Zweifel beim Arzt
* Unsichere Patienten * können die Zweitmeinung eines Spezialisten einholen
Vor komplizierten medizinischen Behandlungen gelten für Patienten heute dieselben Maßstäbe wie bei größeren Anschaffungen: Wer eine schwere Entscheidung zu treffen hat, möchte sich nicht nur auf das Urteil eines einzigen Experten verlassen. Die Zeiten, in denen das Wort der "Götter in Weiß" unhinterfragt hingenommen wurde, sind lange vorbei. Patienten sollten sich deshalb im Zweifelsfall nicht scheuen, den Rat eines zweiten Spezialisten einzuholen.
Das Recht des Patienten auf die so genannte Zweitmeinung werde heute sowohl von den meisten Ärzten als auch von den Krankenkassen anerkannt, berichtet Anne-Dorothee Speck von der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)" in Hamburg. Insbesondere vor aufwendigen Operationen, bei komplizierten oder risikoreichen Therapien oder kostspieligem Zahnersatz sei es durchaus üblich, eine weitere Meinung einzuholen. "Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen", sagt die Patientenberaterin.
Ehrlich sein
Damit das "Fremdgehen" tatsächlich eine Entscheidungshilfe ist, sollten Patienten allerdings einige Punkte beachten. Nicht sinnvoll sei zum Beispiel, den zweiten Mediziner heimlich aufzusuchen, betont Speck. Schließlich könne dadurch auch mehr Unsicherheit entstehen, wenn lediglich eine weitere Option im Raum stehe. Besser sei, den behandelnden Arzt einzuweihen und ihn später auch über die möglicherweise abweichende Meinung des Kollegen zu informieren. Denn wenn mit offenen Karten gespielt wird, können beide Seiten profitieren. "Optimal ist, wenn der Patient seinen Wunsch offen anspricht", bestätigt der Allgemeinmediziner Heinz Jarmatz, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Hausärzteverbandes. Denn dies ermögliche auch dem Arzt, das eigene Vorgehen selbstkritisch zu hinterfragen. "Ich würde das als Vertrauensbeweis sehen", betont Jarmatz.
Nicht immer zeigen sich Ärzte indes derart kooperativ. In manchen Fällen fühlten sie sich noch immer auf den Schlips getreten, berichtet die Patientenberaterin Speck. Sie weigerten sich dann schlicht, eine Überweisung auszustellen oder dem Patienten Kopien seiner Unterlagen auszuhändigen. Während im ersten Fall wohl oder übel ein zweites Mal die Praxisgebühr bezahlt werden müsse, könnten Patienten die Herausgabe ihrer Krankenakte oder von Röntgenbildern verlangen. Denn nur wenn der zu Rate gezogene Fachkollege die Möglichkeit habe, Einsicht n die Unterlagen zu nehmen, könne er auch eine fachkundige Zweitmeinung abgeben.
Besonnen reagieren
Jarmatz rät, im Konfliktfall einen kühlen Kopf zu bewahren. "Der Patient hat ein uneingeschränktes Recht, Kopien einer Unterlagen zu verlangen", sagt der Mediziner. Lediglich persönliche Aufzeichnungen des Arztes zur Krankengeschichte dürften zurückgehalten werden. Insbesondere bei aufwendigen Zahnarzt-Behandlungen gehört die Zweitmeinung mittlerweile fast zum Standard. Seitdem die Krankenkassen hier nur noch bestimmte Regelleistungen tragen, ist der Beratungsbedarf" immens hoch", wie Speck berichtet.
Wichtig sei, sich vor dem Beratungstermin einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen, in dem der geplante Eingriff und seine Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Dennoch bleibt die letzte Entscheidung meist beim Patienten. Ein erneutes Beratungsgespräch mit dem erstbehandelnden Arzt erleichtert die Entscheidungsfindung in den meisten Fällen. "Ein guter Arzt wird den Patienten nicht zwischen Baum und Borke hängen lassen", sagt Jarmatz. Auch Speck betont, dass zu einer hilfreichen Zweitmeinung ein abschließendes Gespräch mit dem Erstbehandler gehöre, in dem Patient und Arzt die verschiedenen Möglichkeiten abwägen: "Ist er dazu nicht bereit, würde ich mir überlegen, ob das der richtige Arzt für mich ist"
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