Quellenangabe dieses Berichtes
© 2001 Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG
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An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bedanken, dass ich Berichte aus dieser Fachzeitschrift für meine Homepage verwenden darf.
Vor allem ältere Menschen können ganz
plötzlich handlungsunfähig werden. Dann ist
es gut, wenn jemand bereitsteht, der in ihrem Namen Entscheidungen treffen darf.
Bruchteile von Sekunden können ein Leben verändern: der Sturz mit Oberschenkelhalsbruch, der wochenlang ans Krankenbett fesselt, der Schlaganfall, der die Sprache raubt, der Infarkt, der das Herz dauerhaft schwächt. Solche Ereignisse versetzen nicht nur in Angst und Sorge, sondern sie haben auch Folgen für den ganz normalen Alltag: Wer vertritt mich bei Behörden und Ämtern? Wer bezahlt fällige Rechnungen, benachrichtigt Versicherungen oder kümmert sich um meine Unterbringung, wenn ich nichts mehr entscheiden kann? Dinge werden wichtig und müssen geklärt werden, über die man sich vorher kaum Gedanken gemacht hat. Wer sorgt für mich? Wer erledigt Persönliches? Wer gibt die Einwilligung für Operationen? Und im ernstesten Fall: Wer entscheidet über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen?
Die Vorsorgevollmacht reicht am weitesten
Ist ein Mensch über längere Zeit hinweg nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen, dann bestellt normalerweise das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, der für ihn entscheidet und in seinem Namen handelt. Mit einer so genannten Betreuungsverfügung lässt sich schon vorab - in Ruhe und gesund - bestimmen, wen man in dieser Position gerne haben möchte, wenn der Ernstfall eintritt.
Allerdings bezieht sich die Betreuungsverfügung nur auf Aufgaben, die für die Betreuung einer Person notwendig sind. In einer Patientenverfügung lässt sich zusätzlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder nicht, wenn es um Leben und Tod geht und man nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Die Vorsorgevollmacht ist die dritte Variante, mit der Sie festlegen können, wer für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie ernennen darin eine Person Ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten, beispielsweise den Ehegatten oder ein Kind. Sie können eine allgemeine Vollmacht ausstellen, aber die Rechte des Bevollmächtigten auch eingrenzen, etwa auf Geldangelegenheiten.
Mit der allgemeinen Vollmacht darf Ihre Vertrauensperson Sie in allen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel kann sie in Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe einwilligen, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden (z.B. gegenüber Versicherungen) oder über Unterbringung in einem Pflegeheim entscheiden. Soll die Vertrauensperson auch die Vollmacht für schwer wiegende Maßnahmen haben, müssen diese ausdrücklich genannt sein. Das gilt etwa, wenn es um Organspende geht, um die Einweisung in eine geschlossene Abteilung oder um Medikamente, die der Ruhigstellung dienen.
Vorsorgevollmacht Worauf Sie achten
müssen
Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst formulieren, sollten Sie folgende Punkte im Auge behalten. Holen Sie sich vor dem Abfassen des Schriftstücks Informationen, zum Beispiel bei den örtlichen Betreuungsvereinen der Wohlfahrtsverbände und bei Hospizvereinen oder auch im Internet.
Schreiben Sie den Text möglichst mit der Hand.
Geben Sie darin den vollen Namen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer Ihres Bevollmächtigten an und sicherheitshalber auch einen Ersatz-Bevollmächtigten.
Vergessen Sie nicht Ort, Datum und Ihre Unterschrift am Schluss. Lassen Sie eine unbeteiligte Person als Zeugen unterschreiben, dass Sie die Vollmacht aus freiem Willen verfasst haben und sich ihrer Bedeutung bewusst sind.
Der Gesetzgeber hat Sicherheiten eingebaut
Und noch eine Sicherheit ist eingebaut. Trotz Vollmacht braucht Ihre Vertrauensperson noch die zusätzliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts , wenn einzuleitende Maßnahmen wie Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe lebensgefährlich sind oder zu schweren, lang andauernden Gesundheitsschäden führen können.
Beispiele hierfür sind Herzoperationen oder Amputationen.
Ohne gerichtliche Erlaubnis darf Ihr Bevollmächtigter dann nur handeln, wenn ein Aufschub mit akuter Gefahr für Sie verbunden wäre. In Zweifelsfallen gilt immer:
Befugnisse, die nicht in der Vollmacht aufgeführt werden, sind ausgeschlossen.
Bei Bedarf muss dann für die "fehlenden" Aufgaben ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Der Vollmachtgeber sollte auch nicht vergessen, seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit sie mit dem Bevollmächtigten über seinen Gesundheitszustand und die Behandlung sprechen können.
Die weit reichenden Befugnisse des Bevollmächtigten erfordern eine absolut vertrauenswürdige Person. Ist sich der Vollmachtgeber nicht ganz sicher, kann er deshalb auch mehrere Bevollmächtigte für einen Aufgabenbereich einsetzen und im Streitfall eine gerichtliche Beratung anordnen. Vollmachten finden Sie in zahlreichen Varianten im Internet (z.B. als Download unter www.vo-vo.de), in Broschüren und Büchern. Bedenken Sie jedoch, dass diese Vordrucke nicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Sie können aber als Anregung dienen. Worauf Sie generell achten müssen, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst formulieren, haben wir im Kasten weiter unten zusammengefasst.
Der Notar macht das Dokument wasserdicht
Auf Nummer Sicher geht der Vollmachtgeber mit einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. "Wenn Sie Ihre Vollmacht beurkunden lassen, prüft der Notar auch Ihre Geschäftsfähigkeit, so dass diese später nicht so einfach angezweifelt werden kann", erklärt Dr. Monika Triller von der Notarkammer Bayern.
Zudem berät der Notar - in manchen Bundesländern auch ein Rechtsanwalt - und fertigt die Erklärung individuell (und juristisch einwandfrei) nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. Oft erkennen Banken und Behörden eine Vollmacht auch nur an, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell beglaubigt ist.
Abgesehen davon ist die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts immer dann zu empfehlen, wenn jemand ein großes Vermögen hat, mehrere Bevollmächtigte einsetzen möchte oder sehr weitgehende Handlungsanweisungen festlegen will. Soll der Bevollmächtigte auch über Ihren Grundbesitz verfügen dürfen, ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. "Die Gebühren hängen vom Umfang der Vollmacht und dem Wert der Angelegenheit ab", erklärt Triller.
Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen
Der Vollmachtgeber muss auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Vollmacht in Kraft treten soll: sofort oder zum Beispiel erst, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die Entscheidungsunfähigkeit bestätigt? Wird ein Attest gefordert, kann es allerdings zu Verzögerungen kommen.
Soll der Bevollmächtigte erst handeln dürfen, wenn der Ernstfall eingetreten ist, dann händigen Sie ihm die Vollmacht zunächst noch nicht aus. Geben Sie stattdessen das Schriftstück, solange Sie gesund sind, einer anderen Vertrauensperson zur Verwahrung. Das kann ein Freund oder Verwandter sein, aber auch der Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Notar oder eine Bank. Die Vollmachtsurkunde wird dem Bevollmächtigten dann erst zum gewünschten Zeitpunkt übergeben.
Informieren Sie Angehörige und Ärzte darüber, dass Sie eine Vollmacht verfasst haben und wo sie aufbewahrt ist. Legen Sie ein entsprechendes Hinweiskärtchen zu Ihren persönlichen Unterlagen.
Im Lauf der Zeit kann sich das Verhältnis zwischen Menschen ändern. Die Vorsorgevollmacht kann daher jederzeit geändert oder widerrufen werden. Verlangen Sie bei einem Widerruf unbedingt die ausgehändigte Vollmacht zurück, sonst kann der Bevollmächtigte weiter für Sie handeln. Versehen Sie eine neue Vollmacht mit dem Vermerk, dass frühere Versionen durch diese ersetzt werden. Falls nicht anders vereinbart, gilt das Vertretungsrecht über Ihren Tod hinaus.
Der Bevollmächtigte ist auch dann noch berechtigt, Ihre Angelegenheiten zu regeln - es sei denn, die Erben sind dagegen. Denn sie können die Vollmacht widerrufen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - die Unterschiede auf einen Blick
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise können dazu führen, dass Menschen auf einmal auf Betreuung angewiesen sind. Da auch Ehegatten und Kinder nur mit Vollmachten für Angehörige eintreten können, empfiehlt es sich, bereits in guten Tagen für einen möglichen Ernstfall vorzusorgen. Der Gesetzgeber kennt drei Möglichkeiten solcher Vorsorge.
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1. Betreuungs- verfügung
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2. Patienten- verfügung
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Was wird geregelt?
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Willens-äußerung für den Fall, dass das Vormund-schafts- gericht eine Betreuung in einzelnen Bereichen anordnet. In der Verfügung werden Vorschläge zur Person des Betreuers gemacht und/oder Wünsche für die Betreuung festgelegt. |
Der Verfasser erlässt Handlungs- und Unter-lassungs- anweisungen für medizinische Ent-scheidungs- situationen. Es geht dabei um die Anwendung lebens- verlängernder Maßnahmen, wenn der Betroffene rechtlich nicht mehr ent-scheidungs- fähig ist.
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Gesetzl. Grundlage
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§§ 1896 ff. BGB |
keine |
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3. Vorsorgevollmacht
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Was wird geregelt?
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Der Verfasser bestimmt einen gesetzlichen Vertreter für den Fall, dass er (dauerhaft) entscheidungs-unfähig ist. Die Vorsorge-vollmacht kann auf einzelne Rechtsbereiche begrenzt oder als General-vollmacht ausgestellt sein. Liegt eine Vorsorge-vollmacht vor, die
alle Bereiche umfasst, die Aufgaben eines gerichtlich bestellten Betreuers sein könnten, dann ist eine gerichtlich angeordnete Betreuung nicht erlaubt.
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Gesetzl. Grundlage
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§§ 1896 ff. BGB |
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Longevity - das neue Altern
Das "Dritte Lebensalter" wird zum Selbstverwirklichungsalter werden, so Matthias Horx, einflussreichster Trendforscher und Zukunftsreferent in Wirtschaft und Politik.
Warum neue Lebensformen bislang bewährte Strukturen von Altenheimen immer stärker in Frage stellen werden
Kaum ein Trend ist so langsfristig abgesichert wie die Alterung der Bevölkerung. Im Jahr 2020 wird in unserer Gesellschaft jeder Dritte über 60 Jahre alt sein. Unsere heute schon hohe Lebenserwartung wird weiter steigen - auch ohne eine genetische Verlängerung der natürlichen Lebensspanne.
Immer dringender wird deshalb nach Lösungen gesucht, die damit verbundenen Probleme der Unterbringung und Pflege zu lösen.
Vom Thema "Renten" ganz abgesehen.
Fakt ist:
Das Alter wird zur Boombranche erklärt. Das Alter soll zum Job-Motor von morgen werden. Und das Alter sollte Gewinne einfahren - vor allem im Sektor Wohnen. Der Grundtenor vieler Investoren war deshalb klar: Immer mehr Alte, immer mehr Altenwohnungen.
Zahlreiche luxuriöse Seniorenresidenzen wurden im vermeintlich krisensicheren Seniorenmarkt errichtet. Wer es sich leisten kann, zahlt monatlich bis zu 2.500 Euro, um hinter glänzenden Mauern seinen Lebensabend zu verbringen. Heute stehen die meisten dieser Anbieter vor dem Aus. Der Markt wird von Insolvenzen und Konkursen heimgesucht. Vom klassischen Heim für stationäre Altenpflege bis hin zum luxuriösen Wohnpark hat es die gesamte Alten-Wohnbranche erwischt.
Ob die Ursachen einzig im finanziellen Missmanagement zu finden sind, wird jetzt diskutiert. Wurde übersehen, dass sich der Lebensabschnitt des Alters im Wandel befindet? Sind die Bedürfnisse zukünftiger Senioren andere als angenommen?
Angesichts der noch immer rollenden Pleitewelle im Senioren-Wohnungsbau, erscheint es fraglich, ob entsprechende Marktanalysen überhaupt stattgefunden haben.
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Individuelle Wege und flexible Wohnformen In den Köpfen vieler Jung-Senioren geht der Gedanke an die eigene Lebensgestaltung des Alters längst individuelle Wege. Die immer selbständigeren Senioren sind anspruchsvoller als die Generation ihrer Eltern. Sie lehnen es ab, zu einem Rentner-Fall in einem gettoähnlichen Seniorenheim zu werden. Sie sind flexibler geworden und werden flexiblere Wohnformen wählen. "Das klassische Seniorenheim wird langfristig verschwinden", so Wilhelm Haumann vom Institut für Demoskopie Allensbach.
Haumann hatte im vergangenen Jahr die Studie Pflege und Dienstleistungen für Senioren im neuen Jahrhundert erarbeitet.
Befragt wurden insgesamt 2.000 Menschen über 16 Jahren. Nur 17 Prozent der Befragten gaben an, im Alter in einem Seniorenheim leben zu wollen. 42 Prozent ziehen es laut Studie vor, selbst im Pflegefall in der eigenen Wohnung zu bleiben. Knapp 19 Prozent wünschten sich, bei den Kindern oder Verwandten leben zu können. Jeder siebte kann sich gut vorstellen, eine Wohngemeinschaft mit anderen Senioren zu gründen.
Auch der Dortmunder Gerontologe Professor Ludger Veelken sieht den Trend weg von Senioren-Komplexen hin zu "kleinteiligeren Einheiten". "Auch Ältere haben ein Recht auf Eigensinn. Und das geht in kleingliederigen Strukturen besser als in großen", betont der Altersforscher. Ebenso spricht er sich dafür aus, Alten- und Pflegeheime nicht zu "Gettos" zu machen. Alte Menschen gehören in die Gesellschaft integriert.
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Mit mehr Selbstbewusstsein
Das "Dritte Lebensalter" wird zum Selbstverwirklichungsalter, so sagt es Matthias Horx, Trendforscher des deutschsprachigen Raumes voraus. "Die Alten okkupieren das Terrain der Jugend vor allem da, wo die es am allerwenigsten erwartet: beim Genuss und beim Konsum. Eine ältere, weiblichere und individuellere Gesellschaft liegt also vor uns. Das bedeutet auch: Wir kümmern uns mehr um uns selbst, um unser eigenes Leben, um unseren Körper, unser Aussehen, unsere Balance, unser inneres und äußeres Gleichgewicht. Wir treffen Vorsorge für unser eigenes Alter..."
Wen kann es dann noch wundern, dass sich die Isolierung alter Menschen in Senioren-Komplexe - seien sie auch noch so luxuriös - mit dem Selbstverständnis kommender Senioren-Generationen nur noch schwer vereinbaren lässt. Und das betrifft nicht nur die gesunden, fitten Senioren. Denn mit schlichter Aktivität, Mobilität sowie finanziellem Wohlstand kann das neue Selbstverständnis kommender Senioren-Generationen keinesfalls gleichgesetzt werden. Vielmehr ist es ein steigendes Selbstbewusstsein einer Generation, die auch im dritten Lebensabschnitt noch dabei sein möchte - und das nicht auf die körperliche Aktivität beschränkt.
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Pflege - statt Abschiebefall
Auch für den Bereich Pflege werden wir individuellere Lösungen überdenken müssen. Nach Einschätzung der Essener Altenheim-Beraterin Karla Kämmer wird vor allem die Demenz - eine altersbedingte Hirnschwäche - ganz neue Herausforderungen an uns alle stellen. Standardisierte Pflegekonzepte werden der zukünftigen Senioren-Generation kaum mehr gerecht.
Diskutiert werden Senioren-Wohngemeischaften, in denen sich alte Menschen gegenseitig unterstützen. Selbst die Rückkehr zur Betreuung im familiären Rahmen wird, so vermuten es Experten, bald eine Renaissance erleben - nur dass beim so genannten Familiensitting auch eine fremde Betreuungsfamilie die fehlende eigene ersetzen kann.
Alternative Betreuungs-Möglichkeiten gibt es viele und sie werden in anderen Ländern längst praktiziert. Vorreiter sind beispielsweise Schottland und die Niederlande.
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Neue Lebensformen gesucht
In Deutschland gilt es offensichtlich noch weiter zu denken.
Neue Ansätze sind geschaffen, doch scheint die Umsetzung nur zögerlich vonstatten zu gehen.
Die Frage, warum wir so sehr am gerade noch aktuellen, aber kaum weit gedachten Modell der jung-aktiven Gesellschaft festhalten, müssen wir uns gefallen lassen.
Schon in wenigen Jahrzehnten wird es nicht mehr die Jugend sein, die die Mehrheit unserer Gesellschaft ausmacht. Es werden die älteren mit einem neuen Selbstverständnis vom Leben im Alter sein.
So scheint es für den bei uns nur zögerlich einsetzenden Wandel bezeichnend zu sein, dass es kleine, private Initiativen sind, die sich bei der Erstellung neuer Konzepte engagieren. Auch sind es viele Einzelpersonen, die gleich Denkende suchen, um die Gestaltung des persönlichen Lebensabends in die eigenen Hände nehmen zu können.
Von diesen selbstbestimmt lebenden Senioren wird es in Zukunft immer mehr geben und Politik und Wirtschaft werden reagieren müssen.
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Dort finden Sie noch viele Infos über andere Krankheitsbilder oder vielleicht auch zu den Themen dieser Seite!!
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