Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderungen:
So. 27. August 2023







Autor unbekannt


* Ein Asylant *

Ein Asylant fragt seine Mutter:
Mama, was ist eigentlich Demokratie
und was ist Rassismus?

Also mein Sohn, Demokratie ist
wenn der Deutsche jeden Tag arbeitet,
damit wir hier gratis wohnen können,
kostenlos zum Arzt können,

gratis Essen und Taschengeld erhalten und zwar
viel mehr als die geizigen deutschen Rentner.

Das mein Sohn ist die wahre Demokratie!
Aber Mutter, wird der Deutsche
dabei nicht sauer auf uns?

Mag sein mein Sohn, aber
das währe dann schon Rassismus!!


* Das Archiv Urteile *
Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
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Sozialgesetzbuch (SGB) * Neuntes Buch (IX)
SGB IX 01052004b.pdf



Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft.
Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes
aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
(„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
HIER... mehr darüber






* Erben und Vererben *
Inforeiche Seite



Internet

Abzocker locken Internet-Surfer
auf ihre Seiten

Verbraucherzentrale Baden Württemberg


Die Rechnung flattert meist promt ins Haus
Auf der Suche nach Glückwunschkarten im Internet landete ein User bei einem Angebot für kostenlose Spiele zum Herunterladen.
Er meldete sich an und wurde auf eine Seite weitergeleitet, auf die er gar nicht wollte.
Er saß in der Internetfalle.

Eine Rechnung über 39,95 Euro flatterte dem User ins Haus, die er postwendend zurückschickte.
Es folgten zwei Mahnungen einer Münchner Rechtsanwältin, ein ausgefülltes Überweisungsformular beiliegend über nun 86,25 Euro.
Das Ganze mit Paragrafen "geschmückt" und der Androhung, es könne noch viel teurer werden.
Der User ignorierte das Schreiben vom Juli.
Seither herrscht Funkstille.

Der 26-jährige User ist kein Einzelfall.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Tausende weitere vor.
"Die Masche ist immer die Gleiche" , erklärt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wichers.
Ein Internet-Surfer wird mit einem vermeintlichen Gratisangebot auf eine Homepage gelotst.
Das Angebot ist vielfältig: Kochrezepte, Routenplaner, Prüfungsvorbereitung.
Dort soll man sich "registrieren".
Ein Formular taucht auf, in die persönliche Daten eingegeben werden sollen.
Name, Anschrift, Telefon, E-Mail- Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartennummer.
"Jetzt sollten die Alarmglocken
schrillen", warnt Sievering-Wichers.
für die Kosten des "Angebots" ausgeschrieben; Ziffern tauchen nicht auf.
Und aufs Euro-Zeichen wird verzichtet.
"Sichern Sie Beweise und drucken Sie die Seite aus, wenn Sie persönliche Daten weitergeben", so der Tipp.
Aufschlussreich sei ein Blick ins Impressum.
"Oft sind es Firmen mit Sitz im Ausland", beobachtet Sievering-Wichers.
Meist in der Geschäftsform einer "Ltd".
Dann sollte der Finger nur noch einmal krumm gemacht werden - um die Seite zu schließen.

Wer auf die Bauernfängerei hereingefallen ist, bekommt die Rechnung präsentiert.
Meist sind es Summen zwischen 60 und 200 Euro.
"Antworten Sie schriftlich, dass kein Vertrag zustande kam, fordern Sie Beweise.
Widerrufen sie ihn zum Beispiel vorsorglich", rät Sievering-Wichers.
Formbriefe dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Auch wenn in der Folge mit Anwalt und Inkassobüro gedroht wird: "Nicht einschüchtern lassen."
Erst wenn vom Amtsgericht ein Mahnbescheid kommt, muss man reagieren.
"Aber das ist uns noch nicht vorgekommen", sagt Sievering- Wichers.
Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.
Und er habe meist schlechte Karten.

Dennoch: Das Geschäft mit dem Erschrecken floriert und spült Hunderte Millionen in die Taschen von Internet-Abzockern und Abmahnanwälten.
Nicht der Einzelfall macht beide reich.
Die Masse macht Kasse.

Streitpunkt TV-Programm
Von wegen abends gemütlich aufs Sofa sitzen und sich von der Glotze berieseln lassen:
Um die Frage "Was sollen wir gucken?" entbrennt in gut jedem vierten Mehrpersonen-Haushalt (26 Prozent) häufig oder fast immer Streit, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Streaminganbieters Zattoo ergeben hat.

In knapp neun von zehn Haushalten gibt es zumindest hin und wieder Uneinigkeit beim TV-Programm.
Mit Blick auf die Inhalte sorgt Sport am häufigsten (30 Prozent) für Zwist, gefolgt von Science-Fiction-Filmen oder -Serien (26 Prozent).
Vor allem in der jüngeren Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren wird gern gestritten.
Ältere Paare dagegen scheinen sich in ihren Sehgewohnheiten anzupassen - oder haben einfach resigniert.




* Aktuelle Mitteilungen *


* News der Woche *
* Thema 1 *

Soziales

Preisgekrönt
Hässlicher Rasen



Ein knochentrockner Rasen, der seit Wochen immer gelber wird?
Was in der Sommerdürre vielen Gartenbesitzern - Kummer macht, soll für die Menschen im äußersten Westen Kanadas Grund zum Stolz sein.
Denn dort gibt es - nach jüngst verordneten Einschränkungen des Wasserverbrauchs - Preise für den hässlichsten Rasen.

Mehrere Gemeinden im Raum Vancouver haben die Bürger aufgefordert, Fotos ihrer dehydrierten Grundstücke einzusenden oder zu posten.
In Port Coquitlam gibt es zum Beispiel drei Einkaufsgutscheine im Wert von je 100 kanadischen Dollar (68 Euro) oder einen Gutschein von 150 Dollar für eine Party zu gewinnen.



Soziales

* Thema 2 *

Online-Handel
Fingierte Anrufe



Betrüger am Werk: Amazon oder auch Paypal rufen ihre Kunden nicht an, warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen.
Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sofort auflegen und sich keinesfalls zu irgendetwas überreden lassen.
Bei den Fake-Anrufen wird zum Beispiel gesagt: "In den nächsten 24 Stunden werden 850 Euro von Ihrem Konto abgebucht.
Für weitere Informationen drücken Sie die Taste 1."

Tun die Angerufenen das, werden sie weitergeleitet.
Ein Gesprächspartner versucht dann, sein Opfer dazu zu bringen, eine App zu installieren, Daten einzugeben oder Guthabenkarten zu präsentieren.
Sofort auflegen, rät die Polizei.


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* Kurt Tucholsky: *
* Wenn die Börsenkurse fallen... *



Aus gegebenem Anlass sei an das Gedicht von
Kurt Tucholsky aus dem Jahre 1930 erinnert.
Vor 78 Jahren! Es klingt doch, als wäre es
gestern geschrieben worden...


Wenn die Börsenkurse fallen

Wenn die Börsenkurse fallen,
regt sich Kummer fast bei allen,
aber manche blühen auf:
Ihr Rezept heißt Leerverkauf.

Keck verhökern diese Knaben
Dinge, die sie gar nicht haben,
treten selbst den Absturz los,
den sie brauchen - echt famos!

Leichter noch bei solchen Taten
tun sie sich mit Derivaten:
Wenn Papier den Wert frisiert,
wird die Wirkung potenziert.

Wenn in Folge Banken krachen,
haben Sparer nichts zu lachen,
und die Hypothek aufs Haus
heißt, Bewohner müssen raus.

Trifft's hingegen große Banken,
kommt die ganze Welt ins Wanken -
auch die Spekulantenbrut
zittert jetzt um Hab und Gut!

Soll man das System gefährden?
Da muß eingeschritten werden:
Der Gewinn, der bleibt privat,
die Verluste kauft der Staat.

Dazu braucht der Staat Kredite,
und das bringt erneut Profite,
hat man doch in jenem Land
die Regierung in der Hand.

Für die Zechen dieser Frechen
hat der Kleine Mann zu blechen
und - das ist das Feine ja -
nicht nur in Amerika!

Und wenn Kurse wieder steigen,
fängt von vorne an der Reigen -
ist halt Umverteilung pur,
stets in eine Richtung nur.

Aber sollten sich die Massen
das mal nimmer bieten lassen,
ist der Ausweg längst bedacht:
Dann wird bisschen Krieg gemacht.


* © Kurt Tucholsky, 1930 *
veröffentlicht in "Die Weltbühne"





Patientenverfügungen sind oft
nicht viel wert
Hospiz-Stiftung gibt mit neuer
Checkliste Ratschläge

Etwa neun Millionen Menschen haben nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung eine Patientenverfügung verfasst.
Doch die meisten wissen nicht, was sie überhaupt
wert ist.
Mehr noch: Der überwiegende Teil der Verfügungen dürfte gar keine Bindungswirkung haben, weil der Inhalt "nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments" erfüllt, warnte in Berlin Hospiz-Vorstand Eugen Brysch.
Gegen diese Untauglichkeit legte die Stiftung eine Zwölf-Punkte-Checkliste vor.
Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern.
Das ist etwa bei Komapatienten oder Demenzkranken wichtig.

Es gibt aber noch kein Gesetz, die Rechtsprechung ist undeutlich.
Wer deshalb vorab festlegt, dass er - wenn er erkrankt und zur Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist - "nicht an Schläuchen hängen will und keine sinnlose Zufuhr von Medikamenten möchte", so Brysch, der kann nicht sicher sein, dass Betreuer-Ärzte, Pflegepersonal diesen Willen auch befolgen werden.
Vieles ist in diesem überaus sensiblen Bereich noch unklar.
Die von der Hospiz-Stiftung verfasste Checkliste soll es nun jedem ermöglichen, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen.
Die Liste umfasst zwölf Fragen, angefangen von "Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?", über "Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?" bis hin zu "Habe ich voreilig generelle Festlegungen getroffen?"

Schwammige Begriffe sollen vermieden werden
Das wäre zum Beispiel der Satz:
"Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung aus."
Im Ernstfall könnte diese Maßnahme aber tatsächlich noch lebensrettend sein, Die Stiftung empfiehlt überdies, schwammige Begriffe wie "falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte" oder "man soll mich in Ruhe sterben lassen" zu vermeiden.
Sie sind für den Arzt zu allgemein, so dass er sie nicht befolgen kann.
Die Hospiz-Stiftung rät zudem dringend vorab zu einer Beratung über medizinische, juristische und pflegerische Fragen.
Auch ein Gespräch mit Vertrauenspersonen wie Freunden und Familien helfe, so die Empfehlung in der Checkliste.

Die Stiftung ermahnte die Politik erneut, endlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt.
Nach Ansicht Bryschs sind die bisher bekannten Pläne unzureichend und nicht praxistauglich.
Derzeit gibt es drei fraktionsübergreifende Anträge, mit denen sich der Bundestag vor Ostern beschäftigen will.
Die Parlamentarier sollen sich am Ende ohne Fraktionszwang für denjenigen Antrag entscheiden, den sie für den besten halten.

Internet:
www.hospize.de

* Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News *

Das Elterngeld
Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld gibt es u. a. für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studierende und Auszubildende, die nach der Geburt eines Kindes die Betreuung übernehmen.
In dieser Zeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, Azubis sogar mehr.

Die wichtigsten Fragen:
Bekommen auch Ausländer Elterngeld?
Alle Staatsangehörigen, die aus EU-Ländern und der Schweiz kommen und in Deutschland leben bzw. erwerbstätig sind, haben Anspruch.
Für andere Nationalitäten gilt:
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bekommt Elterngeld.
Hat derjenige nur eine Aufenthaltserlaubnis, muss er in Deutschland auch arbeiten dürfen oder schon gearbeitet haben.
Keinen Anspruch haben Personen, die nur für einen befristeten Zeitraum in Deutschland arbeiten oder ausgebildet werden.

Bekommen auch Deutsche,
die im Ausland leben, Elterngeld?
Nur wenn sie nicht ausländische Leistungen beziehen.

Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro.
Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden dabei nicht mitgerechnet.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um je 300 Euro.

Wieviel Elterngeld bekommt man,
wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet?
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und Elterngeld dazu.
Hat jemand vor der Geburt 1.800 Euro verdient und erhält jetzt 1.200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro.
Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet.
Es gibt also 402 Euro Elterngeld.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Für zwölf Monate - nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate.
Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden.
Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Werden Geringverdiener besonders unterstützt?
Ja. Wer im Jahr vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält ein erhöhtes Elterngeld.
Beispiel: Ein Elternteil verdient vor der Geburt 800 Euro.
Die Differenz zu 1.000 Euro beträgt 200 Euro.
Die werden durch zwei geteilt, ergibt 100 Euro.
Diese Summe wird mit 0,1 multipliziert.
Dieser Faktor - in diesem Fall 10 - wird zu den 67 Prozent dazugerechnet.
Der Berechtigte aus der Beispielrechnung erhält also 77 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, das sind 616 Euro.

Kann Elterngeld auch länger gezahlt werden?
Ja. Es kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.
Dann werden aber nur halbe Monatsbeträge gezahlt.

Ab wann wird das Elterngeld gezahlt?
Es gilt die Stichtagsregelung:
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es Elterngeld.
Für Kinder, die bis 31. Dezember 2006 zur Welt kamen, gibt es das bisherige Erziehungsgeld.

Ab welchem Monat nach der Geburt
wird das Elterngeld gezahlt?
Erwerbstätige Frauen erhalten bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, danach gibt es für zehn beziehungsweise 12 weitere Monate Elterngeld.
Das Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet.

Erhalten Arbeitslose Elterngeld?
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kein Elterngeld.
Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Das aber ist Voraussetzung für den ALG-I-Anspruch.
Für Bezieher von ALG II muss "Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit" vorliegen.
Diese Anspruchsberechtigten erhalten Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich, zusätzlich zum ALG II.

Bekommen auch Unverheiratete, Stiefeltern und Erziehende in gleichgeschlechtlichen Ehen Elterngeld?
Ja. Wichtig ist, dass sie das Kind nach der Geburt betreuen.
Es muss nicht das eigene sein.
Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern sind auch Verwandte bis dritten Grades (z. B. Großeltern, Onkel, Tanten) und ihre Ehegatten berechtigt.

Haben Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch?
Adoptiveltern erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld.
Allerdings darf das zu betreuende Kind nicht älter als acht Jahre sein.
Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.

Wer bekommt Elterngeld, wenn getrennte Paare das gemeinsame Sorgerecht haben?
Anspruchsberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt.
Lebt das Kind bei der Mutter, der Vater nimmt aber Elternzeit, muss das Kind dann auch bei dem Vater wohnen, damit er das Elterngeld bekommt.

Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Ist ein Geschwisterkind bei der Geburt eines Kindes noch nicht drei Jahre alt, wird zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt.
Das sind zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.
Bei drei oder mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wieviel Elterngeld bekommt eine Mutter, wenn sie in Elternzeit ist und vor der Geburt eines weiteren Kindes nicht wieder berufstätig war?
Sie erhält den Mindestsatz des Elterngeldes (300 Euro, da sie vor der Geburt des neuen Kindes nicht erwerbstätig war) plus den Geschwisterbonus.

Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, es ist abgabenfrei.
Der individuelle Steuersatz steigt aber, weil Elterngeld zu den Einkünften dazugezählt wird.

Sollten Paare die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete Paare, die 2007 ein Kind erwarten oder Nachwuchs planen, sollten ihre Steuerklassenwahl optimieren.
Derjenige Partner, der sich für die Kindererziehung aus dem Berufsleben zurückzieht, sollte die günstigere Steuerklasse III wählen, da sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt errechnet.

Gibt es weiterhin Erziehungsgeld?
Nein. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld.
Bisher gab es für Eltern maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr.
Verdiener über einem Einkommen von 30.000 Euro (Alleinerziehende über 23.000 Euro) hatten keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Was passiert mit dem Kindergeld?
Das wird auch weiterhin gezahlt.
Pro Monat gibt es 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind und dann für jedes weitere 179 Euro.

Können Vater und Mutter
die Elterngeldmonate splitten?
Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. So kann die Mutter nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen, und der Vater betreut das Kind. In diesem Fall erhält erst sie, später er Elterngeld

Wo wird das Elterngeld beantragt?
Schriftlich bei der Elterngeldstelle, es wird maximal drei Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt

Die komplette Liste und Infos sind im Internet unter: www.bmfsfj.de



Das Elterngeld

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* Gute Tipps *


Tipp der Woche
************

* Zentrum für Fuss *
* und Sprunggelenk *


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Rat von
Zahnarzt Dr. Johann Georg Schnitzer
HIER....

* "Dr. Schnitzer's Geheimnisse der Gesundheit" *



Zitate

Zitate sind etwas Feines.
Sie können das Salz in der Suppe sein.




"Der Tod gehört zum Leben und für viele wäre er eine Erlösung."

Monique Pallas, Pflegefachkraft


"Die Bundesregierung hat bewirkt, dass Öl- und Gasheizungen dieses Jahr wieder Hochkonjunktur haben."

Martin Bentele, Pellet-Verbandschef und Institutsleiter


"Unterm Strich sind die Kürzungen ein schwerer Schlag gegen den Klimaschutz."

Peter Hauk, Agrarminister in BW


VfB verlängert mit Hiroki Ito
"Er gehört zu den Besten auf seiner Position in der Liga".

Fabian Wohlgemuth, Sportdirektor VfB Stuttgart


"Die kubanische Bevölkerung zieht kaum Nutzen aus den Devisen, die westliche Urlauber auf die Karibikinsel bringen."

Martin Lessenthin, Kuba-Experte


Das Winterloch
Das Winterloch ist gesundheitsschädlich!
Dauernd fordern Politik-Hinterbänkler Hühnerkram:
Langsam leiden die Bürger an Polit-Bulimie:
"Erst zuhören, dann kotzen!"



August 2023

der Dumme...

Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.


Danny Kaye,
US. Schauspieler
(1913-1987)

August 2023

Gewalt...


Es gibt heute nicht mehr Gewalt als früher. Sie wird nur öfter im Fernsehen gezeigt.


Marilyn Manson,
US-Musiker
(geb. 1969)




wo es allemal lohnt tief darüber nachzudenken
Neujahrsgebet

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.

Lasse die Leute kein falsches Geld machen
und auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Männer an ihr erstes.

Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.

Gib den Regierenden gute Deutsche
und den Deutschen eine gute Regierung.

Herr, sorge dafür, daß wir alle
in den Himmel kommen
--- aber nicht sofort.

vom Pfarrer von St. Lamberti zu Münster
aus dem Jahre 1883




Thema Sozialrecht
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KanzleiEschle@aol.com
Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de


Bei Rechtsfragen
auch in sozialen Bereichen



Gesetzes-
sammlung
Online-Recht


Gesetze und Richtlinien


Forschungs-
institut für


Deutsches und Europäisches Sozialrecht Universität zu Köln


Deutsches Bundesrecht

nach Rechtsgebieten Staatsrecht Verwaltungsrecht Steuerrecht Sozialrecht Zivilrecht Strafrecht



Arbeitskreis Sozialrecht (AKSR)

der DCCV e.V.



Rechtspraxis
Sozialrecht



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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht



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Recht und Rat


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Recht und Rat




* RUND UMS RECHT *

Bei wem bleibt der Hund?

Streitet sich ein Paar nach der Trennung um die gemeinsamen Haustiere, können bei einer Entscheidung vor Gericht Tierschutzgründe ausschlaggebend sein.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.
In dem Fall stritt ein Ehepaar nach seiner Trennung um zwei Hunde.
Die Frau verwies darauf, dass sie ein Tier für 1000 Euro von einer Züchterin gekauft hatte.

Der Mann erklärte, die Tiere seien ihm sehr ans Herz gewachsen.
Als die Frau sich wegen eines Klinikaufenthalts nicht mehr um die Hunde habe kümmern können, habe er sie wie abgesprochen zu sich genommen.
Vor Gericht wurden dem Mann die Hunde zugesprochen.
So seien Hunde bei Trennung und Scheidung zwar grundsätzlich als Hausrat einzuordnen.
Doch müsse man auch tierschutzrechtliche Aspekte mit einbeziehen.
Entscheidend sei daher, wer die Hauptbezugsperson des Tieres sei.
Das sei hier der Mann, der die Hunde seit Monaten pflegte und betreute.




* RUND UMS RECHT *

Arbeitgeber dürfen das Trinkgeld nicht kassieren

Wer darf ein Trinkgeld eigentlich behalten?
Die Mitarbeiter? Oder der Arbeitgeber?
"Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten", stellt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, klar.
Das Trinkgeld stehe den Mitarbeitern zu.

"Das ist ein Geldbetrag, den ein Dritter dem Arbeitnehmer gibt, ohne dass dafür eine bestimmte Leistung erbracht wird."
Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung verankert.
"Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Geld an die Mitarbeiter zu verteilen."
Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, wie viel in der Kasse ist.
Zugleich könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass Arbeitnehmer Trinkgeld, das sie bekommen haben, in eine Gemeinschaftskasse einzahlen.









Wann bekommt man einen Schwerbehinderten-ausweis??

Beispiel:
Meine 71jährige Mutter ist vor einem halben Jahr an Brustkrebs erkrankt.
Ihr mußte die rechte Brust abgenommen werden.

Nun riet mir eine Freundin, meine Mutter solle einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Der Eingriff war schwer und seelisch sehr belastend - reicht das, um den Ausweis zu bekommen?


Leider nein.
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muß ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

In Ihrem Fall dürfte er nach der Gutachtertabelle weniger als 50 GdB betragen.
Darum sind die Voraussetzungen für den Ausweis nicht erfüllt.

Es wäre aber zu prüfen, ob noch weitere dauerhafte Beeinträchtigungen vorliegen, die insgesamt zu einem Erreichen von 50 GdB führen.
Als Behinderung gilt eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, wenn sie länger als sechs Monate anhält.






Fragen zum Ausweis

1.) Welche Vorteile bringt der Ausweis?
"Er dient dazu, schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und Nachteile auszugleichen", erklärt Hans-Jürgen Leutloff, vom Sozialverband Deutschland (SoVD).
Der Ausweis berechtigt - nach Kauf einer Wertmarke für 60 € pro Jahr - etwa zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, um die Mobilität zu erhalten.
Zum Ausgleich für außergewöhnliche finanzielle Belastungen sind außerdem Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorgesehen.
Der Behinderten-Pauschbetrag kann sich je nach Schwere der Behinderung auf 310 bis 1.420 € belaufen.
Welche Vorteile in Anspruch genommen werden können, hängt zum Teil von der Art der Behinderung ab.
Ein außergewöhnlich Gehbehinderter, der auf ein Auto angewiesen ist, wird etwa von der Kfz-Steuer befreit und darf einen Behindertenparkplatz nutzen.

2.) Wo kann ich den Antrag stellen?
Beim für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt.
Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwerbehinderter erfüllt sind - und zwar auf Basis eines versorgungsärztlichen Gutachtens.
In der Regel gehört dazu eine amtsärztliche Untersuchung.
Im Ausweis sind dann auch Zeichen für die vorliegende Behinderung enthalten, zum Beispiel "Bl" für Blind oder "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderter.

3.) Wie kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid wehren?
Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, in dem alle Argumente, die den Antrag stützen, nochmals einzeln dargelegt sind.

4.) Was passiert, wenn sich die Behinderung verschlimmert?
In diesem Fall, oder wenn eine weitere Behinderung hinzukommt, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
"Dies kann zu einer Höherstufung führen", so Leutloff.
"Allerdings: Verbessert sich der Zustand, kann auch eine Herabstufung erfolgen"







* Links zu *
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* Sehr empfehlenswerte Homepage *
Hauptschwerpunkte sind Hilfen, Beratung, Information für behinderte Menschen, kranke Menschen und Senioren.




* Bundesministerium *

für Gesundheit und Soziale Sicherung





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Thema: © COPYRIGHT

Kranker für Kranke bekommt sehr oft von Stammbesuchern Texte/Bilder etc. zugemailt, wo oft aber der/die AutorIN nicht benannt wurde und man davon ausgeht daß es Gedankengut des Zusenders ist.

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
Den hier zugrunde gelegten Anforderungen gute Infos an Kranke weiter zu geben, erfordern oft trotz vieler Schmerzen Disziplin!!

Dies möge Ihre Toleranz anregen.
Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen schicken Sie mir Ihre Mail.
Pocht einfach auf den Briefkasten
    

Ihr
Hubert "Charly" Wissler







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