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Kranker für Kranke * Frage & Antworten * SOZIALES *
* Soziales * * Mediensplitter 2008 *
* Kleine Auszüge aus den Medien *
Letzte Änderung: Mi. 24. Dezember 2008
ACHTUNG !!
Kranker für Kranke musste eine längere Auszeit nehmen!!
Jetzt geht es aber wieder, sodaß so alle 14 Tage mit News zu rechnen ist. Natürlich stehen Ihnen weiterhin alle Archive zum Stöbern in sämtliche Richtungen zur Verfügung. Sie finden dort im Gesundheitsarchiv, unter Besinnliches, Lustiges oder auch Soziales vieler vergangener Jahre. Da wären Sie sehr lange mit beschäftigt alles anzusehen.
Webmaster Charly
Kranker für Kranke wünscht sich, daß auch etwas zu Ihrem Thema dabei ist.
Sie können aber auch auf vergangene Seiten zurück greifen!
HIER... Seite aus 2005
HIER... Seite aus 2005
HIER... Seite aus 2006
HIER... Seite aus 2007
Neues Jahr, neue Themen.
"" Charly's
Weihnachtsuhr "" |
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Hier finden Sie
alle 14 Tage Neues!!
Kranker für Kranke wünscht Euch viel Muse
Berichte aus den Medien * 2008 *
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Wie immer bei allem hier auf der ganzen Seite an Erklärtem, ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!
Alle Infos hier sind nicht als Rechtsberatung zu sehen!!
Welche Freibeträge gibt es für Sparbücher?
Beispiel:
Seit einiger Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld II. Aufgrund einer befristeten Beschäftigung konnte ich eine kleine "eiserne Reserve" für diverse Anschaffungen (Kleidung, Schuhe, Reparaturen) anlegen. Die Arbeitsagentur interessiert sich trotzdem wegen der paar Zinsen. Gibt es denn keine Freibeträge? Ich bin zwar erst 47 Jahre, werde aber wohl keine Arbeit mehr bekommen. Meine Eltern unterstützen mich nicht.
Antwort:
Auf dem Sparbuch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II dürfen schon einige Euro sein, die unangetastet bleiben. So gibt es einen Freibetrag für diverse kleinere Anschaffungen, der pro Mitglied einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft 750 Euro beträgt. Außerdem bleiben vom Vermögen auf einem Sparbuch 150 Euro pro Lebensjahr (auch für den Partner) unberücksichtigt (allerhöchstens jeweils 9.750 Euro). Offen legen müssen Sie Ihr Vermögen dennoch. Zinsen, die sich aufgrund der Beträge auf dem Sparbuch ergeben, gehören nämlich zum anrechenbaren laufenden Einkommen.
Urteil
AUCH in Probezeit Keine Kündigung nach Abmahnung
Beispiel:
Einem Arbeitnehmer kann nicht aus demselben Grund gekündigt werden, für den er zuvor eine Abmahnung bekommen hatte. Das gilt auch während der sechsmonatigen Probezeit, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: AZR 6 AZR 145/07). Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma gegen seine Kündigung geklagt und recht bekommen.
Abzocker locken Internet-Surfer auf ihre Seiten
Verbraucherzentrale
Baden Württemberg
Die Rechnung flattert meist promt ins Haus
Auf der Suche nach Glückwunschkarten im Internet landete ein User bei einem Angebot für kostenlose Spiele zum Herunterladen. Er meldete sich an und wurde auf eine Seite weitergeleitet, auf die er gar nicht wollte. Er saß in der Internetfalle.
Eine Rechnung über 39,95 Euro flatterte dem User ins Haus, die er postwendend zurückschickte. Es folgten zwei Mahnungen einer Münchner Rechtsanwältin, ein ausgefülltes Überweisungsformular beiliegend über nun 86,25 Euro. Das Ganze mit Paragrafen "geschmückt" und der Androhung, es könne noch viel teurer werden. Der User ignorierte das Schreiben vom Juli. Seither herrscht Funkstille.
Der 26-jährige User ist kein Einzelfall. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Tausende weitere vor. "Die Masche ist immer die Gleiche" , erklärt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wichers. Ein Internet-Surfer wird mit einem vermeintlichen Gratisangebot auf eine Homepage gelotst. Das Angebot ist vielfältig: Kochrezepte, Routenplaner, Prüfungsvorbereitung. Dort soll man sich "registrieren". Ein Formular taucht auf, in die persönliche Daten eingegeben werden sollen. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail- Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartennummer. "Jetzt sollten die Alarmglocken
schrillen", warnt Sievering-Wichers.
für die Kosten des "Angebots" ausgeschrieben; Ziffern tauchen nicht auf. Und aufs Euro-Zeichen wird verzichtet. "Sichern Sie Beweise und drucken Sie die Seite aus, wenn Sie persönliche Daten weitergeben", so der Tipp. Aufschlussreich sei ein Blick ins Impressum. "Oft sind es Firmen mit Sitz im Ausland", beobachtet Sievering-Wichers. Meist in der Geschäftsform einer "Ltd". Dann sollte der Finger nur noch einmal krumm gemacht werden - um die Seite zu schließen.
Wer auf die Bauernfängerei hereingefallen ist, bekommt die Rechnung präsentiert. Meist sind es Summen zwischen 60 und 200 Euro. "Antworten Sie schriftlich, dass kein Vertrag zustande kam, fordern Sie Beweise. Widerrufen sie ihn zum Beispiel vorsorglich", rät Sievering-Wichers. Formbriefe dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale. Auch wenn in der Folge mit Anwalt und Inkassobüro gedroht wird: "Nicht einschüchtern lassen." Erst wenn vom Amtsgericht ein Mahnbescheid kommt, muss man reagieren. "Aber das ist uns noch nicht vorgekommen", sagt Sievering- Wichers. Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam. Und er habe meist schlechte Karten.
Dennoch: Das Geschäft mit dem Erschrecken floriert und spült Hunderte Millionen in die Taschen von Internet-Abzockern und Abmahnanwälten. Nicht der Einzelfall macht beide reich. Die Masse macht Kasse.
Kämpfer für Benachteiligte VdK-Präsident übergibt sein Amt in jüngere Hände
"20 Millionen Rentner sind auch 20 Millionen Wähler." Walter Hirrlinger sagte diesen Satz oft. Er klingt wie eine Drohung - und so war es auch gemeint.
Eine Kampfansage an die Adresse der Regierenden: Wenn ihr nicht spurt, werden 20 Millionen Ruheständler bei der nächsten Wahl ihren Stimmzettel zum Denkzettel machen. Der 82-jährige Hirrlinger ist seit 1990 Präsident des Sozialverbandes VdK. Er vertritt und vertrat die Sache der Rentner, Kranken, Behinderten und Armen mit großem persönlichem Engagement, nahm nie ein Blatt vor den Mund. Nun legt der Kämpfer für die Rechte der Benachteiligten sein Amt in etwas jüngere Hände. Der streitbare und noch immer rüstige Schwabe genießt allseits Ansehen und Respekt. "Klar, die wollen es sich mit mir nicht verderben, damit ich nicht irgendwo draufhaue", sagte er einmal schmunzelnd.
Der Satz hat auch eine doppelte Bedeutung, geht Hirrlinger doch wegen einer im Zweiten Weltkrieg erlittenen Wirbelverletzung seit seinem 19. Lebensjahr an Krücken. Selbst Auseinandersetzungen mit seiner eigenen Partei, der SPD, ist er nie aus dem Weg gegangen. Das zeigte sich bei den Reformen der Sozial- "Agenda 2010". Scharf kritisierte Hirrlinger die maßgeblich von den Sozialdemokraten durchgesetzte Rente mit 67. Verhindern konnte er sie aber nicht.
Auch Hirrlinger trug schon Regierungsverantwortung. In Baden-Württemberg war er zwischen 1968 und 1972 Minister für Arbeit und Soziales - zur Zeit der damaligen großen Koalition unter Hans Filbinger (CDU).
Der gebürtige Tübinger hat aus dem betulichen VdK, der sich in der Nachkriegszeit vor allem um Kriegsversehrte und Sozialrentner kümmerte, eine schlagkräftige Lobby-Organisation gemacht. Mit 1,4 Millionen Mitgliedern ist er inzwischen der größte deutsche Sozialverband. Weil sein Wunsch-Nachfolger Horst Seehofer (CSU) 2005 einem Berliner Ministeramt den Vorzug gab, musste Hirrlinger im Alter von knapp 80 Jahren noch einmal antreten. Nun steht der Wechsel an: Auf einem außerordentlichen Verbandstag wird die VdK-Vizepräsidentin und frühere Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Ulrike Mascher (69), heute in Hirrlingers Fußstapfen treten. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird den langjährigen VdK-Chef verabschieden.
Studenten dürfen mehr dazuverdienen
Studenten, die jobben und gleichzeitig Bafög bekommen, haben künftig etwas mehr Spielraum.
Statt bisher 350 Euro dürfen sie nun bis zu 400 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass es Abzüge beim Bafög gibt, berichtet das Magazin Unicum. Allerdings gibt es noch eine Jahresobergrenze: Mehr als 4.800 Euro darf das Jobben nicht einbringen. Auch Vermögen von mehr als 5.200 Euro führt dazu, dass die Förderung gekürzt wird. Dagegen sind die Fördersätze leicht um zehn Prozent angehoben worden: So erhalten Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, jetzt bis zu 414 Euro. Wer zu Hause ausgezogen ist, kann auf 512 Euro kommen. Ist die Miete höher als 146 Euro, ist ein Mietzuschlag möglich. Die maximale Förderhöhe ist auf 643 Euro gestiegen. Bafög-Bezieher mit einem Kind bekommen zusätzlich 113 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind gibt es einen Zuschuss von 85 Euro. Diese Zuschüsse müssen den Angaben zufolge nicht zurückgezahlt werden.
Versicherte zahlen Zusatzbeitrag allein
Umstrittener Gesundheitsfond löst Finanzprobleme nicht und bringt neue Belastungen
Die Vorbereitungen für den umstrittenen Gesundheitsfonds laufen weiter. Der Sozialverband VdK Deutschland hat sich von Beginn an gegen die bürokratische neue Geldsammelstelle ausgesprochen und stattdessen eine Weiterentwicklung des vorhandenen Risikostrukturausgleichs zu einem Ausgleichfonds gefordert. Bis Mitte November will das Bundesgesundheitsministerium nun die Höhe des ab 1. Januar 2009 geltenden Einheitsbeitrags für die 70 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Spekuliert wird derzeit über einen Anstieg von jetzt durchschnittlich 14,9 Prozent inklusive Sonderbeitrag auf möglicherweise bis zu 15,6 Prozent. Und dabei allein wird es nicht bleiben. Je niedriger der einheitliche Beitrag ist, desto höher werden voraussichtlich die Zusatzbeiträge ausfallen, die die Kassen erheben dürfen, wenn sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.
Die Versicherten zahlen den Zusatzbeitrag allein, werden also im Gegensatz zu den Arbeitgebern erneut belastet. Die Entsolidarisierung und Privatisierung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung schreitet so weiter voran. Zwar ist der Zusatzbeitrag auf bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt, beträgt aber mindestens acht Euro für jeden. Auch kleine Einkommen unter 800 Euro müssen also zahlen. Der VdK fordert daher, alle Einkommen bis zu 800 Euro Einkommen vom für die Krankenhäuser sowie steigender Arzneimittelausgaben Beitragsanhebungen von etwa 0,6 Prozentpunkten auf die Versicherten zu. Die nächste Reform dürfte also auf jeden Fall schon bald ins Haus stehen. Parallel zum Gesundheitsfonds wird 2009 ein neuer Finanzausgleich, der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), eingeführt. Danach erhalten Kassen für 80 Krankheiten einen besonderen Finanzausgleich.
Für Krankenkassen kann es in Zukunft durchaus interessant sein, sich um diese Chroniker besonders zu bemühen. Dazu können sie etwa Einzelverträge mit ausgewählten Ärzten schließen oder attraktive Tarife und Serviceleistungen anbieten. Chroniker, die nicht an einer der im Morbi-RSA aufgeführten Krankheiten leiden, werden allerdings von den Krankenkassen in Zukunft wohl eher links liegen gelassen. Hier muss nachgebessert werden. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen in nächster Zeit bei den Ausgaben eher zurückhaltend sein und erst einmal abwarten, wie sie mit den neuen Bedingungen zurechtkommen. Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag bedeuten eine weitere Entsolidarisierung und schaffen die Möglichkeit, die Kosten immer stärker auf die Versicherten abzuwälzen. Der VdK erteilt dieser Politik eine klare Absage.
Walter Hirrlinger, VdK Präsident
Gesetzänderung
Infos für Versicherte der Hamburg-Mannheimer
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist zum 1. Januar 2008 reformiert worden. Nachstehend informieren wir alle die bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG versichert sind, über die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ab dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2009.
Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2007 mit der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG geschlossen wurden, gründen bereits auf dem neuen Versicherungsvertragsgesetz. Zwingende Regelungen wie die Beteiligung an den Bewertungsreserven (stille Reserven) werden seitens der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG bereits seit dem 1. Januar 2008 auch zu Verträgen, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, umgesetzt. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG ausgewiesen sind. Die Höhe der Bewertungsreserven wird monatlich ermittelt und den einzelnen Verträgen - entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan - zugeordnet. Bei Beendigung des Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt und zusammen mit der Versicherungsleistung ausgezahlt.
Des Weiteren wurden verschiedene Anzeigepflichten, Folgen bei Obliegenheitsverletzungen und Vertragsregelungen kundenfreundlicher gestaltet. So wurden zum Beispiel die Regelungen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht überarbeitet. Dem Versicherer steht dadurch bei Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kein grundsätzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag mehr zu. Ab dem 1. Januar 2009 kommen Sie als Kunde der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG zu allen abgeschlossenen Versicherungen, also auch zu Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden sind, in den Genuss der neuen Regelungen des VVG 2008.
Autohaftpflicht zahlt
Auch Unfall bei Fahrtraining versichert
Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschieden. Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht, heißt es in dem unlängst veröffentlichten Urteil.
In dem Fall waren zwei Fahrer bei einem Überholmanöver während eines Fahrtrainings auf dem Hockenheimring kollidiert. Einer der beiden beteiligten Fahrer verklagte den angeblichen Unfallverursacher auf 11.000 € Schadenersatz für den demolierten Audi. Dessen Haftpflichtversicherung lehnte eine Zahlung ab, da es sich um ein nicht versichertes Autorennen handele.
Dem folgte das OLG nicht. Bei dem Lehrgang sei es nicht auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit und das Erreichen entsprechender Platzierungen angekommen, sondern darauf, das Fahrzeug auch in Gefahrensituationen zu beherrschen. Damit greife der nur für Rennen geltende Haftungsausschluss nicht ein. Im Ergebnis stellte allerdings das Gericht fest, dass beide Fahrer gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind und den Schaden gemeinsam tragen müssen.
Bargeld sollte nicht zuhause deponiert werden
Versicherungsschutz bei Diebstahl ist begrenzt!!
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat der Weiße Ring, eine bundesweit tätige Opferschutz-Organisation, eine erhöhte Zahl von Trickbetrügereien registriert. Der Weiße Ring warnt deshalb davor, leichtfertig Geld vom Bankkonto abzuheben und zu Hause zu deponieren. Wichtig für Verbraucher zu wissen: Die Hausratversicherung zahlt für gestohlenes Geld nicht in jedem Fall unbegrenzt.
Grundsätzlich gilt: Größere Summen Geld sind auf dem Konto einer Bank oder Sparkasse auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten sicher. Denn hierzulande sind Geldinstitute durch den Einlagensicherungsfonds sowie die Staatsgarantie doppelt abgesichert. "Das Vermögen zu Hause zu deponieren, ist keine gute Lösung", sagt Karl-Walter Gutberlet, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. "Es bringt keine Zinsen sondern verliert im Gegenteil sogar jeden Tag an Wert."
Wer sein Erspartes wie Gold oder Bargeld dennoch zu Hause verwahren möchte, sollte sich über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Gefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl können das Vermögen vernichten. Die Hausratversicherung leistet in vielen Fällen Entschädigung, allerdings für nicht gesicherte Wertsachen nur begrenzt. Beispielsweise liegt diese Entschädigungsgrenze für Bargeld je Versicherungsfall bei 1.500 € und für Gold bei 20.000 €. Wertsachen, die in einem Geldschrank aufbewahrt werden, werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt.
Verbraucher, die ihr Geld aufgrund der Finanzmarktkrise von ihrem Konto abheben und dennoch sicher aufbewahren wollen, sollten sich deshalb über den Versicherungsschutz informieren. Es gibt auch die Möglichkeit, das Geld gegen eine Gebühr im Schließfach einer Bank zu deponieren.
Einbruch!
Kriege ich mein Navi ersetzt?
Mir wurde mein neues Navigationsgerät aus dem Auto geklaut, das auf der Straße parkte. Zahlt mir die Versicherung ein neues Gerät? Ersetzt werden bei Diebstählen aus Autos nur Gegenstände, die "fest mit dem Auto verbunden" sind. Versichert (über die Teilkasko) sind also nur fest eingebaute Navigationssysteme, nicht aber mobile Geräte. Sie ersetzt auch nicht den Neu-, sondern nur den geringeren Zeitwert. Tipp: Auch wenn es teurer ist, lohnt ein Festeinbau.
Finger weg!
Die dreiste Wahrsagerin will Ihr Geld
"Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Hellmut! ... und erlauben Sie mir bitte, Ihnen drei schöne Geschenke zukommen zu lassen und die gute Neuigkeit verkünden: Ihr Leben wird sich verändern, ich habe es gesehen!", schreibt die vermeintliche Wahrsagerin Maria Duval aus Nyon in der Schweiz. In dem dreiseitigen Brief folgt dann eine Auflistung mit angeblichen Glücksdaten. Schnell sollen die drei Geschenke und der einmalige "Große Glücksplan" in Höhe von 49 Euro zuzüglich 5 Euro Nachnahmegebühr angefordert werden. Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Bloß nichts zahlen. Besonders dreist ist, dass die angebliche Wahrsagerin die Geburtsdaten der Bürger benutzt."
Vermieter dürfen nicht alles auf die Rechnung setzen
Jahresendspurt bei der Abrechnung der Betriebskosten
Mieter müssen ihre Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens zum 31. Dezember 2008 erhalten. Verpasst der Vermieter diesen Termin, kann er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 2007 fordern, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Und weil nach den Erfahrungen der örtlichen Mietervereine jede zweite Abrechnung fehlerhaft sei, sollten Mieter das Schreiben vor Zahlung einer Nachforderung genau prüfen.
Fehlerhaft sei häufig die Auflistung der Verwaltungs- und Reparaturkosten. Diese seien keine Betriebskosten, erklärt der Mieterbund: Mieter müssen - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht - nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen in Haus oder Wohnung zahlen. Das sei Sache des Vermieters. Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind dagegen umlagefähige Betriebskosten. Auch hier müssen Mieter aber keine Reparaturkosten zahlen, heißt es - selbst dann nicht, wenn sie sich hinter sogenannten Vollwartungsverträgen verbergen. Hier müsse der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen.
Hausmeisterkosten müssten Mieter nur insoweit bezahlen, als der Hausmeister vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird. Prüfen sollten ihre Rechnung vor allem Mieter in gemischt genutzten Immobilien. Denn verursachen Geschäfte, Firmen oder Büros höhere Betriebskosten als Wohnungen, muss der Vermieter das berücksichtigen. Wohnungsmieter müssen den Angaben zufolge nur das bezahlen, was anteilmäßig auf die Mietwohnungen entfällt. Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind allerdings Betriebskosten. Diese muss der Mieter zahlen. Zu den Umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters - zum Beispiel Hausrat- und Rechtsschutzverscherungen.
Jetzt handeln gegen steigende Altersarmut
Die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, ist innerhalb eines Jahres um 7,4 Prozent auf 733.000 gestiegen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) prognostiziert, dass ab 2020 etwa 25 Prozent der Rentner in Deutschland armutsgefährdet sein werden. Zugleich werde jeder zehnte Rentner auf Grundsicherung angewiesen sein. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen fordert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher einen Kurswechsel in der Sozial- und Rentenpolitik.
Altersarmut galt lange Zeit als ein Tabu-Thema, über das man nicht spricht. Da Altersarmut Rückschlüsse auf Versäumnisse der Politik zulässt, neigen Regierungspolitiker seit jeher dazu, das Problem der Altersarmut kleinzureden oder zu verharmlosen. Dem Sozialverband VdK ist es mit zu verdanken, dass Politiker vor dem Problem der steigenden Altersarmut nicht länger die Augen verschließen können. Mit der "VdK-Aktion gegen Armut", die 2008 im Mittelpunkt der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller VdK-Landesverbände stand, ist es dem Sozialverband VdK gelungen, Politik, Medien und Bevölkerung aufzurütteln und eine breite gesellschaftliche Diskussion über Armut und Armutsvermeidung in Gang zu setzen.
Altersarmut war auch ein Thema auf der "ConSozial" in Nürnberg, einer der bedeutendsten Fachmessen für das Sozialwesen im deutschsprachigen Raum. VdK- Präsidentin Ulrike Mascher hielt dazu einen Vortrag, der auf großes Interesse der Kongressbesucher stieß. Um die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der Rentner in Zukunft in Grenzen zu halten, forderte sie die endgültige Abschaffung von Renten kürzenden Instrumenten wie dem Riester- und dem Nachhaltigkeitsfaktor. Der für 2011 vorgesehene Nachhol- oder Ausgleichsfaktor dürfe nicht in Kraft treten. Mascher: "Die Rentner" dürfen nicht länger von der Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden. "Wir brauchen wieder die uneingeschränkte dynamische Rentenanpassung, so wie sie Konrad Adenauer 1957 eingeführt hat."
Besonders bedroht von Altersarmut sind Geringverdiener. Beim Vergleich des Rentenniveaus von Geringverdienern in den 30 OECD-Ländern nimmt Deutschland einen unrühmlichen letzten Platz ein. Deshalb fordert die VdK-Präsidentin eine rasche Wiederbelebung des bis zum Jahr 1992 wirksamen Instruments der "Rente nach Mindesteinkommen". Dabei wird Geringverdienern der Rentenbeitrag auf 75 Prozent des Durchschnittsbeitrags aufgestockt. Auch müssen dringend die Rentenbeitragszahlungen für Langzeitarbeitslose erhöht werden. Zurzeit führt ein Jahr Arbeitslosengeld-II-Bezug nur zu einer Erhöhung der Monatsrente von 2,17 Euro. Fünf Jahre Arbeitslosigkeit steigern die Altersrente also um ganze 10,85 Euro. "Da ist Altersarmut vorprogrammiert, wenn sich hier nicht rasch etwas ändert", betonte Ulrike Mascher.
Was für die Gesundheit gilt, gilt auch für die Armut: Vorbeugen ist besser als heilen. Um Altersarmut für künftige Generationen zu vermeiden, müssen wir allen Kindern gute Bildungs- und Berufschancen eröffnen - unabhängig von der sozialen Herkunft der Eltern. Und schließlich muss der Trend zu Niedriglöhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen gestoppt werden. Mit Hungerlöhnen lässt sich keine Altersversorgung aufbauen.
Dienstreisen steuerlich absetzbar
Längere Dienstreisen können künftig besser steuerlich geltend gemacht werden. So können Steuerpflichtige erstmals in ihrer Erklärung 2008 die tatsächlichen Fahrtkosten für eine lange Dienstreise auch über die Dauer von drei Monaten hinaus absetzen.
Die bisherige "Dreimonatsregelung" wird künftig nicht mehr angewendet, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München (Aktenzeichen: VI R 66/05) mitteilt. Bis Ende 2007 galt die Regelung, dass bei Dienstreisen nur für die ersten drei Monate die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden durfte. Ab dem vierten Monat galt dann nur noch eine Entfernungspauschale von 0,15 Euro pro Kilometer. Dies wurde bislang damit begründet, dass nach drei Monaten eine neue regelmäßige Arbeitsstätte entstehe. Die Bundesfinanzrichter widersprachen in ihrem Urteil dieser Auffassung. Die neue Regelung muss laut dem Bundesverband auch bei den noch offenen Fällen aus den vergangenen Jahren angewendet werden.
Brillenkauf nicht hinauszögern
Krankheitskosten können die Steuerlast mindern.
Ausgaben für die Gesundheit können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten wird, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Wer die Grenze fast erreicht hat, kann sich mit dem Vorziehen bestimmter Neuanschaffungen bis Jahresende einen Vorteil sichern. Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren sowie Zuzahlungen zu Rezepten und die Praxisgebühr gelten zum Beispiel als Gesundheitskosten. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder, zählt Käding auf. Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro werde der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten.
Der Steuerzahlerbund rät deshalb vor dem Jahresende die bisherigen
Ausgaben hochzurechnen und mit der individuellen Grenze abzugleichen. Maßgeblich ist das Jahr der Bezahlung. Wer knapp unter der Grenze liegt, kann dann noch im alten Jahr zum Beispiel eine neue Brille kaufen und den Fiskus an den Kosten "beteiligen". Und wer dieses Jahr die Belastungsgrenze nicht erreicht, kann solche Anschaffungen ins nächste Jahr verschieben. Vielleicht wird die zumutbare Eigenbelastung dann umso deutlicher überschritten. In jedem Fall sollten für die Nachweisbarkeit alle Belege gesammelt werden.
Der Trick mit der falschen Telefonrechnung
Finger weg !!
Frauen mit dem Vornamen Anneliese erhalten derzeit Post vom Inkasso-Unternehmen Callux Forderungsmanagement aus Dresden. Darin werden 17,26 Euro für vermeintliche Serviceleistungen eines ungenannten Telefon-Anbieters (Call-by-Call-Anbieter) gefordert. Datum der angeblichen Dienstleistung: 12. Oktober 2006! Die in Rechnung gestellten (angeblichen) Telefonate liegen also zwei Jahre zurück. Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale in Nordrhein Westfalen warnt vor der Abzocke: "Bloß nicht zahlen, sondern sofort die Staatsanwaltschaft informieren." Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es die Firma Callux überhaupt nicht. Das angegebene Konto wurde inzwischen von den Behörden gesperrt.
Recht auf Umtausch gibt es nicht, aber: Meistens sind die Händler kulant
Verbraucherzentrale rät dennoch zu klaren Absprachen schon beim Einkauf
Manchmal ist das Weihnachtsgeschenk nicht das richtige: Der eine findet beim Auswickeln des bunten Papiers hässliche Socken oder einen kratzigen Schal, beim anderen haben zwei Wohlmeinende dasselbe erstanden. Beim Umtausch ist das Recht zwar nicht unbedingt auf Seiten des Käufers - der Umtausch hat sich aber dennoch eingebürgert. "Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Der Kaufvertrag ist bindend", erläutert Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Käufer sei immer auf die Kulanz der Händler angewiesen. "Der Umtausch hat sich eigentlich seit Jahrzehnten als Kulanz eingefahren. Dass ein Unternehmen gar nicht umtauscht, ist kaum vorstellbar", sagt aber Armin Busacker vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) in Berlin. "Das kann man sich im knallharten Wettbewerb gar nicht erlauben."
Gerade größere Häuser nähmen Ware oft diskussionslos gegen Geldauszahlung zurück. "In kleinen und mittelständischen Geschäften bekommt man oft auch einen Gutschein." Verbraucher sollten darauf achten, dass dieser drei Jahre gültig ist, denn das schreibt der Gesetzgeber vor. Wenn man ganz sicher gehen will, kann man auch nach Umtauschregelungen fragen, rät Busacker. Das empfiehlt auch Brecht-Kaul: "Am besten sollte sich der Kunde schon vor dem Kauf vergewissern, ob ein Umtausch möglich ist und zu welchen Konditionen." Auf jeden Fall sollte der Kunde den Kassenbon aufheben und zum Umtausch mitbringen: "Wenn man keine Quittung hat, hat man Probleme nachzuweisen, dass man die Ware bei diesem bestimmten Händler gekauft hat."
Aufpassen sollten Kunden daher auf von Geschäft zu Geschäft unterschiedliche Konditionen, rät Brecht-Kaul. Da der Händler nicht zu einem Tausch verpflichtet ist, bestimme er die Konditionen. Er legt also zum Beispiel fest, ob der Umtausch nur mit Kassenzettel geht oder auch noch alle Etiketten an der Ware sein müssen. Der Verkäufer entscheide auch, ob der Kunde im Fall eines Umtauschs sein Geld zurückbekommt oder einen Gutschein erhält. Sicher geht also nur, wer unschöne Vorarbeit leistet: Brecht-Kaul schlägt vor, den Umtausch im Einzelfall individuell auszuhandeln - dann ist die Abmachung von Kunde und Händler wasserdicht: "Man sollte sich das schriftlich geben und eventuell auf dem Kassenbon vermerken lassen." In Sachen Umtauschfrist rät Busacker zu einem Blick auf den Bon. "Oft steht dort schon drauf, dass man die Ware etwa innerhalb von 14 Tagen umtauschen kann." Grundsätzlich gelte außerdem: "Man darf die Ware nicht erst 14 Tage tragen und dann entscheiden, sie wieder umzutauschen." Die Ware müsse noch einwandfrei sein. Einen Grund für den Umtausch müsse man aber nicht nennen.
Muss ich Trinkgeld an Kollegen abgeben?
Finger weg !!
Ich arbeite als Putzfrau in einer Arztpraxis, helfe aber schon mal im Praxisbetrieb aus. Weihnachten gibt es von den Patienten Trinkgeld, das sich die Arzthelferinnen einfach in die eigene Tasche stecken. Mein Chef weiß davon nichts. Bekomme ich nichts davon ab?
Grundsätzlich darf Trinkgeld, das persönlich für eine Leistung gegeben wird, in der Regel behalten werden. Aber hier ist die Sache anders. Sie sollten den Chef um eine Entscheidung bitten. Er sollte eine Regelung finden, wie mit Trinkgeldern umgegangen werden muss - zum Beispiel, dass sie in einen gemeinsamen Topf wandern und am Ende aufgeteilt werden.
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!! Neues Forum !!
Kranker für Kranke verfügt ab sofort über ein "eigenes" frei von WERBUNG gehaltenes Gesundheits-Forum, wo jeder mit seinem Thema Mitbetroffene suchen und sich darüber austauschen kann. Machen Sie bitte regen Gebrauch von diesem tollen Angebot. Es wird Ihnen dort auch einiges Kurzweiliges zur Unterhaltung geboten!!!!
Wenn Sie nun auf das Banner vom Forum drücken, steht Ihnen nichts mehr im Wege.
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