* LUSTIGES * Weihnachten 2008


* Lustige *
* Seite *

Letzte Änderung:
Mi. 17. Dezember 2008

"" Charly's Weihnachtsuhr ""

Gabis Weihnachtsuhr


Der Weihnachtsmonat hat heute Einzug gehalten.
So weicht Kranker für Kranke etwas vom
gewohnten Design ab.




* Weihnachten Teil 1 *





Ansteuerung
Weihnachtsgeschichte
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Lustiges & Witze
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Adventskalender
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Überaschungs-Generator
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Gifs
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Thema: © COPYRIGHT
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* Weihnachtsgeschichte *



* Landeschristbaumgesetz - LChriG *
Gesetz über Christbäume (Landeschristbaumgesetz - LChriG)


§1 Allgemeines
(1) Ziel des Gesetzes ist es, die gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Bürger mit zweckmäßigen, formschönen und sicheren Christbäumen langfristig zu gewährleisten.
(2) Christbäume im Sinne dieses Gesetzes sind auch Adventskränze.


§2 Christbaum-Versorgungsanspruch Jeder Bürger des Landes hat jährlich zur Weihnachtszeit Anspruch darauf, einen seinen Familien- und Wohnverhältnissen entsprechenden Christbaum gegen ein angemessenes Entgelt käuflich erwerben zu können.
Familien und ähnliche Lebens- und Wohngemeinschaften (Kommunen) haben, unbeschadet der Anzahl ihrer Mitglieder, nur Anspruch auf einen Baum.


§3 Landeschristbaumplan
(1) Die Landesregierung stellt einen Landeschristbaumplan auf. Dieser Plan ist jährlich fortzuschreiben.
Vor der Veröffentlichung des Planes ist der Landeschristbaumbeirat zu hören.
(2) Der Landeschristbaumplan ist geheimhaltungsbedürftig.
Er darf daher nur im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.

§4 Landeschristbaumbeirat
(1) Beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist ein Landeschristbaumbeirat zu bilden.
Er soll die Landesregierung in allen Christbaumfragen beraten.
(2) Der Landeschristbaumbeirat besteht aus einem Vertreter der Kirchen als Vorsitzenden,
einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
einem Vertreter der Landwirtschaftskammern,
einem Vertreter des Landesjagdverbandes, einem Vertreter der Fachgewerkschaft sowie einem Entsandten der Berufsgruppe der Weihnachtsmänner.
Die christbaumpolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Fraktionen (Fraktionsweihnachtsmänner) können als Beobachter an den Sitzungen des Beirats teilnehmen.

§5 Schutz des deutschen Christbaumes Christbäume dürfen nicht zu anti-christlichen Demonstrationen und Werbungen verwendet werden.
Christbäume in nicht-christlichen Haushalten und Einrichtungen sind zulässig.
Sie führen dann die Bezeichnung "Tannenbaum".

§6 Beschaffenheit von Christbäumen
(1) Als Christbäume dürfen nur Nadelbäume verwendet werden.
(2) Imitationen sind zulässig, soweit nicht durch die Konstruktion des Baumes und die Beschaffenheit des verwendeten Materials eine Gefährdung der Menschen zu besorgen ist.
Imitierte Christbäume sollen mit Rücksicht auf ihre Symbolkraft tunlichst in grün gehalten sein.

§7 Sicherheit von Mensch und Tier zur Weihnachtszeit
(1) Christbäume sind so aufzustellen und zu schmücken, daß Mensch und Tier, insbesondere Kinder, nicht gefährdet werden.
(2) Die Beleuchtung der Christbäume mit herkömmlichen Wachskerzen verdient den Vorzug.
Das Nähere über den Aufstellplatz des Baumes und über die erforderlichen Löschgeräte regelt der Innenminister durch Verordnung.
(3) Die Beamten der Forstverwaltung und der Feuerwehren sind befugt, während der Christbaumzeit die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und Wohnungen und sonstige Räume, in denen Christbäume aufgestellt sind, zu betreten.
Artikel 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.


§8 Christbaumwidrigkeiten
(1) Christbaumwidrig handelt, wer a) entgegen §3 Abs. 2 den Landeschristbaumplan in einem anderen Druckerzeugnis bekanntgibt, b) entgegen §6 Abs. 1 Laubbäume - mit oder ohne Blätter - als Christbäume verwendet oder c) entgegen einschlägigen Vorschriften, die der Minister für Wirtschaft und Verkehr erläßt, auf öffentlichen Straßen und Plätzen die im Verkehr mit Christbäumen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, insbesondere als Hund an Christbäumen das Bein hebt.
(2) Christbaumwidrigkeiten können mit Verlust des Anspruchs auf einen Christbaum bis zu 5 Jahren geahndet werden.


§9 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt besser nicht in Kraft.
Es sollte lieber auch nicht verkündet werden.

© AutorIn leider unbekannt




Lustiges & Witze


* Beamten - Weihnacht *


Der Gabentisch ist öd' und leer,
die Kinder schauen still umher,
da lässt der Vater einen krachen.

Die Kinder fangen an zu lachen,
so kann man auch mit wenig Sachen,
"Beamtenkindern" Freude machen.

© AutorIn leider unbekannt


* Weihnachts Witze *

"Ach, Omi, die Trommel von dir war wirklich mein schönstes Weihnachtsgeschenk."
"Tatsächlich ?", freut sich Omi.
"Ja, Mami gibt mir jeden Tag fünf Mark",
"wenn ich nicht darauf spiele!"


Kurz vor Weihnachten.
"Ich werde meinem Mann Goethe und Schiller schenken, und zwar in Leder."
"Sehr vernünftig", nickt die Freundin,
"die gehen ja auch nicht so leicht kaputt wie die aus Gips."


"Ich bin sehr besorgt um meine Frau.
Sie ist nämlich bei diesem schlimmen Schneetreiben in die Stadt gegangen."
"Na, sie wird schon in irgendeinem Geschäft Unterschlupf gefunden haben !"
"Eben deshalb bin ich ja so besorgt !"


Es sagt der Pfarrer beim Weihnachtsgottesdienst:
"Unser Organist kann heute nicht spielen.
Ich stimme daher jetzt das Lied Nummer 71 an",
"danach fällt die ganze Kirche ein !"



Sagt der Freund:
"Meine Frau wünscht sich etwas zu Weihnachten, das ihr zu Gesicht steht !"
Rät Helmut:
"Kauf ihr einen Faltenrock !"



Er hat ihr ein Handy zu Weihnachten geschenkt und versucht nun, sie beim Einkaufen zu erreichen.
Es klappt.
"Heinz", ruft sie erstaunt ins Handy, woher weißt du,
"dass ich gerade im Supermarkt bin ?"








Besuch des Weihnachtsmarktes
in Ludwigsburg


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dieses Jahr
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Es lohnt sich ganz bestimmt!!






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Hier der
Weihnachts-
"Überaschungs-Generator".

Neu bestückt
Fr. 01. Dezember 2008


Sie führen nach dem Klicken auf den Navigator einfach Ihren Cursor auf einen lila Knopf und erfahren schon mal was es da für Überraschungen gibt.




Gifs


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Thema: © COPYRIGHT

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich aber zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.
Dies möge Ihre Toleranz anregen.

Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen, schicken Sie mir Ihre Mail an die Adresse
webmaster@krankerfuerkranke.de.


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