristig sichern", sagt Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der BAGH.
Der Wegfall von Leistungen wie Krankengeld, Zahnersatz, Fahrtkosten und kumulierende Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen, häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie die Praxisgebühr treiben chronisch kranke und behinderte Menschen in dieArmut.

Gefährlicher Irrweg
"Einziger Lichtblick des Gesetzentwurfes ist, dass die Beteiligungsrechte der Selbsthilfeorganisationen in den Gremien des Gesundheitswesens ausgebaut werden", dies sagt Prof. Dr. Gerhard Englert, Erster Sprecher des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Aus Sicht der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen ist es ein gefährlicher Irrweg, ohne weitergehende Strukturveränderungen immer mehr Geld in ein ressourcenverschwendendes Gesundheitssystem zu pumpen.

Qualitätsorientierter Wettbewerb gefordert
BAGH und Forum fordern daher mit Nachdruck eine echte Gesundheitsreform, die sich an der Schaffung eines qualitäts- und nutzenorientierten Wettbewerbs im System und an der Schaffung integrierter Versorgungsstrukturen für chronisch kranke und behinderte Menschen ausrichtet.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) e.V. und das Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Wohlfahrtsverband sind die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland.
Sie vertreten weit über zwei Millionen Betroffene und ihre Angehörigen in mehr als 150 Mitgliedsorganisationen.

Link zu:
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchfeldstr. 149
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211-31006-0
Telefax: 0211-31006-48
Internet: www.bagh.de
E-Mail: info@bagh.de



GESUNDHEITSPOLITIK
Leistungen kürzen,
Beiträge erhöhen
Die rot-grüne Koalition muss das Gesundheitswesen reformieren.
Lesen Sie hier über die wichtigsten Punkte im Überblick - und was das für Sie als Patienten bedeutet


Das neu geschnittene Bundesministerium für Gesundheit und Soziales fällt Ulla Schmidt (SPD) mit erweiterten Kompetenzen zu.
Sie erhält nicht nur eine zweite Chance, sondern zu ihrer bisherigen Verantwortung die anderen Sozialversicherungsträger dazu.
Für ihre schwerste Aufgabe, die Reform des Gesundheitswesens, braucht die Ministerin Durchsetzungs- und Stehvermögen.
Beides hat sie bisher nur bedingt vermittelt.

In den Koalitionsvertrag haben die beiden Regierungsparteien ihre Reformvorstellungen eher global geschrieben.
Dennoch ist die Richtung skizziert, in die eine umfassendere Reform gehen könnte.

Sie wird bereits heftig kritisiert.
"Mehr Qualität und Wettbewerb im Gesundheitswesen" stehen als Titel über den knappen vier Seiten zur Gesundheitspolitik im 88-seitigen Koalitionsvertrag.
Es folgen eher wolkig bleibende Erkenntnisse, die Allgemeingut sind:
Das Gesundheitswesen sei weiter reformbedürftig, heißt es, eine Zweiklassenmedizin werde abgelehnt, Effizienz und Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität seien Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens bei stabilen Beiträgen.

"Erste Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung werden wir kurzfristig ergreifen (Vorschaltgesetz)."
So versprechen es die Koalitionspartner, ohne weiter ins Detail zu gehen.
Sie kündigen aber "mutige strukturelle Veränderungen" zur Erreichung ihrer Ziele an, wollen indessen - anders als bei der Rentenreform (Riester) - die paritätische Beitragsfinanzierung des Gesundheitswesens erhalten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

KOALITIONSVERTRAG
Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
Im Koalitionsvertrag heißt es:
"Zur Stärkung der Solidarität und der Finanzgrundlagen der GKV werden wir die Versicherungs-pflichtgrenze für neue Versicherungs-verhältnisse auf das Niveau der Renten- und Arbeitslosen-versicherung anheben.
Bei der Beitrags-bemessungsgrenze gibt es keine Änderungen."


Damit werden auf den ersten Blick die Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - abgesehen von anstehenden prozentualen Anhebungen zum Jahresbeginn - nicht erhöht, sondern nur der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert.
Auf die Finanzlage der GKV kann sich dies in diesem Jahr nicht mehr auswirken.
Wird aber - wie auch geplant - die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV,AV) auf 5.100 Euro monatlich angehoben, müsste ihnen traditionsgemäß die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV folgen.
Sie beträgt jeweils drei Viertel der Bemessung in der RV und AV.
Das wären 3.825 Euro.
In Bezug auf gut Verdienende könnten sich die GKV-Beiträge damit monatlich im nächsten Jahr bis zu 250 Euro erhöhen, hälftig für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Andere Einkunfsarten sollen nicht in die Beitragsbemessungsgrenze einbezogen werden.

Die rot-grüne Gesundheitspolitik geht offensichtlich von Effizienzreserven aus, deren Erschließung berechtigte Leistungsansprüche der Versicherten einschließlich von medizinischen wie pharmazeutischen Innovationen ermöglicht. Der PKV-Verband hat bereits eine Verfassungklage gegen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze angekündigt.

KOALITIONSVERTRAG
Sicherstellungsauftrag
Eine Organisationsreform soll das Verhältnis von GKV und Leistungserbringern verändern, beispielsweise die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) zu "wirksamen Dienstleistern" fortentwickeln und in "effektiveren Schiedsstellen" "konfliktauflösende Mechanismen installieren."

Konkreter heißt dies:
"Die Anbieter von Gesundheitsleistungen und die Krankenkassen werden in die Lage versetzt, neben den notwendigen kollektiven Verträgen Einzelverträge mit festgelegten Qualitätsniveaus abzuschließen.
Der Kontrahierungszwang wird modifiziert.
Der Zugang zu den medizinisch notwendigen Leistungen bleibt jedermann wohnortnah offen und die freie Arztwahl gewährleistet."


Dieser Sicherstellungsauftrag liegt seit einer Notverordnung von 1931 bei den damals gegründeten KVen.
Bis dahin hatten Ärzte für höhere Honorare gestreikt.
Modifizierung des Kontrahierungszwangs bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht mehr die KVen allein Verhandlungspartner der Krankenkassen sind, sondern auch einzelne Ärzte und Ärztegruppen oder Krankenhäuser.
Heute handeln die KVen mit den Krankenkassen die Honorare aus und verteilen sie unter der Ärzteschaft.

Konkurrenzdruck soll die Qualität der angebotenen Leistung erhöhen, damit auch Folgebehandlungen verringern und im ganzen die Preise senken.
In welchem Ausmaß die Machtfülle der KVen eingeschränkt werden soll - denn darauf läuft das Vorhaben der rot-grünen Koalition hinaus - , ist nicht spezifiziert.
Abzuwarten bleibt, ob die Krankenkassen, die Teile der Verantwortung der KVen übernehmen müssten, dies überhaupt wollen.
Bevor diese Fragen beantwortet sind, könnte die halbe Wahlperiode vorüber sein.

KOALITIONSVERTRAG
Integrierte Versorgung
"Wir werden die Systeme der integrierten Versorgung stärken, eine bessere Abstimmung zwischen stationärem, teilstationärem und ambulantem Bereich ermöglichen und das Honorar- bzw. Entgeltsystem entsprechend ausrichten.
In der ambulanten Versorgung können neben den freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten Gesundheitszentren zusätzlich tätig werden."


Eine "effektivere Steuerung" soll offensichtlich die oben erwähnte Stabilisierung der Beiträge flankieren, beispielsweise Doppeluntersuchungen und -behandlungen einsparen, ohne dass dies aber genauer fixiert würde.

KOALITIONSVERTRAG
Einheitlicher Leistungsanspruch
"Wir orientieren die Versorgung strikt am medizinisch Notwendigen.
Der Leistungskatalog der GKV muss angesichts der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Sicherung der Therapievielfalt angepasst werden."


Der Sparzwang wird auch hier deutlich, er steht aber zugleich dem Versprechen gegenüber, medizinisch-wissenschaftliche wie pflegerische Standards einzuhalten und den medizinischen Fortschritt mit einzubeziehen.
Hier den Schlüssel zu einer Art Quadratur des Kreises zu finden, dürfte eine der schwierigsten Herausforderungen für eine wirkliche Reform sein.

KOALITIONSVERTRAG
Qualität
"Qualität im Gesundheitswesen beginnt mit überprüfbar gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten;
gleiches gilt für die übrigen Heilberufe."


Auch hier geht es um eine kontrollierte Abstimmung unter allen Leistungsanbietern, erwartet wird eine vertiefte Zusammenarbeit.
Zu deren Kostenfaktor durch Mehrarbeit sagt die Koalition nichts.
Kontrolliert werden soll dies durch die bereits in der vorigen Legislaturperiode angekündigte Einrichtung eines "Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin".

Unabhängige Fachleute sollen dort zügig Behandlungsleitlinien erstellen, den Leistungskatalog fortschreiben, gleichberechtigte komplementäre Therapieeinrichtungen einbeziehen und eine Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Arzneimittel gewährleisten.
Mehrere Ärzteverbände sprechen in diesem Zusammenhang von Dirigismus und Zuteilungsmedizin.
Der AOK-Bundesverband warnt davor, den Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen nicht zu Gunsten des Qualitätszentrums abzuschaffen.

KOALITIONSVERTRAG
Hausarzt als Lotse
"Der Hausarzt wird als "Lotse" in dem komplexen System moderner Versorgung, Prävention und Rehabilitation tätig werden."

Dies ist eine Forderung, die seit langem existiert und die Stellung des Hausarztes gegenüber den KVen stärkt, möglicher Weise aber auch die Wertigkeit seiner Honoraransprüche gegenüber dem bisher von den KVen allein bestimmten Verteilungsrahmen unter den Ärzten anhebt.

KOALITIONSVERTRAG
Anreiz- und Bonussysteme
"Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, Anreiz- und Bonussysteme zu etablieren."

Auch hier deutet sich der Versuch an, nicht nur Qualität zu belohnen, sondern zugleich zu Einsparungen von Leistungen zu gelangen.

KOALITIONSVERTRAG
Arzneimittelversorgung
"Die Arzneimittelversorgung wird liberalisiert".

Dieser lakonische Satz ist der einzige, mit dem das Koalitionspapier auf die Arzneimittelversorgung im engeren Sinne eingeht.
Damit meinen die Koalitionäre zweifelsohne die Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten, der wohl kommen wird aber höchstwahrscheinlich die erhofften Einsparungen nicht erzielt.
Einzubeziehen wären hier aber zusätzlich die nur kurzen Hinweise auf unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten auf der Gesundheitskarte (s.u.) sowie die Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Arzneimittel im Bereich des Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin (s.o.).
Die Bedenken der Arzneimittelhersteller gegen eine so genannte vierte Hürde bei der Einführung innovativer Arzneimittel sind bekannt. -
Das geplante Vorschaltgesetz ist nur als solches erwähnt, seine Inhalte sind nicht erläutert.

Bekannt ist aber schon, dass steigende Kassenbeiträge zunächst vor allem über Einsparungen im Pharmabereich in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden Euro vermindert werden sollen.
Davon sollen die Arzneimittelhersteller über einen Großkundenrabatt gegenüber der GKV rund 420 Millionen Euro aufbringen.
Die Medikamentenpreise blieben dabei unberührt, hätten also keine Auswirkung auf das Preisniveau exportierter Medikamente.
PKV sowie Selbstzahler könnten vom GKV-Rabatt nicht profitieren.
Weitere 600 Millionen Euro sollen über eine Reduzierung der Großhandelszuschläge eingespart werden, und 400 Millionen Euro sollen die Apotheker mit einer Kappung des Aufschlags für höherpreisige Medikamente beisteuern.

Der Präsident der Deutschen Apothekerkammer Johannes Metzger bezeichnete dies spontan als eine Kampfansage, als auf dem Deutschen Apothekertag in Berlin die ersten Meldungen darüber bekannt wurden.
ABDA-Hauptgeschäftsführer Prof. Rainer Braun rechnete in gleichen Atemzug auf demselben Forum vor, dass solche Maßnahmen pro Apotheke und Jahr einen Verlust von runden 50.000 Euro bedeuteten.

KOALITIONSVERTRAG
Prävention
"Prävention wird eine eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege.
Um Prävention angesichts der Vielzahl von verantwortlichen Entscheidungsträgern durchschlagkräftig zu gestalten, wird das "Deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung" sukzessive ausgebaut."


Auf Dauer steht dahinter die Hoffnung auf eine Entlastung der kurativen Medizin, mithin wiederum auf eine Effizienzreserve.
Die Bündelung von Vorschriften für präventive Maßnahmen in einem Präventionsgesetz hatte Ulla Schmidt bereits in der vorigen Legislaturperiode angekündigt.
Das Forum soll Entscheidungen konzentrieren sowie Kampagnen entwickeln und umsetzen und dabei einen Schwerpunkt bei der präventiven Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzen.
Die Art solcher Kampagnen wird nicht weiter ausgeführt.
Bemerkenswert ist, dass an dieser Stelle einer weiteren Behörde mehr Einfluss zugesprochen wird.

KOALITIONSVERTRAG
Patientencharta und Patientenquittung
"Patientenschutz und Patientenrechte werden ausgebaut.
(...) Wir werden ihre Rechte durch eine Patientencharta und die Einsetzung eines Beauftragten stärken."


Interessenvertreter der Patienten sollen auch bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung einbezogen werden.
Dies heißt - ohne dass es weiter erläutert wäre, dass sie künftig auch Einfluss auf Entscheidungen erhalten sollen, die bisher den KVen obliegen.
Aber auch der einzelne Patient soll stärker in die Verantwortung mit einbezogen werden:
"Patienten haben Anspruch auf vollständige Informationen.
Deshalb werden wir eine Patientenquittung einführen, mit der Behandlungen nachvollzogen werden können."


Will sagen, der Arzt wird künftig stärker kontrolliert.
Möglich ist dies freilich nur mit solchen Patienten, die das können und wollen.
Die Hoffnung dabei ist wohl auch, durch vermehrte Transparenz das Kostenbewusstsein des Patienten zu schärfen, ohne ihn direkt mit der unpopulären Forderung zu konfrontieren, keine unnötigen Leistungen zu beanspruchen.
Der vermehrte Verwaltungsaufwand für den Arzt bei einer zusätzliche Quitung für den Patienten könnte sich in Grenzen halten.
Beispielsweise in Form eines zweiten (womöglich modifizierten) Computer-Ausdrucks der Honorarforderung, die er auch jetzt erstellt.

KOALITIONSVERTRAG
Gesundheitskarte
"Zur Erhöhung der Transparenz und der Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz im System führen wir auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte ein."

Ziel ist, unnötige Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen zu vermeiden.
Der Koalitionsvertrag betont in diesem Zusammenhang die Datensicherheit, die gerade hier von den Ärzteverbänden kritisiert worden ist, die aber von den Krankenkassen als Kontrollmöglichkeit gegenüber erbrachten Leistungen und deren Nachhaltigkeit als unerläßlich angesehen wird.

KOALITIONSVERTRAG
Sucht- und Drogenpolitik
"In einem Aktionsplan Drogen und Sucht sollen in Abstimmung mit den Ländern, den Sozialversicherungs-trägern und den Verbänden der Jugend- und Suchtkrankenhilfe gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Suchtprobleme in unserer Gesellschaft festgelegt werden."

Die Koalition will eine nationale Antitabak-Kampagne durchführen, den Zugang zu Therapien erleichtern und, hier nennt sie eine einzelne Therapie, die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabisarzneimitteln in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickeln.

Fazit:
"Gefragt sind Nerven wie Seile!!"


Der Koalitionsvertrag ist schon jetzt, wo noch kein Passus von ihm in Gesetze oder Verordnungen gefasst ist, stark umstritten.
Überdies enthält er nicht keine Vision für jene grundsätzliche Reform, die alle Beteiligten am deutschen Gesundheitswesen seit Jahren fordern, natürlich jeweils unter ihrem eigenen Interessengesichtswinkel.

Die Apothekerverbände sehen etwa die Hälfte aller deutschen öffentlichen Apotheken in ihrer Existenz bedroht.
Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes, hat den Koalitionsvertrag ein "Dokument der Mutlosigkeit" genannt.
Die langfristige Finanzierung von Innovationen sowie der demokratische Wandel erführen keine Antwort.
Hartmannbund und NAV besispielsweise haben sich ähnlich geäußert.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen, die stärker gestiegen sind als die Beiträge, sind im Koalitionsvertrag gar nicht angesprochen.
Vielleicht erfahren sie eine gesetzliche Deckelung im Vorschaltgesetz.
Indessen fürchten die Krankenkassen neue Verschiebebahnhöfe durch eine Verminderung der Beiträge für Arbeitslosenhilfe-Bezieher und eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf zahntechnische Leistungen.
Im nächsten Jahr drohten dadurch "nicht nur moderate Steigerungen der durchschnittlichen Beitragssätze" in der GKV.
Die Stabilisierung der Sozialbeiträge bezeichnet der Koalitionsvertrag aber ausdrücklich als eines seiner Ziele.

Die neue alte Ministerin wird, wenn sie die gewollte Reform wirklich durchsetzen will, Nerven wie Seile brauchen und womöglich für mindestens zwei Jahre auf ihr Privatleben verzichten müssen.





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Quellenangabe
04/2004


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PRÄSIDENT DER DDG
Wenn Gesundheitsreform, dann in der Vorsorge
Während die Mittel für Ärzte, Medikamente und Forschung immer weniger werden, steigt die Zahl der Menschen mit Störungen im Zuckerstoffwechsel rasant an

Die Zahl der Menschen, die an einem Diabetes mellitus oder dessen Vorstufen leiden, ist in Deutschland weit größer als bisher angenommen.
Damit dürfte in den kommenden Jahren eine regelrechte Flut an Diabetikern auf uns zurollen, deren medizinische Versorgung und Betreuung speziell vor dem Hintergrund der geplanten Strukturveränderungen im Gesundheitswesen in keinster Weise gesichert ist.
Darauf hat Prof. Dr. Rüdiger Landgraf aus München als scheidender Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft in seiner Eröffnungsrede bei der 38. Jahrestagung der Gesellschaft in Bremenaufmerksam gemacht.

Raum Augsburg: 14 %
Glukosetoleranzstörung
Bei der Untersuchung einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe in der Region Augsburg, dem so genannten KORA-Surveys, wurde nach Landgraf festgestellt, dass rund 8 Prozent der Bevölkerung an einem Diabetes mellitus leiden, der bekannt war.
Ebenso häufig wurde allerdings ein bis dato unbekannter Diabetes registriert und bei 14 Prozent der Untersuchten zeigten sich eindeutige Auffälligkeiten des Zuckerstoffwechsels im Sinne einer verschlechterten Glukosetoleranz, die von den Experten als Vorstufe des Diabetes gedeutet wird und mit einem hohen Risiko für eine Diabetes-Entwicklung verbunden ist.

Verstaatlichung der Medizin
Damit weisen rund 40 Prozent der Bevölkerung eindeutige Auffälligkeiten hinsichtlich ihres Kohlenhydratstoffwechsels auf.
Dennoch werden derzeit nach Landgraf schmerzliche Einschnitte im Leistungskatalog der Krankenkassen diskutiert und geplant und das insbesondere bei der Betreuung chronisch kranker Menschen, was zwangsläufig auch die Diabetiker betrifft.
"Es ist eine dramatische Umstrukturierung in unserem Gesundheitswesen in vollem Gange", erklärte Landgraf in Bremen.
Dabei werde mehr "solidarischer Wettbewerb" gefordert, laut Landgraf "ein Widerspruch in sich".
Der Forderung nach Wettbewerb stehe zudem eine zunehmende Bürokratisierung, eine zunehmende Reglementierung und auch eine regelrechte Verstaatlichung der Medizin gegenüber.

Krankenversorgung kränkelt
Die geplanten Veränderungen werden nach Landgraf letztlich dazu führen, dass die Ärzte in den Kliniken bei gleichem oder verringertem Personalbestand und gleichzeitiger Zunahme der administrativen Aufgaben und Dokumentationspflichten eine adäquate Krankenversorgung nicht mehr werden gewährleisten können.
Auch werde die "Depersonalisierung der Arzt-Patienten-Beziehung" fortschreiten und das speziell bei chronisch Kranken, mahnte der Mediziner.
Er wies ferner darauf hin, dass zwangsläufig vor diesem Hintergrund auch die Aus- und Weiterbildung junger Ärzte leiden werde und eine drastische Einschmelzung der klinischen Diabetes-Forschung programmiert sei.

Wenn Reform, dann in der Vorsorge
"Sicherlich bedarf es einer Reform des Gesundheitswesens", räumt Landgraf ein.
Diese aber solle vor allem auf Prävention setzen, da dadurch erhebliche Kosteneinsparungen möglich wären.
Für die Misere im Gesundheitswesen sind nach Landgraf außerdem Fehler der Politik verantwortlich, für die jedoch die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen müsse.
Als Beispiel nannte der Diabetologe die versicherungsfremden Leistungen, bei denen es sich um "ungerechterweise erhobene verkappte Steuern" handele.
Er forderte deshalb vor allem den Abbau nicht krankheitsbezogener Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen oder eine Ermäßigung des Beitrags während des Erziehungsurlaubs.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung könnte dadurch, so Landgraf, um 3 Prozent gesenkt werden.
Die krankenversicherungsfremden Leistungen sollten dann durch Konsumsteuern finanziert werden.

Meilenstein:
Diabetes-Qualitäts-Modells (DQM)
Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft hat nach den Worten ihres Präsidenten die medizinischen, sozio-ökonomischen, berufs- und gesundheitspolitischen Probleme und Aufgaben erkannt und angenommen.
Die Gesellschaft hat evidenz-basierte Leitlinien erarbeitet und publiziert und sich aktiv an der Entwicklung von Modellen der Versorgung beteiligt und damit wesentlich dazu beigetragen, die Betreuung der Diabetiker in Deutschland zu verbessern und Grundlagen zu legen für eine qualitätsorientierte und ökonomisch vertretbare Diabetologie.
In diesem Zusammenhang nannte Landgraf auch die Entwicklung und Implementierung des Diabetes-Qualitäts-Modells (DQM), das einen Meilenstein in der Versorgung und Betreuung von Menschen mit Diabetes darstelle und das auf allen Versorgungsebenen.



NICHT NUR BEI DIABETES
Bestimmt das verzuckerte Hämoglobin die Sterblichkeit?
Der Anteil an verzuckertem Hämoglobin (HbA1c) im Blut ist ein entscheidender Faktor für die Sterblichkeit bei Diabetikern.
Je höher dieser "Langzeit-Blutzucker"- Wert ist desto höher ist das Risiko.
Eine englische Studie will jedoch Beweise dafür gefunden haben, dass dieser Wert auch im Normalbereich die Sterblichkeit der Gesamtbevölkerung beeinflusst.


Der HbA1c-Wert sagt aus, wie viel Traubenzucker (Glukose) an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin angelagert ist und gibt einen Hinweis auf den Blutzucker der letzten drei Monate.
Bei Gesunden liegt dieser Wert unter 6% (abhängig von der jeweils angewandten Messmethode), bei gut eingestellten Diabetikern unter 7%.
Ärzte der Universität Cambridge untersuchten zwischen 1995 und 1997 über viereinhalbtausend Männer im Alter zwischen 45 bis 79 Jahren auf ihren HbA1c-Spiegel.
Für Diabetiker unter ihnen ermittelten die Forscher ein deutlich höheres Risiko, an Herzinfarkt oder anderen Krankheiten zu sterben als für Gesunde.

Je höher ihr HbA1c-Spiegel, desto höher lag ihr Risiko.
Ein Prozent mehr bewirkte einen Anstieg der Sterblichkeit um 29%.
Die Gefahr, an einem Gefäßverschluss am Herzen zu sterben, stieg dabei sogar um 44%.
Die Wissenschaftler berechneten die Sterblichkeitsrate aber auch für die HbA1c- Werte im oberen "Normalbereich".
Bei Werten, bei denen im allgemeinen noch kein Diabetes festgestellt wird, stieg das Risiko kontinuierlich an.

Kay-Tee Khaw, der Erstautor der Studie, im British Medical Journal:
Der Vorhersagewert von HbA1c für die Gesamtsterblichkeit war stärker als der Cholesterinwert oder Blutdruck.
Für die Diabetiker schien das Sterberisiko hauptsächlich von der Konzentration an verzuckertem Hämoglobin abzuhängen.
Da der HbA1c-Wert für 70% der Bevölkerung im Bereich über 5% liegt, sollten die Ärzte auch schon diese Patienten dazu anhalten, ihr Risiko zu senken.
Durch eine Umstellung ihrer Ernährung und vermehrter Bewegung sollte es den meisten möglich sein, ihren HbA1c- Wert um 0,2% zu drücken.
Entsprechend den Zahlen dieser Studie könnte damit die Sterblichkeit von Personen unterhalb der Diabetesschwelle um 10% sinken.



GESUNDHEITSREFORM 2004
Was ändert sich?
Im Überblick:
Was Kassen-Patienten im Jahr 2004 erwartet
Zum Jahresbeginn zeigt die vom Bundestag beschlossene Gesundheitsreform erstmals deutliche Auswirkungen:

Neue Zuzahlungsregelungen ab 1. Januar 2004
Ab sofort richtet sich Ihre Zuzahlung nicht mehr wie bisher nach der Packungsgröße, sondern nach dem Preis eines verordneten Arzneimittels.
Dementsprechend fordert Ihre Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Arzneimittelpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro pro verordnetem Medikament.


Die Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten zu erheben, um sie dann in voller Höhe an die Krankenversicherung abzuführen.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht mehr erstattungsfähig!


Alle Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, dürfen Ihnen im Regelfall nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Die so genannten OTC-Präparate müssen Sie ab sofort selbst bezahlen!
(Ausnahmen hiervon:
Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.)

Alle Befreiungs-bescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit!
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse, die Sie von der Zuzahlung befreien, verlieren mit dem 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit.
Dies gilt auch für Bescheinigungen, die über dieses Datum hinaus ausgestellt waren!
Um erneut eine Befreiung von der Zuzahlung zu erreichen, müssen Sie erst eine Selbstbeteiligung von 2% Ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (chronisch Kranke 1%) geleistet haben.
Sammeln Sie deshalb jeden Beleg über Zuzahlungen bei uns, aber auch beim Arzt (Praxisgebühr), bei Krankenhausaufenthalten und allen anderen medizinischen Leistungen.
Es wird nämlich jede Zuzahlung berücksichtigt.

Geänderte Regeln für die Zuzahlungen
Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandmitteln beträgt künftig 10 Prozent vom Abgabepreis, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Einheit.
Höher als der tatsächliche Preis des Mittels kann die Zuzahlung nicht sein.

Für den Besuch beim Arzt und Zahnarzt wird für Erwachsene eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro fällig.
Beim Hausarzt und beim Zahnarzt fällt die Gebühr einmal pro Quartal an.
Falls Sie ohne hausärztliche Überweisung einen Facharzt aufsuchen, müssen Sie auch dort 10 Euro bezahlen (Ausnahme: Kinderarzt).
Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen und Maßnahmen der Schwangerenvorsorge sind von der Praxisgebühr befreit.

Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege müssen Sie 10 Prozent der Kosten tragen, dazu 10 Euro pro Verordnung.
Werden Ihnen also etwaauf einem Rezept sechs Termine Krankengymnastik verordnet, zahlen Sie 10 Euro für diese Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für jede Gymnastikstunde.

Bei Hilfsmitteln (etwa Rollstuhl, Hörgerät) werden ebenfalls 10 Prozent Zuzahlung fällig, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Ausnahme:
Hilfsmittel,die zum Verbrauch bestimmt sind, zum Beispiel Inkontinenzeinlagen.
Hier müssen 10 Prozent je Verbrauchseinheit bezahlt werden, höchstens jedoch 10 Euro im Monat.

Bei einer Soziotherapie oder Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe müssen Sie 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten übernehmen - mindestens 5, höchstens 10 Euro.

Die Zuzahlung im Krankenhaus und für Anschlussheilbehandlungen beträgt 10 Euro pro Tag, muss aber höchstens für 28 Tage bezahlt werden.

Viele Leistungen fallen weg:
Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen verschwinden beispielsweise das Sterbegeld und das Entbindungsgeld.

An den Kosten für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden sich die Krankenkassen nicht mehr beteiligen.
Ausnahmen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr sowie Patienten, deren Sehvermögen stark beeinträchtigt ist.

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in wenigen Sonderfällen erstattet.

Bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zahlen die Kassen statt bisher bei vier nur noch bei drei Versuchen die Hälfte der Kosten.
Außerdem wird hier eine Altersbegrenzung eingeführt:
Die finanzielle Beteiligung der Krankenkasse erhaltennur noch Frauen zwischen 25 und 40 Jahren sowie Männer bis 50 Jahre.

Auch eine Sterilisation wird Privatsache - es sei denn, sie ist medizinisch notwendig.

Ab Januar 2004 dürfen nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente muss der Patient dann selbst zahlen.
Ausnahmen gibt es für Kinder bis zum 12.Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18.Lebensjahr sowie bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen, wenn die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel als "Therapiestandard " gelten.

Die Belastung wird nicht unbegrenzt steigen
Bei allen zusätzlichen Belastungen hat der Gesetzgeber Grenzen festgelegt.
Insgesamt soll niemand pro Jahr mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Eigenbeteiligungen aufwenden müssen.

Für chronisch Kranke, denen der behandelnde Arzt eine "schwer wiegende Krankheit" bescheinigt, welche eine Dauerbehandlung nötig macht, liegt die Grenze bei einem Prozent.
Familien werden zusätzliche Freibeträge eingeräumt.

Alle Zuzahlungen, also auch die Praxisgebühr und die Eigenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt, werden berücksichtigt.
Aus diesem Grund ist es ab dem kommenden Jahr besonders wichtig, sich sämtliche Zuzahlungen quittieren zu lassen, um sie der Krankenkasse gegenüber belegen zu können.
Wer will, kann sich von seinem Arzt, vom Zahnarzt oder Krankenhaus auch eine so genannte Patientenquittung ausstellen lassen.
Darauf kann man genau sehen, welche Leistungen erbracht wurden und wie viel sie gekostet haben.

Weitere Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen beantwortet Ihnen Ihr Apotheker gern im persönlichen Gespräch.



BEI ARZT UND APOTHEKER
Quittungen und Belege gut aufbewahren!
Vor allem chronisch Kranke sollten ab sofort alle Arzneiquittungen und Zuzahlungsbelege sammeln !!!

Das ist wichtig, um die Ausgaben später bei der Krankenkasse nachzuweisen.
Chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens für Medikamente oder Arztbesuche ausgeben.
Für andere Patienten gilt eine Grenze von zwei Prozent.

Auf Grund der dem 1. Januar in Kraft getretenen Gesundheitsreform müssen gesetzlich Versicherte für Medikamente und medizinische Hilfsmittel jetzt einen Eigenanteil von zehn Prozent zahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro je Verordnung.



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