Thema:
Patientenverfügung


* 9 wichtige Fragen *

Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?
Wo bewahre ich sie auf?
Muss sie handschriftlich sein?
Ist sie für Ärzte bindend?
Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.

Eine schriftliche Patientenverfügung kann für Angehörige und Ärzte eine große Hilfe sein. Wer sich entschließt, seine persönliche Einstellung zum Leben und zum Sterben zu Papier zu bringen, sollte sich diesen Schritt aber reiflich überlegen.


Frage 1
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügungen formulieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Fall, dass Sie Ihren Willen als Patient nicht mehr selbst äußern können
Möchte ich, dass bei einer schweren unheilbaren Erkrankung und dem Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden, wenn kaum noch Hoffnung auf Heilung oder auch nur Besserung besteht?
Oder soll unbedingt alles medizinische Machbare unternommen werden, selbst wenn die Erfolgsaussichten minimal sind?

Es ist schwierig genug, solche Fragen für die eigene Person zu beantworten.
Wie kompliziert muss es für Angehörige und Ärzte sein, den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu ermitteln, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann - als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit.
Wer seine Ansichten beizeiten schriftlich in einer Patientenverfügung zu Papier bringt, sorgt dafür, dass der eigene Wille im Ernstfall zur Kenntnis genommen wird.
Wer dagegen auf eine Patientenverfügung verzichtet, der nimmt in Kauf, dass eines Tages womöglich ein anderer sein Schicksal lenkt.

Wer setzt meinen Willen durch?
Es empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.
Damit können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihren Willen im Ernstfall mit Rechtsmacht geltend machen kann.
Diese Aufgabe fällt nicht etwa automatisch Ihrem Partner oder einem engen Angehörigen zu.

Frage 2
Muss ich die Verfügung mit der Hand schreiben?
...oder kann ich ebenso gut einen fertigen Vordruck verwenden?
Noch gibt es in Deutschland keine rechtlich bindenden Vorschriften für die äußere Form einer Patientenverfügung.
Sie kann mit der Hand ebenso geschrieben sein wie mit dem PC.
Auch Vordrucke und fertige Textbausteine können Sie verwenden.
Wichtig ist aber in jedem Fall Ihre eigenhändige Unterschrift mit Datum und Ortsangabe.
Schließlich soll ja klar erkennbar sein, dass es sich um Ihre Willensäußerung handelt.
Empfehlenswert ist die Unterschrift im Beisein eines Zeugen.
Ein geeigneter Ansprechpartner wäre zum Beispiel Ihr Hausarzt.
Er kann im Zweifelfall auch bestätigen, dass sie zum Zeitpunkt der Unterschrift geistig und seelisch gesund waren.
Wenn Sie die Verfügung noch sicherer machen wollen, können Sie den Zeugen ebenfalls unterschreiben lassen.

Die Handschrift hat Vorteile:
  • Sicher
    Eine handschriftliche Verfügung ist relativ fälschungssicher.

  • Anpassbar
    Jeder Mensch hat einen individuellen Lebensweg und eigene Wertvorstellungen.
    Selbst verfasste Texte passen besser zur persönlichen Situation als standardisierte Vordrucke.

  • Glaubhaft
    Wenn Sie ein vorgefertigtes Formular unterschreiben, könnten im Ernstfall womöglich Zweifel aufkommen, ob Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift tatsächlich alle Textpassagen genau gelesen und richtig verstanden hatten.
    Im schlimmsten Falle wird Ihre Verfügung dadurch unwirksam.
    Diese Gefahr ist geringer, wenn Sie Ihren Willen handschriftlich festhalten.
    Denn dann ist ziemlich sicher anzunehmen, dass Sie Ihr Dokument genau kannten und alle Aspekte akzeptierten.


  • ...aber auch Vordrucke haben ihre Stärken:
  • Durchdacht
    Muster-Verfügungen sind eine sehr hilfreiche Grundlage für Ihre Verfügung, denn hier sind Erfahrungen vieler Personen mit eingeflossen:
    Ärzte, Patienten, Hospiz- Mitarbeiter und Juristen haben sich Gedanken zur bestmöglichen Form gemacht.
    Wer gute Vordrucke (mit)verwendet, läuft weniger leicht Gefahr, wichtige Aspekte zu übersehen.

  • Treffend formuliert
    Oft fällt es schwer, medizinische Sachverhalte genau zu beschreiben.
    Sätze wie "Ich möchte nicht an vielen Schläuchen hängen, sondern in Würde sterben" sind viel zu allgemein.
    Gute Textbausteine und Vordrucke machen es leichter, den eigenen Willen präzise zu Papier zu bringen.


  • Ratsam: Eine gute Mischung
    Wie Sie Ihre Patientenverfügung abfassen möchten, können natürlich nur Sie selbst entscheiden.
    Handschriftliches sollte aber nicht völlig fehlen.
    Passagen, in denen Sie mit eigenen Worten und eigener Schrift Ihre ganz persönlichen Wertvorstellungen schildern, sind eine wichtige Ergänzung.
    Sie zeigen, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, untermauern Ihren Willen und unterstreichen die Glaubwürdigkeit Ihrer Verfügung.

    Vordrucke und Textbausteine können Ihnen als wertvolle Anregung dienen.
    Empfehlenswert sind zum Beispiel Formulare von Palliativ- Einrichtungen wie der Deutschen Hospizstiftung, von den Kirchen oder die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums.

    Frage 3
    Was kann ich alles verfügen?
    Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort.
    Jeder muss nach reiflicher Überlegung individuell entscheiden, was er in welchem Umfang für sich festlegen möchte

    Eine Patientenverfügung erstellen - das ist nicht in einer halben Stunde erledigt.
    Es geht um mehr als um ein paar Kreuzchen auf einem Formular.
    Wer den eigenen Willen nicht kennt, kann ihn auch nicht aufschreiben.
    Die Auseinandersetzung mit schwierigen Lebensfragen im Zusammenhang mit Krankheit, Sterben und Tod ist unumgänglich, wenn die Verfügung Sinn machen soll.
    Ausführliche Beratungsgespräche mit Angehörigen und Freunden sollten dabei nicht fehlen.

    Ganz wichtig ist auch eine Beratung zu medizinischen Aspekten, zum Beispiel durch den Hausarzt.
    Anregungen zum möglichen Inhalt einer Verfügung können Sie sich in zahlreichen Muster-Verfügungen holen.
    Zwei Beispiele für mögliche Aspekte Ihrer Verfügung:

    Beispiel 1
    Die Situation: Angenommen, in Folge einer Gehirnschädigung (z.B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung, Schock) ist meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen.
    Der Todeszeitpunkt ist aber noch nicht absehbar.
    Die Fähigkeit zu Empfindungen kann in solchen Situationen erhalten sein, ein Aufwachen aus diesem Zustand ist nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich.
    (Thema: Wachkoma
    Hier... erfahren Sie näheres dazu)


    Wünsche ich in der beschriebenen Situation, dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird?
    Oder wünsche ich, dass in diesem Fall keine künstliche Ernährung erfolgt?

    Beispiel 2
    Die Situation: Angenommen, ich befinde mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit.
    Der Todeszeitpunkt ist aber noch nicht absehbar.
    Eine fachgerechte Schmerztherapie einschließlich der Gabe von Morphin wirkt in der Regel nicht lebensverkürzend, im Gegenteil.
    In Extremsituationen kann es jedoch vorkommen, dass Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch gewählt werden muss, um die Beschwerden zu lindern, dass eine geringe Lebenszeitverkürzung die Folge sein kann.

    Sollten im beschriebenen Fall alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen:
    nehme ich dann die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Lebenszeit-Verkürzung durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen in Kauf?

    Achtung: Die beiden hier genannten Beispiele sollen Ihnen nur eine Vorstellung von möglichen Inhalten der Verfügung vermitteln.
    Es handelt sich dabei keinesfalls um einen Formulierungs- Vorschlag!
    Informieren Sie sich insbesondere zu medizinischen Aspekten genau und lassen Sie sich vom Arzt beraten.
    Nur so können Sie sich eine eigene Meinung bilden.

    In Ihrer Verfügung können Sie zum Beispiel auch darauf eingehen, wie Sie persönlich zum Thema Organspende stehen.

    Übrigens dürfen Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht nur festlegen, was Sie nicht wünschen, sondern auch dazu Stellung dazu, was Sie ausdrücklich wünschen.

    Wichtig ist, dass sich Ihre Formulierungen nicht widersprechen.
    Wenn Betroffene an einer Stelle verfügen, dass sie möglichst lange leben möchten, an einer anderen, dass sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen - welchen Wunsch sollen die dann Ärzte im Ernstfall berücksichtigen?

    Persönliche Wertvorstellungen
    Neben ganz konkreten Wünschen kann und sollte Ihre Verfügung auch über Ihre persönlichen Wertvorstellungen informieren:
    Welche Rolle spielt zum Beispiel die Religion in Ihrem Leben?
    Möchten Sie möglichst lange Leben - oder ist Ihnen die Lebensintensität wichtiger als die reine Lebensdauer?
    Anregungen für die Erläuterung Ihrer persönlichen Einstellungen zu wichtigen Lebensfragen finden Sie z.B. in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Justizministeriums ab Seite 20.
    Hier zum Download vorsorge2004.pdf

    Jede Form der aktiven Sterbehilfe (Hier näheres !!)
    ist in Deutschland verboten.
    Sollte sie von einem Patienten in einer Verfügung einfordert werden, dürfen sich die Ärzte nicht danach richten.

    Frage 4
    Was macht meine Verfügung fälschungssicher?
    Ein Beweis für die Echtheit Ihrer Verfügung ist Ihre eigenhändige Unterschrift mit Datum und Ortsangabe
    Wer sich bestmöglich vor Missbrauch schützen will, sollte sich vom Rechtsanwalt beraten lassen.
    Im Normalfall ist das jedoch nicht nötig.
    Je mehr Handschriftliches die Patientenverfügung enthält, desto sicherer kann eine Fälschung ausgeschlossen werden.
    Empfehlenswert ist die Unterschrift im Beisein eines oder mehrerer Zeugen.
    Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dann lassen Sie die Zeugen ebenfalls auf dem Dokument unterschreiben.
    Ein geeigneter Ansprechpartner ist zum Beispiel Ihr Hausarzt.
    Er kann im Zweifelsfall auch bestätigen, dass sie zum Zeitpunkt der Unterschrift geistig und seelisch gesund waren.

    Es bleibt völlig Ihnen überlassen, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren.
    Aber sie sollte natürlich gefunden werden, wenn es darauf ankommt.
    Informieren Sie deshalb Ihre Angehörigen, Ihre Freunde oder auch Ihren Hausarzt über den Aufbewahrungsort.
    Deponieren Sie den Text am besten bei anderen wichtigen Dokumenten, beispielsweise in Ihrem Schreibtisch.
    Es bietet sich an, eine Vorsorge- Vollmacht oder Betreuungsverfügung sofern vorhanden - an der gleichen Stelle aufzuheben.

    Vorsicht: Auch wenn die Verfügung manchmal "Patienten-Testament" genannt wird, sollte sie nicht gemeinsam mit dem Testament aufbewahrt werden.
    Denn dieses Dokument wird ja erst nach Ihrem Tod geöffnet.

    Tipp: Stecken Sie ein Kärtchen mit entsprechenden Hinweisen in Ihre Brieftasche zu Ihrem Personalausweis.
    So sind Ärzte im Notfall schnell über Existenz und Aufbewahrungsort Ihrer Verfügung informiert.

    Frage 5
    Verfügung fertig - wohin damit?
    Das ausgefeilteste Dokument ist wertlos, wenn es nicht gefunden wird
    Es bleibt völlig Ihnen überlassen, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren.
    Aber sie sollte natürlich gefunden werden, wenn es darauf ankommt.
    Informieren Sie deshalb Ihre Angehörigen, Ihre Freunde oder auch Ihren Hausarzt über den Aufbewahrungsort.
    Deponieren Sie den Text am besten bei anderen wichtigen Dokumenten, beispielsweise in Ihrem Schreibtisch.
    Es bietet sich an, eine Vorsorge- Vollmacht oder Betreuungsverfügung sofern vorhanden - an der gleichen Stelle aufzuheben.

    Vorsicht: Auch wenn die Verfügung manchmal "Patienten-Testament" genannt wird, sollte sie nicht gemeinsam mit dem Testament aufbewahrt werden.
    Denn dieses Dokument wird ja erst nach Ihrem Tod geöffnet.

    Tipp: Stecken Sie ein Kärtchen mit entsprechenden Hinweisen in Ihre Brieftasche zu Ihrem Personalausweis.
    So sind Ärzte im Notfall schnell über Existenz und Aufbewahrungsort Ihrer Verfügung informiert.

    Frage 6
    Einmal verfügt, immer gültig?
    Je aktueller Ihre Verfügung ist, desto besser
    Es gibt derzeit keine rechtlichen Vorschriften zum Alter einer Verfügung.
    Aber: Eine Patientenverfügung ist für den Arzt nur dann bindend, wenn keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung des Patienten erkennbar sind.
    Je älter und überholter Ihr Dokument ist, desto mehr Zweifel könnten aufkommen, ob es tatsächlich noch Ihren derzeigen Wünschen gerecht wird.
    Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre aktualisieren.
    Informieren Sie sich über medizinische Neuerungen, die Ihre Willensäußerung betreffen könnten und lassen Sie sich dazu beraten.
    Beziehen Sie Änderungen Ihrer Kranken- oder Lebensgeschichte in das Dokument mit ein.
    So verstärken Sie den Eindruck, dass die Verfügung tatsächlich Ihrem aktuellen Willen entspricht.
    Erneuern Sie Ihre Unterschrift und lassen Sie ggf. auch die Zeugen erneut unterschreiben.

    Jeder Mensch kann seine Meinung ändern
    Natürlich haben Sie jederzeit das Recht, Ihre Verfügungen oder Teile davon zu widerrufen.
    Das können Sie auch mündlich tun.

    Frage 7
    Müssen sich die Ärzte nach meiner Verfügung richten?
    Die Antwort auf diese entscheidende Frage lautet
    "Ja! Aber...."

    Eine Patientenverfügung ist rechtlich dann bindend, wenn durch sie der Wille des Patienten bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
    Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom März 2003 ausdrücklich betont.
    Lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn dies dem zuvor geäußerten Willen des Patienten entspricht.
    Auch nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung von 2004 ist "die in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Behandlung für den Arzt bindend, sofern die konkrete Situation derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat, und keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar sind".
    Der Arzt muss eine verbindliche Patientenverfügung beachten.
    Tut er das nicht, macht er sich unter Umständen der Körperverletzung strafbar.
    (Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz)

    Und nun kommt das "Aber...."

    Die konkrete Situation
    Es muss klar ersichtlich sein, dass die Patientenverfügung auch wirklich für den vorliegenden Fall gedacht war.
    Deshalb sollten Sie schwammige Formulierungen oder sehr allgemeine Aussagen in Ihrer Verfügung nach Möglichkeit vermeiden.
    Je präziser Ihre Angaben sind, desto verbindlicher ist Ihre Verfügung.
    Wer bereits an einer schweren Krankheit leidet, sollte die Verfügung am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes verfassen - so konkret wie möglich.

    Keine nachträgliche Willensänderung
    Könnte der Patient seinen Willen in der Zwischenzeit womöglich geändert haben?
    Hierfür darf es keinen Anhaltspunkt geben, sonst verliert die Verfügung an Bedeutung.
    Je aktueller Ihr Dokument ist, desto besser.
    Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Verfügung regelmäßig:
    Mindestens alle zwei Jahre und dann, wenn sich in Ihrer Krankheitsgeschichte wesentliche Änderungen ergeben.
    Schildern Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen möglichst ausführlich.
    Wenn daraus eine Grundhaltung wichtigen Lebensfragen gegenüber ablesbar ist, kann das helfen, die Gültigkeit ihrer Verfügung zu untermauern.

    Jede Form der aktiven Sterbehilfe (Hier näheres !!)
    ist in Deutschland verboten.
    Sollte sie von einem Patienten in einer Verfügung einfordert werden, dürfen sich die Ärzte nicht danach richten.

    Frage 8
    Kann ich meine Verfügung (mündlich) widerrufen?
    Selbstverständlich haben Sie zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, Ihre Angaben zu widerrufen
    Das kann auch mündlich und formlos geschehen.
    Was zählt, ist Ihr aktueller Wille.
    Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie eine Verfügung, mit der Sie sich nicht länger identifizieren, möglichst bald aktualisieren oder verwerfen.
    Sorgen Sie dafür, dass Ihre Meinungsänderung auch entsprechend zur Kenntnis genommen wird.
    Treffen Sie Ihre Aussage zum Beispiel vor Zeugen.

    Frage 9
    Wo erhalte ich Vordrucke und weitere Infos?
    Musterverfügungen liefern wertvolle Anhaltspunkte für die eigene Verfügung
    Umfassende Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bietet die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Justizministeriums:
    Hier zum Download vorsorge2004.pdf

    Eine Sammlung von über 180 Musterverfügungen bietet das Zentrum für Medizinische Ethik in Bochum an unter
    www.medizinethik.de/verfuegungen.htm

    Evangelische und katholische Kirche haben einen gemeinsamen Vorschlag für die Patientenverfügung erarbeitet.
    Natürlich können auch Nicht-Christen davon Gebrauch machen.
    Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter
    www.ekd.de

    Auch das Bundesministerium der Justiz bietet eine Formulierungshilfe für Patientenverfügungen an unter
    www.bmj.bund.de/media/archive/694.pdf

    Allen Vordrucken liegen sehr unterschiedliche weltanschauliche und religiöse Überzeugungen zugrunde.
    Manche sind sehr detailliert, andere eher allgemein gehalten.
    Da es nicht einfach ist, die Qualität der verschiedenen Muster zu beurteilen, hat die Deutsche Hospiz Stiftung eine Checkliste für die Patientenverfügung erstellt.
    Sie ist zu finden unter
    www.hospize.de/texte/checkliste.htm

    Der Humanistische Verband Deutschlands bietet gegen Gebühr Hilfestellung bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung an.
    Mehr dazu erfahren Sie unter
    www.hospize.de/texte/checkliste.htm

    Quellen-Hinweis

    © 2001 Wort & Bild Verlag
    Konradshöhe GmbH & Co. KG

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    An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bedanken, dass ich Berichte aus dieser Fachzeitschrift für meine Homepage verwenden darf.




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    © 2004 by Hubert Wissler created by Hubert Wissler, Ludwigsburg-Poppenweiler