Schauen sie doch mal rein

Wichtige Informationen für alle Eltern
Kinder sind unsere Zukunft
* Teil 2 *




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Liebe Leserin, lieber Leser,

zwar haben wir verschiedene Vorstellungen davon, wie unsere Kinder sich entwickeln und wie sie ihren Weg durchs Leben finden sollen.
In einem sind wir uns aber einig:
Kinder sind unsere Zukunft, und unser Umgang mit ihnen spiegelt den Zustand unserer Gesellschaft wider.

Kinder lernen im Laufe ihrer Entwicklung die Welt kennen.
Sie beobachten, fragen, probieren, "begreifen" mit unerschöpflicher Energie und Fantasie.

Um leben und heranwachsen zu können, brauchen sie die Unterstützung der Erwachsenen, sie brauchen Liebe, Geborgenheit, Zärtlichkeit, Hilfe, Schutz und Sicherheit.

Hilfe brauchen unsere Kinder auch dabei, mit möglichst vielen der Gefahren und Gefährdungen in dieser Welt umgehen zu lernen.
Eine dieser Gefahren ist die Kriminalität mit ihren Folgen:
Auch junge Menschen können Opfer und Täter von Kriminalität werden.



Jugendkriminalität


"Die Jugend war stets so schlimm wie heute", so berichtete eine große überregionale Tageszeitung vor kurzem über das "immer währende Halbstarkenproblem".

In der Tat, Klagen über die Jugend sind so alt wie die Sozialgeschichte der Menschheit.
Unsere heutige Jugendkriminalität, die immer wieder Schlagzeilen macht - vor allem dann, wenn es sich um "öffentliche Jugendgewalt" handelt -, ist mithin so neu nicht.

Allein die deutsche Nachkriegsgeschichte bescherte uns mehrere solcher "Gewaltausbrüche": Die "Krawalle" der "Halbstarken" in den 50er Jahren, die "Revolte" der (studentischen) Jugend gut zehn Jahre später, die "Demonstrationsgewalt" Ende der 70er Jahre.

Wenn Jugend(gewalt)kriminalität jetzt wieder im Mittelpunkt des (Medien-)Interesses steht - mit Themen wie "Gewalt in der Schule", "Gewalt gegen Ausländer" oder "Ausländergewalt" -, dann ist zu fragen und zu prüfen, ob sich etwas an der Jugendkriminalität geändert hat - und was dagegen getan werden kann.
Und zwar nicht nur durch den Staat und seine Instanzen Polizei und Justiz, sondern auch und gerade durch Sie als Eltern, Freunde und Verwandte, als Erzieherinnen und Erzieher, als Lehrerinnen und Lehrer, als Erwachsene überhaupt.

Wir meinen, dass Jugendkriminalität weder bagatellisiert noch dramatisiert werden sollte und deshalb Unterscheidungen sinnvoll und hilfreich sind:
Unterscheidungen in die Jugendkriminalität, die altersspezifisch ist und eine (vorübergehende) Episode bleibt, und in die Jugendkriminalität, die auf erhebliche individuelle und soziale Probleme hinweist und sich (dauerhaft) verfestigen kann.


Episoden


Wenn sich Jugendkriminalität in der Form von einmaligen bzw. seltenen Straftaten im Bagatellbereich der Eigentums- und Bereicherungstaten ("Schwarzfahren", "Ladendiebstahl") oder von Sachbeschädigungen zeigt, dann ist sie so weit verbreitet, dass sie im statistischen Sinne als "normal", alterstypisch und altersspezifisch gilt:
Die entscheidenden Ursachen für diese Art der Jugendkriminalität liegen im Jugendalter selbst begründet, im Prozess des individuellen Erwachsenwerdens, der grundsätzlich Unsicherheiten und Probleme mit sich bringt.

Das Jugendalter ist die Phase der Identitätsfindung, zu der auch gehört, dass die Jugendlichen ausprobieren wollen, wie weit sie in bestimmten Situationen gehen können.
Was wird noch toleriert, und wann heißt es: Stopp!?
Um die Grenzen zwischen gesellschaftlich gebilligten und nicht (mehr) gebilligten Verhaltensweisen kennenzulernen, werden diese Grenzen auch überschritten - das gilt auch für die Grenzen des Strafrechts.

Dass Jugendliche etwas Verbotenes tun, ist also völlig normal.
Indem sie Normen überschreiten und auf Widerstände stoßen, lernen sie die Erwachsenenwelt kennen.
Das war immer so und wird auch immer so sein.

Außerdem ist jungen Leuten häufig der (kriminelle) Unrechtsgehalt ihres Verhaltens nicht bewusst, wenn alltägliche Situationen oder auch die Zugehörigkeit zu einer Clique den Anreiz für strafrechtsrelevantes Verhalten bieten:
Mutproben und Imponiergehabe, Abenteuer- und Spiellust, pure Langeweile, Neugier und Leichtsinn.

Strafrechtsverstöße solcher Art gehören offensichtlich bei einem großen Teil der Jugendlichen zum Erwachsen werden;
sie bleiben Episode, und nur ein kleiner Teil der Täter wird "erwischt".
Fast alle hören damit wieder auf, auch ohne strafrechtlich verfolgt worden zu sein.


...Antworten


Das heißt aber nicht, dass keine anderen Reaktionen erfolgt sind oder auch nicht erfolgen sollten:
Das Gegenteil ist richtig!
Wenn auf dem jugendtypischen Weg normgerechtes Verhalten auch durch normabweichendes Verhalten gelernt werden soll, dann ist eines unbedingt erforderlich:
Die klare und eindeutige Antwort der "anderen Seite", der Erwachsenenwelt, auf solche Normverstöße.
Wenn Normverstöße bekannt werden, dann muss darauf reagiert werden!
Allerdings nicht notwendigerweise mit den formellen Sanktionen des Strafrechts.
Gefordert sind hier auch und vor allem die eher informellen Reaktionen und Sanktionen durch Eltern, Familie, Freundeskreis, Lehrer, Erzieher, Erwachsene schlechthin, die den jungen Menschen eindeutig und unmissverständlich - auch durch das eigene Vorbild! -zeigen, dass ihr Verhalten nicht statthaft ist und missbilligt wird.

Dieser Erkenntnis von der Wirksamkeit und Notwendigkeit formeller bzw. informeller Reaktionen und Sanktionen trägt auch das Jugendstrafrecht Rechnung.

In dem Wissen um biologische, psychische und soziale Entwicklungsprozesse junger Menschen und vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse zur Jugendkriminalität bietet das Jugendstrafrecht die Möglichkeit, flexibel, jugendgemäß und damit angemessen auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zu reagieren.
Hauptmaßstab ist die notwendige erzieherische Einwirkung auf die jungen Straftäter.

So kommt vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität bei geständigen und einsichtigen Tätern, die nicht oder nur geringfügig strafrechtlich vorbelastet sind - also bei dem Großteil der "altersspezifischen Jugendkriminalität" -, eine Einstellung des Verfahrens ohne Anklage und Urteil in Betracht ("Diversion"= "Ablenkung", "Umleitung" oder "Wegführung" von/aus dem System formeller strafrechtlicher Sozialkontrolle).
Um erzieherische, soziale und sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Verfahren einzubringen, werden außerdem die Jugendgerichtshilfe und/oder andere Dienste des Jugendamtes frühzeitig eingebunden.

Gefordert sind Sie, die Erwachsenen, aber schon,
bevor es zu Straftaten kommt:
Nur allzu leicht verwischen sich für junge Menschen die Grenzen zwischen Streichen und Straftaten, wenn Sie ihnen nicht ein die Normen akzeptierendes Verhalten vorleben, wenn Sie ihnen keine Wertmaßstäbe vermitteln und sie nicht über die Folgen einer Straftat aufklären.

Vor "kriminellen Karrieren" bleiben viele junge Menschen geschützt, wenn die Familie und andere Bezugspersonen wissen, worauf es ankommt, und rechtzeitig gegensteuern.

Wichtig ist, rasch und angemessen zu reagieren.


Tipps
Nehmen Sie sich Zeit für regelmäßige Gespräche mit Ihrem Kind.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über seine Freunde und Bekannten.
Sie sollten wissen, wo und mit wem es seine Freizeit verbringt.

Kümmern Sie sich um die Probleme Ihrer Kinder und versuchen Sie auch, ihre "geheimen" Wünsche kennen zu lernen.
Erhalten Sie sich das Vertrauen Ihres Kindes.


Pflegen Sie einen Erziehungsstil, der klare Grenzen setzt, der aber auch Offenheit für Gespräche lässt.
Kinder brauchen Vorbilder, Wertmaßstäbe und klare Grenzen und Spielregeln!
Helfen Sie Ihrem Kind dabei, Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen.


Überprüfen Sie Ihr eigenes Konsumverhalten.
Bringen Sie Ihrem Kind rechtzeitig bei, mit Geld umzugehen.
Achten Sie darauf, über wieviel Geld Ihr Kind verfügt.
Schauen Sie Ihrem Kind ruhig ein wenig auf die Finger:
Ob es auf einen Fahrrad oder Mofa herumfährt, das Sie ihm nicht gekauft haben;
ob es Dinge besitzt, die für Ihr Kind ungewöhnlich sind oder für deren Erwerb das Taschengeld nicht ausreicht.


Machen Sie Ihrem Kind bewusst, welche Folgen Straftaten für andere Menschen haben können - zum Beispiel Sachbeschädigungen, wenn eine Telefonzelle dabei zerstört wird.

Erklären Sie Ihrem Kind auch, welche Folgen Straftaten für es selbst haben können:
Ermittlungen der Polizei, Maßnahmen des Jugendamtes und des Jugendgerichtes sowie langjährige Schadenersatzforderungen, welche die ganze Zukunft verbauen können!


* Jugend und Gewalt *
Defizite erkennen
Bei einigen - wenigen - Kindern und Jugendlichen hängt Kriminalität jedoch nicht (nur) mit einer vorübergehenden "Sturm-und-Drang-Phase" zusammen, sondern ist ein Anzeichen für und ein Hinweis auf soziale Krisen und Probleme - mit der Gefahr einer (dauerhaften) Verfestigung dieser Kriminalität.

Wenn junge Menschen mehrfach und auch mit schweren Gewaltstraftaten auffallen, dann kann diese Kriminalität ihre Ursachen nicht nur in allgemeinen und vorübergehen den Problemen des Jugendalters haben, sondern (auch) in sozialen und individuellen Mängellagen und Defiziten.

Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen schwierigen Lebensverhältnissen - insbesondere auch problematischen familiären Situationen, schulischen, beruflichen oder materiellen Problemen - und wiederholter andauernder Straffälligkeit, auch und gerade im Bereich der Gewaltkriminalität.

Zwar hat die Gewaltkriminalität - erhebliche Körperverletzungen, Raubüberfälle, sexuelle Gewalttaten, Tötungsdelikte - nur einen kleinen Anteil an den insgesamt von jungen Menschen verübten Straftaten, doch ist dieser Anteil nicht nur besonders spektakulär und "öffentlichkeitswirksam", sondern er ist auch prognostisch bedenklich.
Deshalb, insbesondere aber auch angesichts der verletzten und getöteten Opfer, wäre es unverantwortlich, diese Verhaltensweisen zu bagatellisieren.


Chancen nutzen
Gewaltkriminalität ist jedoch keineswegs auf junge Täter beschränkt, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Erscheinung und als Indikator für den Zustand der gesamten Gesellschaft gesehen werden:
Wenn an der heutigen Jugendgewalt - die übrigens ganz überwiegend Jungengewalt ist - neue Qualitäten der Gewaltanwendung sichtbar werden, dann haben sich nicht die Jugendlichen "irgendwie" verändert.
Sondern verändert - und zwar zu ihrem Nachteil - haben sich offensichtlich die Lebenswelten von Jugendlichen:
Lebenswelten, für die Erwachsene verantwortlich sind!
Deshalb müssen auch nicht die jungen Menschen verändert werden, sondern die Bedingungen, mit denen ihr Erwachsenwerden belastet wird.

Und dazukönnen auch Sie beitragen!
Die Lebenswelten und Lebensbedingungen junger Menschen können keineswegs nur durch staatliche oder kommunale Maßnahmen positiv verändert werden, sondern auch durch die Beiträge einzelner Erwachsener, auch durch Ihre!
Denn:
Für Gewalttaten wird oft ein unbedeutender Anlass genommen; die wirklichen Ursachen reichen aber tiefer.
Die Familie und vor allem das "Familienklima", die Geborgenheit und der Zusammenhalt in der Familie, spielen dabei eine zentrale Rolle.


Tipps
Nicht selten setzen Jugendliche das das um, was sie im Elterhaus und in ihrem sozialen Nahraum erlebt haben.
Deshalb:
Leben Sie Ihren Kindern vor, dass Gewalt keine geeignete Möglichkeit ist, Konflikte zu lösen.
Erklären Sie, dass Weglaufen nicht feige ist, wenn man sich bedroht fühlt, und Mut nichts damit zu tun hat, andere zu bedrohen und zu schlagen.
Gerade bei der Erziehung von Jungen ist es wichtig, andere als die herkömmlichen "Männlichkeitsideale" zu betonen.


Gehen Sie selbst mit Ihrem Kind gewaltfrei um.
Es ist nicht wahr, dass "Schläge noch niemanden geschadet haben":
Ein Großteil der gewalttätigen oder gewaltbereiten Jugendlichen und Erwachsenen sind in ihrer Kindheit selbst geschlagen worden oder haben in ihrer Familie Gewaltanwendung beobachtet.

Unternehmen Sie möglichst oft etwas gemeinsam mit Ihren Kindern.
Geben Sie ihnen die Möglichkeit, sich richtig auszutoben und sinnvoll zu beschäftigen.
Insbesondere sportliche Betätigungen geben Ihrem Kind die Möglichkeit, seine eigenen Kräfte zu spüren, die eigenen Grenzen kennen- und die der anderen achten zu lernen.

Geben Sie Ihrem Kind Perspektiven vor, zum Beispiel seinen "Traumberuf", eine Sportart oder auch eine musische Beschäftigung (etwas das Spielen eines Musikinstrumentes), die es begeistern und voll in Anspruch nehmen.


Loben Sie Ihre Kinder.
Kinder brauchen nicht nur Sicherheit und Geborgenheit, sondern auch Anerkennung und Aufgaben, die ihnen Spaß machen und sie zugleich fordern.


Kümmern Sie sich darum, welche Freunde Ihr Kind hat.
Auch die Mitgliedschaft in Vereinen oder Jugendgruppen kann Ihrem Kind dabei helfen, stabile Beziehungen und Freundschaften zu finden.


Helfen Sie Ihrem Kind dabei, eine positive Lebensperspektive zu entwickeln.
Selbst wenn Sie nur wenig Zeit für Ihre Kinder haben.
* Was zählt, ist regelmäßige Zuwendung *

Fragen Sie nach, wenn Ihr Kind mit Verletzungen nach Hause kommt oder von Gewaltaten erzählt.
Verschweigen Sie Gewalttaten nicht.
Scheuen Sie sich nicht, den Sachverhalt zum Beispiel der Schulleitung mitzuteilen oder eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ein geeigneter Weg könnte auch sein, ein Gespräch mit den Eltern des "Täters" zu führen.


Erklären Sie die möglichen Auswirkungen einer Straftat für das Opfer:
Gewalttaten sind kein Videospiel, sondern bittere Wirklichkeit und immer verbunden mit Schmerzen und Angst.

Gehen Sie Verdachtsmomenten behutsam nach.
Brechen Sie die Verbindung zu Ihrem Kind nicht ab.
Straftaten junger Menschen sind - wie bereits dargestellt - meistens eine Episode und immer eine Chance für einen Neuanfang.


* Medien und Gewalt *
Wahre Gewalt
Nicht nur die Häufigkeit des Fernseh- und Videokonsums an sich, sondern vor allem auch der regelmäßige Konsum von Gewaltdarstellungen in den Medien, ganz zu schweigen von Gewalt- und Horrorvideos, ist äußerst problematisch:
Die Häufung von Mediengewalt- möglicherweise noch "unterstützt" durch gewalttätige Computerspiele - ist mit dem Risiko negativer Folgen verbunden.

Darstellungen von Gewalt wirken sich über den Prozess des "Lernens durch Beobachtung" aus.
Gewalttätige Verhaltensweisen können dadurch sowohl kurzfristig als auch langfristig in das eigene Verhaltensrepertoire übernommen werden:
Gewaltdarstellungen in den Medien können zur Gewöhnung an Gewalt führen, Gewalt kann dadurch als normal und selbstverständlich empfunden werden.
Eine bisherige Ablehnung von Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung oder gegenüber der Anwendung von bestimmten Formen der Gewalt kann in den Hintergrund treten.


Kurzfristig lässt sich ein eindeutiger Verhaltenseffekt von Fernseh-, Video- und Computergewalt feststellen, längerfristig zumindest ein Zusammenhang zwischen der Menge der Gewaltdarstellungen und aggressiven Tendenzen.
Besonders Kinder werden durch Häufung und Intensität von Mediengewalt in ihrer Wahrnehmung, ihren Einstellungen und ihrem Verhalten beeinflusst.

In Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Faktoren, insbesondere dem sozialen Umfeld, den Wertvorstellungen und dem Erziehungsverhalten der Eltern, bergen die möglichen Wirkungen gewaltlastiger Mediendarstellungen ein Risiko für Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen.

Diesem Risiko sind Sie und Ihre Kinder jedoch nicht schutzlos ausgeliefert.

Im Gegenteil:
Sie als Eltern können neben den anderen für Gewalt(bereitschaft) ursächlichen Faktoren auch den Medienkonsum Ihrer Kinder entscheidend beeinflussen!


Tipps
Kinder und Jugendliche orientieren sich am Verhalten von Erwachsenen.
Sie als Erwachsene und Eltern sind in jeder Hinsicht Vorbild.
Deshalb:
Überprüfen Sie Ihren eigenen Umgang mit Fernsehen, Videofilmen und Computerspielen.

  • Wählen Sie aus, welche Fernsehsendungen, Videofilme und Computerspiele für Ihr Kind geeignet sind, und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.


  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt Videofilme einlegt, auf Erwachsenensendungen umschaltet oder bei Freunden "in die Röhren sieht".


  • Machen Sie sich als Eltern in Sachen Videofilme und Computerspiele kundig.
    Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Angebote.


  • Lassen Sie sich nicht von harmlosen Titeln täuschen - viele brutale Filme und Spiele sollen so getarnt werden -, sondern informieren Sie sich über die wirklichen Inhalte.


  • Wenn Ihre Kinder schon Kontakt mit jugendgefährdenden oder verbotenen Filmen oder Spielen hatten, sind Gespräche besonders wichtig:
    Begründen Sie Ihre Ablehnung dieser Gewalt sachlich, und machen Sie Ihre Argumente durch Ihr eigenes Verhalten glaubwürdig.


  • Machen Sie sich selbst mit den Nutzungsmöglichkeiten des Internet vertraut.
    Beobachten Sie, wie Ihr Kind das Internet nutzt.
    Setzen Sie gegebenenfalls die im Internet überall erhältliche Jugendschutz-Software ein.


  • Wirksame Alternativen zum Fernseh-, Video- und Computerspielekonsum sind gemeinsame Aktivitäten:
    Fernseher und Computer sind als "Kindermädchen" fehl am Platz!


    * Rat und Hilfe *
    Es gibt mittlerweile eine Reihe von Anlauf- und Beratungsstellen, bei denen Sie Rat und Hilfe finden können.
    Hier einige Hinweise, wie Sie diese Stellen erreichen.
    Bei den örtlichen Gleichstellungsstellen und Jugendämtern können Sie die Adresse der nächstgelegenen, für Sie geeigneten Beratungsstelle erfahren.
    Beide finden Sie im Telefonbuch unter den Rubriken "Stadtverwaltung" oder "Kreisverwaltung".
    Unter "Stadt...." oder "Kreis ..."
  • Frauenamt/Frauenbüro

  • Frauenbeauftragte

  • Gleichstellungsbeauftragte

  • Gleichstellungsstelle

  • Allgemeiner sozialer Dienst

  • Jugendamt

  • Jugendschutz

  • Kinderschutz


  • Beim Jugendamt erfahren Sie nicht nur Adressen von Beratungsstellen, oft kann Ihnen das Jugendamt auch selbst helfen.
    Sprechen Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf Wunsch auch anonym.
    Viele Stadte haben auch eine Erziehungsberatungsstelle, die Sie ebenfalls unter der Rubrik "Stadt" finden.


    Vielleicht gibt es auch in Ihrer oder in der nächstgrößeren Stadt eine Beratungsstelle, die ganz speziell zum Problem des sexuellen Missbrauchs Unterstützung anbietet.
    Manche dieser Stellen betreuen Frauen und Mädchen, andere beziehen auch Jungen mit ein.

    Schauen Sie im Telefonbuch unter folgenden Stichwörtern:
  • Anlauf- und Beratungsstelle für Mädchen und Frauen...

  • Beratungsstelle für Frauen und Mädchen...

  • Frauenberatungsstelle

  • Frauen helfen Frauen

  • Frauen-Notruf

  • Frauenzentrum

  • Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch

  • Mädchenberatung/-haus/-treff/-zentrum

  • Notruf

  • Verein gegen sexuelle Gewalt

  • Verein zur Prävention...

  • Wildwasser

  • Zartbitter


  • Auch viele Stellen des Deutschen Kinderschutzbundes bieten Beratung bei Kindesmisshandlungen und bei sexuellem Missbrauch:
  • Deutscher Kinderschutzbund

  • Kinderschutzambulanz

  • Kinderschutz-Zentrum

  • Sorgentelefon


  • Weitere Stellen helfen Ihnen bei Fragen zur Kindesmisshandlung, zum sexuellen Missbrauch oder anderen Problemen:
  • Ärztliche Anlaufstelle (Beratungsstelle/Kontaktstelle)...

  • Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

  • Beratungsstelle für Erziehungsfragen

  • Beratungsstelle Gewalt in Familien

  • Erziehungsberatungsstelle

  • Evangelische Beratungsstelle

  • Katholische Beratungsstelle

  • Pro Familia

  • Psychologische Beratungsstelle

  • WEISSER RING



  • Weitere Infos im Internet:

    www.polizei.propk.de
    Wo Ihre nächstgelegene (Kriminal)polizeiliche Beratungsstelle ist, erfahren Sie auf jeder Polizeidienststelle.
    Darüber hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden:

    Landeskriminalamt Baden-Württemberg * Dezernat 422
    Taubenheimstr. 85
    70372 Stuttgart
    Tel. 0711/ 5401-0
    Fax 0711/ 5401-2405
    E-Mail: 422@lka.polizei-bw.de

    Internet: http://www.polizei-bw.de


    Bayerisches Landeskriminalamt * Dezernat 13
    Maillingerstr. 13
    80636 München
    Tel. 089/ 1212-1133
    Fax 089/ 1212-4134
    E-Mail: blka@polizei.bayern.de

    Internet: http://www.polizei.bayern.de


    Der Polizeipräsident in Berlin
    LKA 14
    12096 Berlin
    Tel. 030/ 699-37999
    Fax 030/ 699-37989


    Landeskriminalamt Brandenburg * Dezernat 34
    Prenzlauer Str. 66-70
    16352 Basdorf
    Tel. 033397/ 4-2340
    Fax 033397/ 4-2305
    E-Mail: lka-brandenburg@t-online.de


    Polizei Bremen, PD Kriminalpolizei/
    Landeskriminalamt, Kriminalpolizeiliche
    Beratungsstelle, K 112
    Am Wall 196 A
    28195 Bremen
    Tel. 0421/ 362-19003
    Fax 0421/ 362-19009

    Landeskriminalamt Hamburg
    LKA 15, Jugendprävention
    Hindenburgstr. 47
    22297 Hamburg
    Tel. 040/ 4286-71532
    Fax 040/ 4286-71509

    Hessisches Landeskriminalamt
    HSG 16
    Hölderlinstr. 5
    22297 Hamburg
    Tel. 0611/ 83-2169
    Fax 0611/ 83-3165

    Landeskriminalamt
    Mecklenburg-Vorpommern
    Abt. 6, Dezernat 64 -Prävention-
    Retgendorfer Str. 2
    19067 Rampe
    Tel. 0385/ 64628-48
    Fax 0385/ 64628-31

    Landeskriminalamt Niedersachsen
    Dezernat204 -Prävention-
    Schützenstr. 25
    19067 Rampe
    Tel. 0511/ 109-1503
    Fax 0511/ 109-1550

    Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
    Dezernat 34
    Völklinger Str. 49
    Postfach 103452 * 40025 Düsseldorf
    Tel. 0211/ 939-6345
    Fax 0211/ 939-6934
    E-Mail: vorbeugung@mail.lka.nrw.de

    Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
    Dezernat 45, Polizeiliche Kriminalprävention
    Valenciaplatz 1-7
    55118 Mainz
    Tel. 06131/ 65-0
    Fax 06131/ 65-2480
    E-Mail: lka.mainz.praevention@polizei.rlp.de

    Landeskriminalamt Saarland
    Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
    Graf-Johann-Str.25-29
    66121 Saarbrücken
    Tel. 0681/ 962-3490
    Fax 0681/ 962-3375

    Landeskriminalamt Sachsen
    Abteilung Prävention/Fahndung
    Postfach 230122
    01111 Dresden
    Tel. 0351/ 855-2200 bis -2202
    Fax 0351/ 855-2290 und -2299
    E-Mail: gs@abt2.lka.polizei.sachsen.de

    Internet: http://www.lka.sachsen.de


    Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
    Abt. 1 /Dezernate 12 und 13
    Postfach 180165
    39028 Magdeburg
    Tel. 0391/ 250-2120 und -2130
    Fax 0391/ 250-2650

    Internet: http://www.polizei.sachsen-anhalt.de


    Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
    HSG 130
    Mühlenweg 166
    24116 Kiel
    Tel. 0431/ 160-4130
    Fax 0431/ 160-4118
    E-Mail: lkash.130@t-online.de

    Internet: http://www.polizei.schleswig-holstein.de


    Landeskriminalamt Thüringen
    Dezernat 15
    Am Schwemmbach 69
    99099 Erfurt
    Tel. 0361/ 341-1330
    Fax 0361/ 341-1029
    E-Mail: lka@polizei.thueringen.de

    Hier ein paar Anlaufstellen, wenn Sie
    (auch bei Drogenproblemen)
    Rat & Hilfe benötigen!


    Wir sind immer für Sie da, aber .....




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