Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderung:
Mi. 30. Dezember 2009



Alle 14 Tage gibt's hier Neues


* Das Archiv Urteile *

Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

Alle Infos hier sind nicht
als Rechtsberatung zu sehen!!



Kranker für Kranke wünscht sich,
daß auch etwas zu Ihrem Thema dabei ist.
Sie können aber auch auf die
vergangene Seite zurück greifen!

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Aus * Infos Soziales * 2008
* URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze *
Recht und Rat

* Das sind Ihre Rechte beim Einkauf *
AUSGERUTSCHT

Größere Kaufhäuser und Verbrauchermärkte müssen verstärkt dafür sorgen, dass Kunden nicht ausrutschen.
Wenn die Sorgfaltspflicht verletzt ist, muss der Betreiber Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen (OLG Karlsruhe Az.: 7 U 18/03).

* Das sind Ihre Rechte beim Einkauf *
AUSGERUTSCHT

Größere Kaufhäuser und Verbrauchermärkte müssen verstärkt dafür sorgen, dass Kunden nicht ausrutschen.
Wenn die Sorgfaltspflicht verletzt ist, muss der Betreiber Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen (OLG Karlsruhe Az.: 7 U 18/03).

* SONDERANGEBOTE *
Discounter müssen sortimentsfremde Aktionsware (z. B. Fahrräder) mindestens "drei Tage auf Lager halten."
Heißt: am ersten Tag der Gültigkeit des Sonderangebotes und an zwei Folgetagen (OLG Düsseldorf Az.: 20 U 130/01).
Ausnahme: Der Händler weist darauf hin, dass die Ware wegen großer Nachfrage schneller ausverkauft sein könnte.

* TASCHENKONTROLLEN *
Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird.
Ohne begründeten Verdacht ist die Taschenkontrolle ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschenkontrollen verweist.

* VERDORBENE WARE *
Händler müssen dafür sorgen, dass die von ihnen vertriebene Ware einwandfrei ist ("Gewährleistungspflicht").
Kunden dürfen verdorbene oder beschädigte Ware zurückgeben.
Der Händler hat dafür Ersatz zu leisten.
Der Kunde muss z. B. mit dem Kassenbon beweisen, dass die mangelhafte Ware dort gekauft wurde.
Dies gilt auch für reduzierte Lebensmittel, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.



* Arbeitslosenhilfe nicht auf
ALG II anrechnen *
Eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 35 AS 12/07).
Es gab damit einer Düsseldorfer Klägerin recht.
Die Frau hatte bereits in einem früheren Rechtsstreit gegen die Bundesagentur für Arbeit erreicht, dass diese der Frau für zwei Jahre 9.200 Euro Arbeitslosenhilfe nachzahlen musste.
Die Klägerin erhielt das Geld 2005 und beließ es fast vollständig auf ihrem Konto.

Nachdem sie aber inzwischen ALG II bezog, kam die Düsseldorfer ARGE zu dem Ergebnis, dass die Klägerin damit den Vermögensfreibetrag überschritten habe.
Die ARGE hob ihre Bewilligung auf und forderte ihre Leistungen zurück.
Das Sozialgericht urteilte, dass die Nachzahlung eine zweckbestimmte Einnahme sei, die nach dem Gesetz nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfe.
Die Kammer ließ allerdings offen, ob ein derart erworbenes Vermögen dauerhaft unangetastet bleiben darf.
Da die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

* Krankenkasse muss Anlage für Schwerhörige bezahlen *
Die gesetzliche Krankenkasse muss hochgradig schwerhörigen Versicherten eine Anlage finanzieren, die Telefonklingeln und Schellen an der Tür in Lichtsignale überträgt.
Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden.
Die Kasse hatte sich zunächst geweigert, die Kosten zu übernehmen, da es sich bei der Anlage nicht um ein technisches Hilfsmittel handele.
Dem widersprach das Gericht (Az.: LI KR 201/07).
In einem weiteren Fall wurde einer gehörlosen Frau zudem eine Gehörlosen-Notrufanlage zugebilligt (Az.: LI KR 151/08).
Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.

* Helfer im Ausland
haben Unfallversicherungsschutz *
Ehrenamtliche Helfer genießen auch im Ausland unter bestimmten Bedingungen den Schutz der gesetzlichen deutschen Unfallversicherung.
Das Sozialgericht Speyer gab einem Busfahrer Recht, der für einen Verein Kinder und Eltern aus Weißrussland in die Pfalz und anschließend wieder zurückgebracht hatte.
Dabei war er im weißrussischen Minsk schwer verunglückt.
Eine Berufsgenossenschaft lehnte Zahlungen ab, da sich der Unfall im Ausland ereignet habe.
Das Urteil aus dem Mai 2004 sei nun aber rechtskräftig, teilte das Gericht mit (Az.: S 1 U 341/03).

Aus Sicht der Richter gilt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung auch außerhalb Deutschlands.
Zwar gelte die inländische Unfallversicherung nur für Menschen, die in Deutschland beschäftigt sind.
Es bestehe aber auch Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland arbeite.
"Der Kläger war zum Zeitpunkt des Unfalls für einen Verein tätig, der seinen Sitz in Deutschland hat und der seine Tätigkeit auch im Wesentlichen hier entfaltet", heißt es in der Begründung weiter.



* Kein Anspruch auf Satellitenschüssel *

Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf Satellitenempfang fremdsprachiger Rundfunkprogramme.
Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern, die den Umzug aus einem Haus einer städtischen Wohnbaugesellschaft in eine Ersatzwohnung wegen fehlender Satellitenschüssel abgelehnt hat.
Das Gebäude wird abgerissen.
Die Empfängerin von Arbeitslosengeld II machte geltend, sie habe ein Recht auf den Empfang kurdischsprachiger Sendungen.
Der Anspruch sei grundrechtlich geschützt.
Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zulässig (Aktenzeichen: 9 K 5138/07)


* Kein Zwang zum Arztbesuch *

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann von einem Versicherten nicht verlangen, dass er sich in ärztliche Behandlung begibt.
Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts.
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Verpflichtung festschreibe.
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem ehemaligen Betriebsprüfer recht.
Die Versicherung hatte ihn aufgefordert, seine Arbeitsfähigkeit mit einer ärztlichen Behandlung wiederherzustellen.
Eine ungeschriebene Verpflichtung des Versicherten etwa unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht bestehe aber nicht (Az.: 5 W 258/06-78)


* Immer auf Risiken hinweisen *

Notare müssen bei der Beurkundung eines Vertrages ungefragt auf Risiken hinweisen und die Vertragsparteien beraten, wie ein Risiko verhindert werden kann.
Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Al.: 4 U 70/05)


* Rückenleiden leichter als
Berufskrankheit anerkannt *

Die Volkskrankheit Wirbelsäulenleiden kann künftig leichter als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden.
Die Schwelle dafür wurde durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel deutlich gesenkt.
Zugleich forderten die obersten Sozialrichter die Bundesregierung auf, die Berufskrankheiten Verordnung konkreter zu fassen.
Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit krank werden, können Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen.
Auch eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist inzwischen als Berufskrankheit anerkannt, wenn Arbeitnehmer über Jahre schwere Lasten tragen oder in gebückter Haltung arbeiten mussten.

Im konkreten Fall erlitt ein Stuckateur einen Bandscheibenvorfall und forderte eine Verletztenrente.
Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab, weil die berufliche Belastung nicht sonderlich groß gewesen sei und die Krankheit daher auch private Ursachen haben könne.
Zur Begründung verwies die Berufsgenossenschaft auf eine Berechnung nach dem "Mainz-Dortmunder Dosismodell" (MDD).
Es prüft, ob bei einer konkreten Belastung die Wahrscheinlichkeit einer Wirbelsäulenerkrankung höher ist als bei der übrigen Bevölkerung.
Die Rechenweise des MDD, stellte das BSG nun fest, entspreche jedoch nicht mehr dem neuesten wissenschaftlichen Stand, weil es Belastungen erst ab einem bestimmten täglichen Mindestwert berücksichtige.
Andererseits stehe ein alternatives Rechenmodell nicht zur Verfügung.

Nach dem Kasseler Urteil können die Berufsgenossenschaften das MDD daher weiter verwenden.
Allerdings setzte das BSG den Schwellenwert für die Anerkennung einer Berufskrankheit auf 50 Prozent der nach dem MDD erforderlichen "Gesamtbelastungsdosis" fest.
Gleichzeitig ist bei Berufskrankheiten aber immer auch zu prüfen, ob nicht trotz der Belastung am Arbeitsplatz auch private Umstände die Krankheit verursacht haben könnten.
Weil bei dem Stuckateur die 50-Prozent-Grenze überschritten war; soll dies nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg tun.


* Versicherungsschutz gilt bei Umweg *

Arbeitnehmer sind nicht nur auf dem direkten Weg zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte unfallversichert.
Die Regelung gilt auch, wenn der direkte Weg zur Klärung eines Verkehrsunfalls unterbrochen wurde, entschied das Hessische Sozialgericht.
Die Richter gaben einem Mann aus Limburg recht, dem die Berufsgenossenschaft den Unfallversicherungsschutz verweigert hatte.
Die Revision wurde zugelassen (Az.: L 3 U 25/07).
Der Limburger hatte auf dem Heimweg von der Arbeit gewendet, nachdem ein entgegenkommendes Auto den Außenspiegel seines Wagens abgefahren hatte.

Während er mit dem Unfallverursacher darüber sprach, fuhr ein weiteres Auto auf seinen am Fahrbahnrand stehenden Wagen.
Der Mann wurde zwischen dem eigenen und dem vor ihm parkenden Auto eingeklemmt und verletzt.
Die Berufsgenossenschaft verweigerte den Unfallversicherungsschutz, weil der Kläger seinen versicherten Heimweg unterbrochen habe, um seine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner zu sichern.
Dieses "eigenwirtschaftliche Handeln zur Verfolgung privater Schadenersatzansprüche" sei nicht unfallversichert.
Dem widersprachen die Darmstädter Richter.
Die Unterbrechung der Fahrt habe in direktem Zusammenhang mit dem Heimweg gestanden und sei daher versichert gewesen.
Die Versicherung sei daher verpflichtet, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen.


* Urteil: Große Brüste sind keine Krankheit *

Krankenkassen müssen die Kosten für eine Brustverkleinerung in der Regel nicht übernehmen.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff aufkommen.
Vor zweieinhalb Jahren hatte das Landessozialgericht bereits die Klage einer Frau zurückgewiesen, die unter zu kleinen Brüsten psychisch litt und sich von ihrem Krankenversicherer einen Brustaufbau erstatten lassen wollte.

Damals urteilten Hessens oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.
Das Gericht wies nun die Klage einer Frau zurück, die argumentierte, sie habe wegen ihrer großen Brüste orthopädische und psychische Beschwerden.
Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer Brustverkleinerung geraten.
Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab.
Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste stimmig.


* Airline muss für verpassten Flug zahlen *

Reisende können von ihrer Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung fordern, wenn sie wegen einer Verspätung ihren Anschlussflug am nächsten Airport verpassen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt in einem
Urteil (Az.: 29 C 499/06-46).


* Hausrat-Versicherungen: *
* Schäden sofort melden *

Ob Einbruch, Feuer, Sturm oder Rohrbruch - die Hausratversicherung zahlt!
Sie schützt alle Gegenstände in einer Wohnung wie etwa Möbel, Schmuck und Kleidung.
Nur jeder vierte Haushalt hat keine Hausratversicherung.
Das heißt aber nicht, dass alle anderen gut und richtig versichert sind.
Denn der Schutz durch so eine Police ist nicht unbegrenzt.
"Wer Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt, bekommt maximal 1.000 Euro ersetzt", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Und auch die Entschädigung für Wertpapiere ist begrenzt: Liegen Sparbücher, Urkunden und sonstige Wertpapiere nicht im Tresor, zahlt der Versicherer höchstens 2.500 Euro.

Bei Wertsachen sind in der Regel maximal 20 Prozent der Versicherungssumme gedeckt.
" Wer teuren Schmuck zu Hause aufbewahrt, sollte deshalb stets eine besondere Vereinbarung mit der Versicherung treffen, um ausreichend geschützt zu sein", so Thorsten Rudnik.
Ob ein Kunde über- oder unterversichert ist, hängt vor allem von der Versicherungssumme ab.
Um diese zu ermitteln, ist es notwendig, den Wert des Hausrats zu schätzen.
Experte Rudnik empfiehlt dabei, von Zimmer zu Zimmer zu gehen, alle Schränke aufzumachen und den Wert der sieben Sachen aufzuschreiben.
Einfacher fällt dies mithilfe der Wertermittlungstabellen, die jeder Versicherer kostenlos zur Verfügung stellt.

Versicherungsunternehmen ermitteln den Wert gern wie folgt: Für jeden Quadratmeter Wohnfläche wird ein Wert von 650 oder 700 Euro angesetzt.
Bei 80 Quadratmetern bedeutet dies eine Versicherungssumme von 52.000 oder 56.000 Euro.
Im Schadenfall ersetzt der Versicherer dann maximal nur diese Summe.
Aber Vorsicht: Diese Methode kann zu einem falschen Bild führen, zum Beispiel wenn die Wohnung zwar klein ist, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
Außerdem besteht die Gefahr, dass im Lauf der Zeit die Versicherung nicht mehr passgenau ist.
Rudnik empfiehlt deshalb, alle ein bis zwei Jahre zu prüfen, ob nicht durch diverse Neuanschaffungen im Haushalt die Versicherungssumme zu erhöhen ist.

Bei Schäden, die Versicherte grob fahrlässig herbeiführen, gibt es meistens keinen Schutz vom Versicherer.
Ein Beispiel: Die Kerze brennt, der Mieter verlässt das Zimmer, kurze Zeit später kommt es zum Brand.
Experte Thorsten Rudnik: "Suchen Sie sich einen Versicherer, der auch bei grober Fahrlässigkeit bezahlt."
Jeder Schaden ist dem Versicherer "unverzüglich" schriftlich mitzuteilen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass sieben Tage schon zu lang sind, wenn während des Urlaubs Schmuck gestohlen wurde, der Schaden aber erst eine Woche nach dem Diebstahl und vier Tage nach Ende der Reise gemeldet wird.
Folge: Der Versicherer muss nicht zahlen (Az. 9 U 175/04).
Das Landgericht Köln entschied, dass Opfer eines Einbruchs der Polizei und ihrer Hausratversicherung unverzüglich eine Stehlgutliste zukommen lassen müssen.


* Kein Überstunden für Hartz-Probearbeiter *

Während einer Erprobung haben Empfänger des Arbeitslosengeldes II nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden.
Zwischen dem Betrieb und dem zu erprobenden Arbeitslosen entstehe keinerlei Rechtsbeziehung, begründete das Gericht sein in Darmstadt veröffentlichtes Urteil.
Es lehnte daher wie die Vorinstanz die Forderung eines Mannes auf 900 Euro Entgelt für Überstunden ab, die er nach eigenen Angaben in einem Metallbetrieb während der Erprobung geleistet hatte (Az.: 12 Sa 772/06).
Der Kläger könne sich höchstens an die Arbeitsagentur wenden, wenn er meine, zu stark beansprucht worden zu sein, erklärten die Richter.
Ein Überstundenverbot für Probearbeiter gebe es nicht.
Es sei im Gegenteil eher so, dass auch die Belastbarkeit des Arbeitnehmers und seine Bereitschaft zu Mehrarbeit Gegenstand der Belastungsprobe sein könnten.
Der Kläger hatte die Auffassung vertreten, täglich nur acht Stunden arbeiten zu müssen und darüber hinaus Anspruch Bezahlung zu haben.


* Kein Überstunden für Hartz-Probearbeiter *

Während einer Erprobung haben Empfänger des Arbeitslosengeldes II nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden.
Zwischen dem Betrieb und dem zu erprobenden Arbeitslosen entstehe keinerlei Rechtsbeziehung, begründete das Gericht sein in Darmstadt veröffentlichtes Urteil.
Es lehnte daher wie die Vorinstanz die Forderung eines Mannes auf 900 Euro Entgelt für Überstunden ab, die er nach eigenen Angaben in einem Metallbetrieb während der Erprobung geleistet hatte (Az.: 12 Sa 772/06).
Der Kläger könne sich höchstens an die Arbeitsagentur wenden, wenn er meine, zu stark beansprucht worden zu sein, erklärten die Richter.
Ein Überstundenverbot für Probearbeiter gebe es nicht.
Es sei im Gegenteil eher so, dass auch die Belastbarkeit des Arbeitnehmers und seine Bereitschaft zu Mehrarbeit Gegenstand der Belastungsprobe sein könnten.
Der Kläger hatte die Auffassung vertreten, täglich nur acht Stunden arbeiten zu müssen und darüber hinaus Anspruch Bezahlung zu haben.


* Kündigung nur mit Zustimmung *

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Menschen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht ohne vorherige Zustimmung des Integrationssamtes kündigen.
Das gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat, wie der zweite Senat des Gerichts in Erfurt entschied (2 AZR 94/06).
Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber selbst unterbrochen, könne er sich allerdings nicht auf die Sechs-Monats-Regel berufen.
Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber seien dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis stehe.


* Starre Fristen *

Eine Klausel, die die Ausführungen der Schönheitsreparaturen von einem starren Fristenplan abhängig macht, ist unwirksam (BGH VIII ZR 361/03).


* Starrer Fristenplan 1 *

Es liegt ein starrer Fristenplan vor, wenn die Renovierungsfristen ohne weiteren Zusatz bezeichnet sind.
Beispiel: Der Mieter hat Schönheitsreparaturen durchzuführen in Küche, Bad und WC alle drei Jahre, in den übrigen Räumen alle fünf Jahre.
Unwirksam (BGH VIII ZR 178/05).


* Starrer Fristenplan 2 *

Ein unwirksamer, starrer Fristenplan liegt auch vor, wenn der Mieter verpflichtet wird, notwendig werdende Schönheitsreparaturen auszuführen und auf die üblichen Fristen Bezug genommen wird, zum Beispiel Küche, Bad und WC drei Jahre usw. (BGH VIII ZR 152/05; BGH VIll ZR 109/95).


* Quotenregelung *

Ist die vertragliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam, kann sich der Vermieter auch nicht auf die zusätzlich im Mietvertrag vereinbarte quotenmäßige Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle berufen
(BGH VIII ZR 178/05).


* Gibt es trotz Insolvenz die Betriebsrente? *

Das Unternehmen, bei dem mein Mann arbeitete, ist insolvent.
Was müssen wir tun, um die Betriebsrente zu sichern?

Bei einer Insolvenz springt der Pensionssicherungsverein ein.
Der hat seinen Sitz in Köln und übernimmt die Versorgungszusage, wenn die Anwartschaft des Arbeitnehmers auf einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers oder auf einer Direktversicherung beruht.
Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter.


* Contracting (Wärmelieferung) *

In einem laufenden Mietverhältnis ist die Umstellung auf Contracting (Wärmelieferung) nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn hierfür im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde oder der Mieter der Vertragsänderung zustimmt (BGH VIII ZR 54/04).

Das gilt auch dann, so die Karlsruher Richter, wenn der Contractor (Wärmelieferant) die bestehende Heizungsanlage nicht nur übernimmt, sondern auch erneuert (BGH VIII ZR 362/04).
Normalerweise ist laut Mietvertrag der Vermieter für das Heizen der Wohnung verantwortlich.
Er muss nach der Heizkostenverordnung abrechnen, und er darf keine Gewinne aus der Abrechnung ziehen.

Der Vermieter kann aber auch mit einem Dritten - Contractor - einen Vertrag über die Lieferung von Wärme schließen.
Der übernimmt die Heizungsanlage und berechnet einen Wärmepreis, in dem auch kalkulatorische Kosten für Instandhaltung, Abschreibung, Kapital und Gewinn eingerechnet sind.
Das führt dazu, dass sich durch die Wärmelieferungen die Heizkosten regelmäßig erheblich verteuern.

Das bedeutet, Contracting ist für die meisten Mieter ein schlechtes Geschäft.
Rechnen könnte es sich für sie, wenn gleichzeitig Energie einsparende Maßnahmen eingeleitet werden, zum Beispiel eine neue Heizungsanlage eingebaut wird usw.
Diese Investition dürfte dann nicht zur Modernisierungsmieterhöhung führen, sondern würde über den höheren Wärmepreis bezahlt.

Unabhängig hiervon hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden, dass die Mehrkosten der Wärmelieferung in einem laufenden Mietverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht als Betriebskosten umlegbar sind.
Der Vermieter darf nur die "klassischen" Heizkosten fordern, also die normalen Brennstoffkosten, nicht die kalkulierten Wärmepreise des Contractors.
Konsequenz: Tausende von Abrechnungen aus den letzten Jahren sind falsch.


* Sonderbeitrag Krankenversicherung *

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Mehrbelastung von Arbeitnehmern und Rentnern durch die Gesundheitsreform 2005 höchstrichterlich abgesegnet.
Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass gesetzlich Versicherte und Rentner seit dem 1. Juli 2005 mehr als die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge allein tragen müssen, befanden die Kasseler Richter (Az.: B 12 R 21/06 R).

Geklagt hatte ein Rentner aus Schwaben, der sich gegen die Zahlung des Zusatzbeitrags in Höhe von 0,9 Prozent seiner Rente wandte.
Er sah darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, weil laut ursprünglichem Gesetzentwurf der höhere Beitrag zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld dienen sollte.
Krankengeld können Rentner aber nicht bekommen.

Das BSG stellte nun jedoch klar, dass im Gesetz selbst kein konkreter Verwendungszweck für den Zusatzbeitrag festgeschrieben worden sei.
Der seit 2005 erhobene zusätzliche Beitrag von 0,45 Prozent der Rente - bei gleichzeitiger Entlastung der Rentenversicherung - sei eine "gerechtfertigte Belastung".
Dies spare der Rentenversicherung rund 900 Millionen Euro pro Jahr, die sonst über höhere Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Unternehmen aufgebracht werden müssten.


* Zahlt die Versicherung bei Hagelschaden? *

Hagelkörner haben unsere Fensterscheiben beschädigt.
Habe ich die Chance, dass ich für den Schaden Geld von meiner Versicherung bekomme? Und wenn ja - von welcher?

Für Hagelschäden an Haus oder Wohnung ist generell die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung zuständig.
Eine zerbrochene Fensterscheibe durch Hagelkörner ist ein typischer Versicherungsfall.
Wird dagegen das Auto durch Hagelkörner verbeult oder auf andere Weise beschädigt, ist das ein Fall für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
Wichtig: Wurde durch das Unwetter der Keller überschwemmt, ist eine Elementarschadenversicherung nötig, die zusätzlich zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.
Sie ist somit nicht automatisch bei jeder Police inbegriffen.


* Wie kann man auf Unterhalt verzichten? *
Ich bin seit 2007 geschieden und zahle meiner Ex-Frau (sie verdient 1.700 Euro) weiterhin Unterhalt, weil sie einen Kredit während unserer Ehe aufgenommen hat. Meine Ex-Frau hat vorgeschlagen, ich solle ihr den Rest vom Kredit zahlen und dann würde sie schriftlich auf Unterhalt verzichten.
Kann sie mich dann weiter in Anspruch nehmen?


"Für einen wirksamen Unterhaltsverzicht ist nach der Unterhaltsreform vom 1. 1. 2008 immer eine notarielle Vereinbarung oder eine Protokollierung vor Gericht notwendig", erklärt Rechtsanwältin Katrin Grashoff.
Die Ehegatten sollen durch den Notar oder das Gericht über die Folgen des Unterhaltsverzichts aufgeklärt werden.
Eine schriftliche Vereinbarung unter den Ehegatten reicht nicht aus.

* Wie wehre ich mich
gegen Lärmbelästigung? *
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus.
In der Wohnung über uns wurde Laminat verlegt.
Nun hören wir jedes Geräusch und fühlen uns stark gestört.
Unserer Vermieterin haben wir das schon gesagt, ohne Ergebnis.
Was können wir tun?

Ungenügende Trittschalldämmung ist ein sehr häufiges Problem, erklärt Rechtsanwalt Oliver Kujer.
Die dadurch entstehenden Geräusche führen zu einer Nutzungsbeeinträchtigung der Mietsache.
Sie können die Miete mindern oder gegen den Eigentümer der Wohnung vorgehen, der das Laminat hier wohl fehlerhaft verlegt hat.
Oder sie können über die Mietminderung die Vermieterin dazu bewegen, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Diese Ansprüche können Sie oder Ihre Vermieterin notfalls gerichtlich geltend machen.

* Wie rette ich meine Zinserträge ? *
Ich bin seit 5 Jahren Rentner und mache seitdem keine Steuer-Erklärung mehr.
Nun habe ich ein Festgeldkonto (15000 Euro).
Davon wird mir die Abgeltungssteuer einbehalten.
Kann ich diese Zinsen retten?

Ihre Zinseinnahmen übersteigen den Freibetrag von 801 Euro im Jahr nicht (bei einem Zinssatz von 5 Prozent werden Ihnen 750 Euro Zinsen gutgeschrieben).
Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, sie wird Ihre Zinsen dann ungeschmälert auszahlen.

* Diabetiker können ihrer Krankheit davonlaufen *
Die meisten Diabetiker können nach einer Studie des Heidelberger Sportwissenschaftlers Gerhard Huber ihre Krankheit aus eigener Kraft wirkungsvoll bekämpfen.
"Diabetes mellitus Typ 2 ist tatsächlich eine Krankheit, der man regelrecht davonlaufen kann", sagte Huber vor Kurzem in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Die positive Wirkung von Bewegung auf die meisten Krankheiten sei bekannt.
"Bei Diabetes kann durch ausreichende Bewegung aber tatsächlich die Uhr zurückbewegt werden", berichtete der Sportwissenschaftler von einem Pilotprojekt der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK).
Auf Grundlage der Erkenntnisse will die DAK nun als erste gesetzliche Krankenkasse den Baustein Bewegung fest in das Behandlungskonzept bei Diabetes Typ 2 einbauen.

* Produktmethode *
Die Wohnkosten müssen in voller Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind.
Für die Angemessenheit gibt es Grenzen, sowohl hinsichtlich der Größe als auch hinsichtlich des Preises.
Dabei gilt die so genannte "Produktmethode": Die angemessene Gesamtmiete stellt sich dar als Produkt aus der angemessenen Quadratmeterzahl und der angemessenen Miete pro Quadratmeter.
Das bedeutet, auch eine nach der Quadratmeterzahl zu große Wohnung kann, wenn der Quadratmeterpreis unter dem von der Gemeinde festgelegten Grenze liegt, insgesamt angemessen sein - und umgekehrt (Bundesverwaltungsgericht 5 C 15.04).

* Mietspiegel *
Existiert in einer Gemeinde ein aktueller Mietspiegel, hat dieser bei der Prüfung, ob die Miete eines Langzeitarbeitslosen angemessen ist, Vorrang.
Zahlt der Mieter eine Warmmiete, kann die Angemessenheit der kalten Betriebkosten mit Hilfe von Betriebskostenspiegeln überprüft werden (SG Aurich S 15 AS 159/05).

* Unterer Bereich *
Existiert in einer Gemeinde ein aktueller Mietspiegel, hat dieser bei der Prüfung, ob die Miete eines Langzeitarbeitslosen angemessen ist, Vorrang.
Zahlt der Mieter eine Warmmiete, kann die Angemessenheit der kalten Betriebkosten mit Hilfe von Betriebskostenspiegeln überprüft werden (SG Aurich S 15 AS 159/05).
Bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist auf den "unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten" abzustellen.
Auf dieser Grundlage ist eine Mietpreisspanne zu ermitteln.
Die Prüfung muss sodann die Frage einschließen, ob dem Leistungsempfänger eine andere, bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret zur Verfügung steht (LSG NRW L 19 B 21/05 AS ER).

* Strom und Warmwasser *
Alle Aufwendungen,
die mit einer Unterkunft und der Beheizung in untrennbarem Zusammenhang stehen und die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Unterkunft erforderlich sind, wie zum Beispiel Versorgung mit Warmwasser und Strom, werden von kommunalen Trägern getragen und sind zusätzlich zu der Regelleistung zu zahlen (SG Mannheim S 9 AS 507/05).

* Arbeitsbehörde muss
Haushaltsgemeinschaft nachweisen *
Erwachsenen Hartz-IV-Empfängern darf nicht einfach das Geld gekürzt werden, nur weil sie unter einem Dach zusammenleben.
Die Arbeitsbehörden müssten den Arbeitslosen in jedem Fall nachweisen, dass sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden, so das Bundessozialgericht.
Für die "Unterhaltsvermutung", nach der ein mit im Haushalt lebender Verwandter den Arbeitslosen unterstützt, reiche es nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte lediglich zusammen wohnten.
Über eine Wohngemeinschaft hinaus müsse der Haushalt auch gemeinsam geführt werden (Az.: B 14 AS 6/08 R).

Geklagt hatte ein Mann aus der Gegend von Augsburg, der mit seinem Vater unter einem Dach lebt: Weil der Rentner Altersbezüge von knapp 1.300 Euro im Monat bekommt, ging die Arbeitsbehörde davon aus, dass er seinen Sohn unterstützt.
Deshalb kürzten sie sein Arbeitslosengeld II um fast 119 Euro im Monat.
Das ließen die Richter nicht gelten.
Allein das Zusammenleben beweise noch nicht, dass beide nur einen Haushalt führen.
Bereits vor Kurzem hatten die Bundesrichter geurteilt, dass Hartz IV nicht gekürzt werden darf, nur weil die Empfänger in einer Wohngemeinschaft leben

* Betriebliche Altersversorgung nicht bei ALG II anrechnen *
Behörden dürfen nicht Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen berücksichtigen.
Demnach sind laut Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz nach einer sogenannten Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber an eine Pensionskasse geleistete Zahlungen kein zu berücksichtigendes Einkommen.
Somit mindern sie laut Gericht nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers von Arbeitslosengeld II (Urteil vom 25. November 2008 - Az.: L 3 AS 118/07).

Die Kläger, die erst in wilder Ehe lebten und mittlerweile verheiratet sind, hatten bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Kommune und Arbeitsagentur Arbeitslosengeld II beantragt.
Die ARGE lehnte dies ab.
Begründung: Die Klägerin habe ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und ihr Einkommen reiche für das Paar aus.
Dabei berücksichtigte die ARGE aber die Beiträge des Arbeitgebers der Frau an eine Pensionskasse.
Die hiergegen erhobene Klage des Paares wies das Sozialgericht ab.
Dies ließ das Landessozialgericht als nächsthöhere Instanz nicht gelten.
Wegen des Gehaltsverzichts der Klägerin zugunsten einer mit der Pensionskasse abgeschlossenen Rentenversicherung könne die Frau für die gesamte Dauer ihres Arbeitsverhältnisses nicht mehr die Auszahlung dieser Beiträge verlangen.
Auch sei ihr gesetzlich ein vorzeitiger Zugriff auf diese angesparten Beträge verwehrt.
Diese dienen laut Landessozialgericht vielmehr dem staatlich geförderten Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.
Damit seien sie als zweckgebundene Einkünfte von einer Berücksichtigung ausgeschlossen.

* Wohnungsgröße *
Vermieter müssen bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht zwingend auf die tatsächliche Größe der Mietwohnung abstellen.
Sie können auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche zurückgreifen, solange die Flächenabweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt.
Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 205/08).

Ein Hamburger Vermieter hatte seinen Mietern die Miete um die maximal zulässigen 20 Prozent (Kappungsgrenze) von 360,47 auf 432,56 Euro erhöht.
Bei der Berechnung der Mieterhöhung legte er einen Quadratmeterpreis von 7,76 Euro und eine Wohnfläche von 55,75 Quadratmeter zugrunde.
Tatsächlich war die Mieterwohnung aber nur 51,03 Quadratmeter groß.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spielt dies aber keine Rolle.
Geringfügige Flächenabweichungen bis zu zehn Prozent müssten hingenommen werden.

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die betroffenen Mieter für tatsächlich nicht existierende Wohnflächen Miete zahlen müssen.
Sie zahlen ab sofort nach der höchstrichterlichen Entscheidung 36,63 Euro pro Monat oder fast "440 Euro im Jahr für nichts".)
Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes als enttäuschend und nicht nachvollziehbar.
Letztlich öffnet der Bundesgerichtshof Missbrauch und Betrügern Tür und Tor.
Vermieter, die sich bei der Festlegung der Wohnungsgröße im Mietvertrag großzügig zu ihren Gunsten verrechnen, werden vom Gericht mit barem Geld belohnt.

* Heizung abgestellt *
Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs, der für Gewerberaummietrecht zuständig ist, hat entschieden, dass ein Vermieter berechtigt ist, Versorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter nach einer Kündigung im Laufe des Räumungsverfahrens keine Miete mehr zahlt (BGH XII ZR 13//07).
Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Mieter und Betreiber eines Cafes und dem Vermieter über Betriebskosten.

Der Mieter stellte seine Vorauszahlungen auf die Nebenkosten ein, später auch die Zahlung der Grundmiete.
Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis, nachdem der Mieter mit insgesamt acht Monaten im Zahlungsrückstand war.
Das Räumungsverfahren war noch nicht abgeschlossen.
Nachdem der Vermieter den Mietern drohte, die Heizung für das Cafe abzustellen, zogen die Mieter, um dieses zu verhindern, vor Gericht.
Mit ihrer Klage hatten sie keinen Erfolg.
Im Gegenteil, der Bundesgerichtshof betonte, der Vermieter sei nicht verpflichtet, weiter Heizenergie zu liefern, wenn er hierfür kein Geld bekäme, und ihm durch die weitere Lieferung letztlich ein immer größerer Schaden drohe.

Konsequenz ist, dass der Vermieter von Gewerberäumen die Belieferung mit Heizung, Strom oder Wasser nach einer Kündigung einstellen darf, wenn er kein Geld mehr bekommt.
Die Entscheidung ist problematisch, da der Vermieter zur Durchsetzung seiner tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte praktisch zur Selbsthilfe greifen und "den Hahn zudrehen" darf.
Wichtig ist aber, dass das Urteil nicht auf Wohnraummietrecht übertragbar ist.
Wohnraummieter müssen auch künftig nicht fürchten, dass nach einem Streit über Nebenkosten oder im Laufe eines Räumungsprozesses der Vermieter die Heizung abdreht.

* Werden Renten auch ins Ausland gezahlt? *
Seit Jahren erhalten ich und meine Partnerin eine Erwerbsminderungsrente.
Außerdem bekommt meine Lebensgefährtin noch Pflegegeld, weil ich sie pflege.
Wir würden gern unseren Wohnsitz in die USA zu dem Sohn meiner Partnerin verlegen.
Werden die Renten und das Pflegegeld dann unverändert weitergezahlt?

"Nein", sagt der Rentenexperte.
"Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland um, so wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt".
Verlegen Sie aber Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, so kann sich dies auf die Rente auswirken.
Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Das Pflegegeld wird bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu sechs - Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt.
Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht bei einer Wohnsitzverlegung in einen EU-Mitgliedstaat.

* Wer zahlt bei verstopftem Abfluss? *
In unserem Mietshaus (6 Parteien) waren mehrfach die Abwasserrohre und die Hebetechnik verstopft.
Laut Vermieter waren heruntergespülte Hygieneartikel der Grund.
Nun droht mein Vermieter die Reparaturkosten auf alle Mieter zu verteilen.
Muss ich zahlen?

"Nein, nach dem Gesetz sind Reparaturen immer Sache des Vermieters", erklärt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht, darum muss auch der Vermieter die Kosten tragen.
Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.
Allerdings muss der Vermieter konkret nachweisen, wer den Schaden verursacht hat.
Auch vorbeugende Abflussreinigungen muss der Mieter trotz der Ankündigung nicht als Betriebskosten zahlen.

* Kindergeld des Ex-Partners bei Scheidung geschützt *
Wenn Geschiedene Hartz-IV-Leistungen für ihre gelegentlich bei ihnen wohnenden Kinder beziehen, muss darauf nicht das dem Ex-Partner zustehende Kindergeld angerechnet werden.
Das hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil entschieden und damit einer Mutter aus Freiburg recht gegeben.
Auch wenn die Kinder nur kurzzeitig bei der Mutter seien, würden die vier in diesem Moment eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden.
Das Kindergeld sei Einkommen des Vaters und somit nicht Teil dieser Bedarfsgemeinschaft.
Möglicherweise könnte die Mutter dann zwar gewisse Unterhaltsansprüche geltend machen.
Das sei aber zunächst nicht Sache der Arbeitsbehörde.

* Amt muss nach Umzug für beschädigte Möbel zahlen *
Werden bei einem von der Agentur für Arbeit veranlassten Umzug Möbel beschädigt, haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf eine neue Grundausstattung.
Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die obersten Sozialrichter Deutschlands bestätigten zwar grundsätzlich, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II nur einmal Anspruch auf Bett, Herd, Waschmaschine, Schrank und Ähnliches haben.
Geht etwas kaputt, müsse es aus den laufenden Hartz-IV-Leistungen von jetzt 359 Euro bestritten werden.
Das könne aber nicht gelten, wenn die Arbeitsbehörde einen Umzug der Betroffenen veranlasse und dabei etwas zu Bruch geht (Az.: B 4 AS 77 /08 R).

* Besitzer muss beim Verleihen des
eigenen Wagens keine Auskunft geben *
Gericht urteilt zugunsten einer Frau, die persönliche Daten zum Fahrer nennen will.
Wenn ein Autobesitzer einem anderen seinen Wagen leiht, führt das später nicht zu einer generellen Auskunftspflicht über den tatsächlichen Fahrer.
Dies hat das Amtsgericht München jetzt in einem Urteil klargestellt
(Az.: 144 C 16208/08). In einem aktuellen Fall hatte ein Mann sich von einer Frau ein Auto geliehen und dieses an einer Tankstelle für 50 Euro vollgetankt.
Dann war er ohne zu zahlen weggefahren.
In den Aufnahmen der Videoüberwachung konnte das Kennzeichen des Wagens klar erkannt werden, doch er gehörte einer Frau - sie konnte offensichtlich nicht der Betrüger an der Tankstelle gewesen sein.

Die Videoüberwachungsfirma forderte deshalb die Autobesitzerin nicht nur auf, Namen und Anschrift des verantwortlichen Fahrers preiszugeben, sondern auch die 50 Euro Tankkosten sowie 242 Euro Ermittlungskosten zu begleichen.
Die Halterin gab die gewünschten Daten jedoch nicht heraus und zahlte lediglich 50 Euro.
Die von der Firma erhobene Klage schmetterte das Amtsgericht mit einer Fülle von Argumenten ab.
Es gebe allein deshalb schon keinen Anspruch auf Auskunft, weil kein Vertragsverhältnis zwischen der Frau und den Firmen bestanden habe, da sie selbst ja unstreitig nicht getankt habe.
Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, dass sie den Fahrer angewiesen habe, ohne Bezahlung wegzufahren.
Allein die Tatsache, dass jemand Informationen besitze, die für andere bedeutsam seien, reiche für eine Auskunftspflicht nicht aus.

* Wann und wie erben meine Enkel? *
Wir haben einen Sohn und zwei Töchter.
Eine unserer Töchter ist 2003 verstorben und hinterlässt zwei Kinder, 19 und 17 Jahre.
Geht das Erbteil zu gleichen Teilen an unsere Enkel?

"Bei der gesetzlichen Erbfolge treten die beiden Enkel an die Stelle der vorverstorbenen Tochter", sagt Erbrechts-Experte Professor Klaus M. Groll.
"Beide Enkel haben gesetzlich zusammen einen so großen Erbteil, wie ihn die Tochter gehabt hätte."

* Langjährige Haftpflichtversicherung -
wann kann ich kündigen? *
Meine Haftpflichtversicherung läuft seit Februar 1991.
Sie verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Am 17.7. 2007 habe ich sie bei meiner Versicherung erhöhen lassen.
Nun endet die Laufzeit laut Vertrag erst am 1. 2. 2013.
Ich will aber jetzt wechseln.
Wann kann ich kündigen?

"Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) akzeptiert ,feste Vertragsdauern von drei Jahren", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Auch für Altverträge gelten seit dem 1.1.2009 die neuen Regelungen.
Um vom neuen Kündigungsrecht profitieren zu können, müsste Ihre Versicherung 2009 schon drei Jahre bestanden haben.
Da Ihr Vertrag aus dem Jahr 2007 stammt, können Sie zu 2010 kündigen.
Prüfen Sie aber, ob Sie Wirklich eine Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre vereinbart haben.
Wenn nicht, könnten Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

* Mängel am Wagen nicht verschweigen *
Privater Autokäufer muss Schäden und Händlertätigkeiten offenbaren
Private Autoverkäufer können sich nicht in jedem Fall auf den Zusatz "Verkauf ohne Gewähr" berufen.
So ist einem Urteil des Amtsgerichtes München zufolge von arglistiger Täuschung auszugehen, wenn dem Käufer bekannte Mängel des Wagens und eine Tätigkeit des Verkäufers als Autohändler verschwiegen werden (Az.: 251 C 19326/08).
Käufer können demnach verlangen, dass der Verkäufer nach dem Kauf fällige Reparaturen an dem Fahrzeug bezahlt. 251 C 19326/08).
Käufer können demnach verlangen, dass der Verkäufer nach dem Kauf fällige Reparaturen an dem Fahrzeug bezahlt.
In dem Fall hatte ein Mann für seine Ehefrau ein Auto gekauft.
Die Verkäuferin hatte den Wagen im Internet als "in einem Superzustand" angepriesen.
Er testete das Auto nur kurz, kaufte es für 8.700 Euro und fuhr los.
Kurz vor seinem Ziel blieb das Fahrzeug stehen und musste abgeschleppt werden.
Die Verkäuferin weigerte sich, die mehr als 1.000 Euro teure Reparatur zu bezahlen.
Das Gericht aber entschied, dass sie zahlen muss.

* Mithören verletzt kein Persönlichkeitsrecht *
Telefonat darf aber nicht absichtlich belauscht werden
Hört ein Arbeitnehmer zufällig ein Telefongespräch mit, verletzt er dadurch keine Persönlichkeitsrechte.
Das Telefonat unterliegt dann auch keinem Beweisverwertungsverbot.
Der Betreffende dürfte vor Gericht darüber aussagen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Anders ist es beim gezielten heimlichen Mithören oder sogar Aufzeichnen von Telefongesprächen.
Dadurch werden die Persönlichkeitsrechte der Belauschten verletzt.

Auf diese Weise gewonnene Informationen sind als Beweismittel tabu.
Darauf weist der Bonner Verlag für die deutsche Wirtschaft hin.
In dem Fall hatte ein Zeitarbeitsunternehmen einer Mitarbeiterin gekündigt, die zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig war.
Sie klagte, weil sie die Kündigung für sittenwidrig hielt und erklärte, sie sei vorher von der Personaldisponentin der Firma angerufen worden.
Diese habe sie aufgefordert, trotz Krankschreibung zur Arbeit zu kommen, sonst werde sie gefeuert.
Das Telefonat habe eine Freundin zufällig mitgehört.

* Bekomme ich bei Zugverspätung Geld zurück? *
Bekomme ich bei Zugverspätung Geld zurück?
Mit über zwei Stunden Verspätung bin ich mit der Bahn in München angekommen.
Kann ich Geld zurückfordern?
Und wie geht das?

"Ja", Seit Einführung der neuen Fahrgastrechte im Juli haben Bahn-Kunden bei Verspätungen umfangreichere Erstattungsansprüche.
Kommt man 60 Minuten später am Zielbahnhof an, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent.
Man kann zwischen einem Reisegutschein oder Bargeld wählen.
Einzige Ausnahme: Beträge unter vier Euro werden nicht erstattet.
Wer seinen Anspruch geltend machen will, muss ein Beschwerdeformular ausfüllen, das man im Zug, auf dem Bahnhof oder unter www.bahn.de/fahrgastrechte bekommt.

* Zu viel Arbeitslosengeld muss nicht erstattet werden *
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen zu viel gezahltes Geld nicht immer zurückzahlen.
Dies entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund.
Eine dreiköpfige Familie hatte zu viel Unterstützung erhalten, weil die Arbeitsgemeinschaft das Kindergeld der Tochter nicht berücksichtigt hatte.
Die ARGE forderte 2.314 Euro Rückzahlung, die Familie klagte - und bekam recht.
(Az: 28 AS,228/08)

* Sozialamt muss Bestattung zahlen *
Nach dem Tod eines Ehemanns muss das Sozialamt die Beerdigung bezahlen, wenn die Witwe mittellos ist.
Auch Verwandte müssen nicht einspringen.
Das entschied das Bundessozialgericht.
Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte die Bestattung ihres verstorbenen Mannes nicht bezahlen können. (Az.: B 8 SO 23/08 R).

* Können Wasserkosten umverteilt werden? *
Ich habe ein Zweifamilienhaus an ein älteres Ehepaar und eine Familie mit einer Tochter (22) vermietet.
Seit circa 8 Monaten schläft deren Freund jeden Abend dort.
Das ältere Ehepaar möchte, dass ich die zusätzliche Person bei den Wasserkosten berücksichtige.
Wie ist die Rechtslage?

Wenn Sie als Vermieter bereits zuvor das Wasser nach Personenanzahl verteilt haben, werden Sie ab Einzug des Freundes diesen bei der Wasserverteilung berücksichtigen müssen.
Der Einwand, dass der Freund nur zur Übernachtung da ist, reicht nicht, weil es sich nicht nur um einen vorübergehenden Besuch handelt.
Da Sie auch nicht wissen, wie viel Wasser der Freund verbraucht, sollten Sie den Verbrauch auf sechs Personen verteilen, zwei für das ältere Ehepaar und vier für die Familie mit Freund.

* Kinderlärm kein Grund, die Miete zu kürzen *
Kinder toben und machen Krach - und das ist gut so, hat sich ein Amtsrichter gedacht und entschied in einem Mietrechtsprozess, dass der Lärm eines nahen Spielplatzes Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.
Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des
Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 33 C 2368/08-50).

In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Wohnung in der Nähe eines Spielplatzes gemietet.
Weil es sich durch den Lärm der Kinder gestört fühlte, kürzte das Paar die Miete. Es verwies darauf, dass der Aushilfshausmeister beim Einzug gesagt hätte, dass der Spielplatz verlegt werde.
Vor Gericht bekam aber der Vermieter Recht: Der auf Bolz- und Spielplatz entstehende Lärm müsse als "sozialadäquat" hingenommen werden.
Eine kinderfreundliche Umgebung sei schon aus gesellschaftspolitischen Gründen wünschenswert.

* Vermieter dürfen keine Wandfarbe vorschreiben *
Richter verteidigen Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches *
Vermieter können ihren Mietern nicht vorschreiben, wie sie ihre Wohnung zu streichen haben. Nach n einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam, die dem Mieter das " Weißen" der Decken und Wände auch während der Laufzeit des Vertrags vorschreibt.
Dadurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt, weil er in der "Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs" eingeschränkt werde, entschied der BGH in Karlsruhe.
Damit wies er die Klage gegen einen Mieter ab, der seine mit Stuckdecken ausgestatteten Räume in einer Berliner Villa in "schreienden Farben" gestrichen hatte.
"Es ist der gesamte Malkasten verwendet worden, sagte Vermieter-Anwalt Norbert Gross in der Verhandlung".
Der Vermieter forderte für die Renovierung 19.000 Euro.

Nach den Worten des BGH ist unter der Formulierung "Weißen" der Anstrich mit einer weißen Farbe zu verstehen - und nicht etwa, wie der Vermieter argumentiert hatte, ein neutraler Anstrich.
Weil es in der Klausel zudem hieß, die Räume müssen "spätestens" beim Auszugentsprechend gestrichen werden, wurden dem Mieter damit dem Urteil zufolge farbliche Vorgaben auch während seiner Mietzeit gemacht.
Daran bestehe aber kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters, entschied der BGH und bekräftigte damit seine Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von "Farbwahlklauseln" (Az: VIII ZR 344/08 vom 23. September 2009).

Nach mehreren Urteilen aus dem vergangenen und diesem Jahr darf der Vermieter zwar beim Auszug einen zur Weitervermietung tauglichen Anstrich verlangen, wenn dies im Vertrag geregelt ist - beispielsweise mit neutralen, hellen Farben.
Dass der Mieter aber schon während der Mietzeit auf Farbe verzichten muss, darf ihm nicht vorgeschrieben werden.
Eine Ausnahme gilt bei mit Klarlack lasiertem Holz, weil der Vermieter dort einen bunten Anstrich nur durch Abschleifen rückgängig machen kann.

* Brand durch Silvesterrakete
BGH begrenzt die Haftung *
Vorläufiger Erfolg für einen Mann aus Blaustein (Alb-Donau-Kreis), der am Neujahrsabend 2006 mit einer Feuerwerksrakete einen Scheunenbrand verursacht hat: Wer von seinem Grundstück Silvesterraketen abschießt und dabei das Nachbargebäude in Brand setzt, haftet nur bei fahrlässigem Verhalten.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Ein Schadensersatzanspruch ohne nachweisbares Verschulden des Feuerwerkers scheidet demnach aus.
Die Rakete war durch einen Lüftungsschlitz in die Scheune eingedrungen und hatte das Gebäude in Brand gesetzt.
Der Schaden betrug fast 420.000 Euro, den die Versicherung vom Verursacher des Brandes zurückverlangt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart muss den Fall nun erneut prüfen (Aktenzeichen V ZR 75/08).
In dem Prozess ging es um die Grundsatzfrage, ob in solchen Fällen der "nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch" anwendbar ist.
Weil dieser Anspruch einen Nachbarn auch dann zur Zahlung verpflichten kann, wenn ihm keinerlei Verschulden - weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz - vorzuwerfen ist, hätte dessen Anwendung auf die privaten Silvesterfeuerwerke weitreichende Folgen gehabt.
Der BGH lehnte dies jedoch ab.

* Hartz IV: Muss ich Erbschaften melden? *
Ich bin alleinstehend und Hartz-IV-Empfänger.
Nun ist meine Mutter als letzte Verwandte gestorben.
Ich möchte ihre alten Möbel, das Geschirr und den Schmuck verkaufen.
Darf ich den Erlös behalten oder muss ich ihn an die Behörde abführen?
Werden mir meine Leistungen gekürzt?

Jeder Empfänger von ALG II ist verpflichtet, die Erbschaft bei der Behörde anzuzeigen; das Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Darüber hinaus macht man sich unter Umständen des Betruges strafbar.
Wenn man als Bezieher von ALG II erbt, stellt dieses Erbe Einkommen dar, das anzurechnen ist und damit zu einer Leistungskürzung führt.
Generell wird aber nur der Betrag des Erbes berücksichtigt, der nach Abzug der Kosten (Beerdigungskosten, Schulden) zur Verfügung steht.

* Muss sich meine Frau an den Mietkosten beteiligen? *
Meine Frau hat mich nach 27 Jahren Ehe verlassen.
Meine Ex-Frau hat den Mietvertrag für unsere 74-qm-Wohnung mit unterschrieben.
Muss sie die für mich allein zu hohen Mietkosten mittragen?
Eine kleinere Wohnung habe ich bisher nicht gefunden.

Wenn beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben, sind auch beide Ehegatten verpflichtet, sich nach ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten der Mietwohnung zu beteiligen, erklärt Anwältin Katrin Grashoff.
Die Nebenkosten müssen Sie allein tragen.
Bis zum Ablauf des Trennungsjahres muss die Wohnung nicht aufgelöst zu werden.
Nach Ablauf des Jahres kann die Ehefrau verlangen, dass der Mietvertrag gekündigt wird.
Danach kann sie nicht gezwungen werden, sich an den Mietkosten zu beteiligen.

* Kann ich Abo sofort kündigen? *
Ich habe ein Pay-TV-Abo geschlossen, habe aber noch ein Abo mit einem Anbieter, der nur Fußballspiele überträgt, und zwar ohne Mehrkosten.
Kann ich den Vertrag sofort auflösen?

Nein" sagt Rechtsanwalt Uwe Scherf. "Hier ist kein Kündigungsgrund erkennbar.
Nur weil ein anderer Anbieter billiger ist, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung.
Sie sollten aber ordentlich kundigen, damit keine Vertragsverlängerung greift.

* Bezahlen ohne Rechnung? *
Ich habe vor einiger Zeit Wein bestellt, der auch per Post zugestellt wurde.
Beigefügt war nur der Lieferschein, keine Rechnung.
Wenig später kamen Mahnungen, die ich nicht beachtete, weil ich ja noch keine Rechnung hatte.
Inzwischen hat eine Anwaltskanzlei 181 Euro per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei mir eingetrieben.
Kann ich den Betrag von dem Weinhändler zurückverlangen?

"Nein können Sie nicht.
Sie hätten den Händler schon nach der ersten Mahnung darauf aufmerksam machen müssen, dass Ihnen die Rechnung noch nicht zugegangen sei".

* Zahlt die Eigentümergemeinschaft für alle Wohnungen? *
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen.
Unser Hausmeister, der eine dieser Wohnungen bewohnt hat, ist ausgezogen.
Müssen die anderen Eigentümer für die Unkosten der nun leeren Wohnung aufkommen?

"Wenn sie Miteigentümer der Hausmeisterwohnung sind, ja", erklärt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht.
"Wer sollte auch sonst die Kosten übernehmen?
Wenn die Wohnung also allen Eigentümern zusammen gehört, muss sie von allen anteilig (hier also 10 Parteien) auch übernommen werden."

* Bekomme ich den Pflichtteil? *
Vor acht Jahren verstarb mein Vater, der in zweiter Ehe verheiratet war.
Vor Kurzem erfuhr ich, dass meine Stiefmutter Alleinerbin ist.
Nun will sie ihre Haushälfte an ihren Sohn überschreiben, dem bereits die andere Hälfte gehört.
Habe ich als Stiefsohn Anspruch auf einen Pflichtteil?

Wenn Sie erst vor einem Dreivierteljahr von der Enterbung durch Ihren Vater erfahren haben, könnten Sie noch Pflichtteilsansprüche gegen Ihre Stiefmutter haben, erklärt Professor Klaus Groll, Fachanwalt für Erbrecht.
Grund: Diese Ansprüche verjähren erst drei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Tod Ihres Vaters und Ihrer Enterbung erfahren haben.
Ihre Stiefmutter müsste Ihnen vollständige Auskunft über den Nachlass des Vaters erteilen.
Dann können Sie Ihre Pflichtteilsansprüche berechnen.
Gegen die Überschreibung der Haushälfte können Sie nichts unternehmen.
Wenn Ihre Stiefmutter einmal stirbt, haben Sie, da Sie nicht von ihr abstammen, keine Pflichtteilsansprüche.

* Welche Beiträge muss ich zahlen? *
Grundsätzlich müssen Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung von Mieten, Zinserträgen und Renten gezahlt werden.
Kann man die Beitragspflicht verringern, wenn etwa durch Werbungskosten negative Einkünfte vorliegen?

Freiwillig Krankenversicherte zahlen ihre Krankenkassenbeiträge nach ihren "Einnahmen zum Lebensunterhalt", erklärt Finanzexperte Wolfgang Büser.
Alle Einkunftsarten zählen, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung.
Allerdings gilt nicht in jeder Hinsicht das Bruttoprinzip.
So wird bei den Renten zwar der Brutto-Zahlbetrag zugrunde gelegt, bei den Mieteinkünften gilt aber das Netto-Prinzip.
Von den Mieteinnahmen können also die Betriebskosten abgesetzt werden.
Auch von Zinseinkünften sind tatsächlich entstandene Aufwendungen abzugsfähig, nicht hingegen der steuerliche Sparerfreibetrag.
Im Regelfall schließen die Satzungen der Krankenkassen aber aus, dass negative Einkünfte aus einer Einkunftsart (zum Beispiel bei Mieten) mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart (zum Beispiel mit Zinseinkünften) verrechnet werden.

* Sparkassen dürfen Kredite verkaufen *
Auch Sparkassen dürfen die Kredite ihrer Kunden an andere Geldinstitute verkaufen.
Durch das Abtreten des Darlehensvertrags werde nicht gegen das Bankgeheimnis verstoßen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Damit weitete der BGH seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 auch auf die öffentlich- rechtlichen Sparkassen aus.

Geklagt hatte ein Ehepaar, dass in den 1990er Jahren bei der Sparkasse zwei Darlehen abgeschlossen hatte.
Als Sicherheit ließ es Grundschulden auf ihr Grundstück eintragen.
Als die Sparkasse ein ganzes Paket von Krediten für insgesamt 30 Millionen Euro an die Credit Suisse London verkaufte, wechselte auch der Vertrag des Paares den Besitzer.
Das sei unzulässig, meinte das Ehepaar.

Der BGH sah dies ebenso , wie die Vorinstanzen anders und verwies auf ein Grundsatzurteil, nach dem das Bankgeheimnis der Abtretung von Darlehensforderungen nicht entgegensteht.
Das damalige Urteil bezog sich zwar auf Privatbanken.
Es sei aber kein Grund erkennbar, warum öffentlich-rechtlich organisierte Sparkassen in dieser Frage anders behandelt werden sollten, entschied der für das Bank- und Börsenrecht zuständige BGH-Zivilsenat.

* Anspruch auf Betreuungskosten *
Altersverwirrte Menschen mit eingeschränkter Fähigkeit, sich im Alltag zurechtzufinden, haben auch unterhalb der Pflegestufe I Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung.
Darauf hat das Hessische Landessozialgericht hingewiesen (Az.: L 8 p 35/07).

In einem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom Mai 2008 wurde festgeschrieben, dass jährlich bis zu 2.400 Euro Betreuungskosten erstattet werden können.
Der Anspruch muss jedoch durch ein Gutachten deutlich gemacht werden.
Hiermit hat der Gesetzgeber auf Kritik reagiert, dass dem Hilfebedarf geistig behinderter Menschen nicht hinreichend Rechnung getragen wird.

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines 62-Jährigen aus Wiesbaden, der unter anderem an Schizophrenie und Antriebsminderung leidet.
Er wird von seiner Schwester versorgt.
Die Pflegeversicherung habe den Antrag auf Pflegegeld zwar zu Recht abgelehnt, weil seine tägliche Grundpflege nur auf 33 Minuten festgelegt wurde.
Das sind zwölf Minuten zu wenig für die Pflegestufe I.
Die Landessozialrichter machten aber deutlich, dass auch demente und psychisch kranke Versicherte Anspruch auf die Erstattung der erweiterten Betreuungskosten haben.

* Nach Unfall Reparatur in Markenwerkstatt zulässig *
Schlappe für die Versicherung beim BGH
Autofahrer dürfen nach einem Unfall ihren Wagen grundsätzlich in einer Markenwerkstatt reparieren lassen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Versicherung des Unfallverursachers den geschädigten Fahrer allenfalls bei einem mehr als drei Jahre alten Auto auf eine günstigere Werkstatt verweisen.
Doch auch dann muss die Versicherung zunächst beweisen, dass die Werkstatt in technischer Hinsicht denselben Qualitätsstandard hat wie eine Markenwerkstatt.
Im konkreten Fall ging es um einen mehr als neun Jahre alten VW Golf mit 190.000 Kilometer auf dem Tacho; bei einer von einem anderen Fahrer verursachten Kollision war er beschädigt worden.
Der VW-Fahrer beharrte darauf, dass für die Reparaturkosten der 90-Euro-Stundensatz einer VW-Werkstatt erstattet wird.

Die Versicherung des Unfallverursachers wollte ihn auf eine andere Werkstatt verweisen, wo die Reparatur 70 Euro pro Stunde kostete.
Der Golffahrer klagte wegen der Differenz von 220 Euro, die sich aus den höheren Lohnkosten ergibt.
Nach den Worten des BGH ist es Eigentümern neuwertiger Autos im Alter von maximal drei Jahren nicht zumutbar, sich auf eine andere Werkstatt verweisen zu lassen, die ihm womöglich bei späteren Streitigkeiten um Mängel bei der Reparatur Schwierigkeiten bereiten könnte.
Aber auch bei älteren Fahrzeugen kann der Fahrer dem Urteil zufolge im Einzelfall die Reparatur in einer Markenwerkstatt durchsetzen - und zwar dann, wenn er seinen Wagen bisher immer dorthin zur Wartung und Reparatur gebracht hat.
Das Landgericht Würzburg muss nun abschließend prüfen, ob die von der Versicherung genannte Werkstatt einer Vertragswerkstatt gleichwertig ist.

* Öltankreinigung: Vermieter darf Kosten umlegen *
BGH entscheidet über eine seit langem umstrittene Frage
Mieter müssen die Kosten für die Reinigung eines Öltanks im Mietshaus anteilig bezahlen.
laut Bundesgerichtshof darf der Vermieter die Rechnung als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen.
Es handle sich dabei nicht um eine einmalige Reparatur, sondern um - wenngleich im Abstand von mehreren Jahren regelmäßig wiederkehrende Ausgaben für den Betrieb der Heizungsanlage, heißt es in dem gestern verkündeten Urteil.
Zu solchen laufend entstehenden Kosten dürften die Mieter herangezogen werden.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mieters aus Wiesloch bei Heidelberg ab.
Er hatte den auf ihn entfallenden Betrag von 100 Euro für die etwa 600 Euro teure Reinigung zurückgefordert.
Laut BGH darf der Vermieter zudem die gesamte Summe in einer einzigen Jahresabrechnung in Anschlag bringen und muss den Betrag nicht auf mehrere Jahre strecken.
(Az: VIII ZR 221/08 vom 11. November) Damit stellte das Gericht klar, dass die Reinigung von Öltanks nicht zur - grundsätzlich vom Vermieter selbst zu bezahlenden - Instandsetzung gehört.

Damit sind dem Urteil zufolge etwa Reparaturen oder Renovierungen wegen Witterungsschäden oder altersbedingter Mängel gemeint.
Weil es dabei um den Substanzerhalt des Hauses geht, gehören solche Ausgaben nicht zu den Betriebskosten, die von den Mietern zu tragen sind.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist damit eine seit langem umstrittene Frage entschieden.
"Mieter und Vermieter haben jetzt die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit", sagte Direktor Lukas Siebenkotten.
Der BGH knüpfte an frühere Entscheidungen an.
Die Reinigung von Dachrinnen beispielsweise könne dann über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie regelmäßig erforderlich werden - etwa, weil sie immer wieder durch Laub verstopft werden, hatte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball in der Verhandlung erläutert.
Eine einmalige Reparatur beispielsweise nach einer Baumaßnahme gehöre dagegen zur Instandsetzung.
Ähnlich urteilte das Gericht bei einer im Vier-Jahres-Rhythmus erforderlichen Überprüfung der Elektroanlage.

* Krankenkasse muss zahlen *
Pflege mit privat verschriebenen Medikamenten
Eine Krankenkasse muss die Pflege mit einer Arznei auch dann finanzieren, wenn das Mittel selbst nicht von ihr bezahlt werden muss.
Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Geklagt hatte vor zwei Jahren eine damals 88 Jahre alte Frau aus Hessen, die auf Empfehlung ihres Hausarztes privat Präparate bezahlte und von einem Pflegedienst spritzen ließ.
Die AOK Hessen wollte aber nicht zahlen: Das Medikament stehe nicht im Leistungskatalog der Kasse, demzufolge müsse sie auch die Kosten für die Verabreichung nicht übernehmen (Az.: B 3 KR 25/08 R).

Das sahen die höchsten deutschen Sozialrichter anders.
Zwar dürfe eine Krankenkasse zwischen privat und auf Kassenrezept verschriebenen Medikamenten in gewisser Weise differenzieren.
Wenn ein Patient Anspruch auf Pflege habe, dürfe das aber auch mit privat verordneten Medikamenten geschehen.
Der Gesetzgeber habe zwar einige Medikamente aus dem Katalog der Krankenkassen genommen, nicht aber die Pflege mit diesen Arzneien.
Die Behandlung müsse "medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend" sein.
Das sei in diesem Fall gegeben gewesen, so das Gericht.

* Kasse darf nicht an Verwandte verweisen *
Eine Krankenkasse darf einem Behinderten nicht einfach einen Elektrorollstuhl mit der Begründung verweigern, er könne sich ja von seinen Verwandten schieben lassen.
Ziel der Versorgung sei es gerade, den Behinderten unabhängig zu machen, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom August 2009.

Elektrorollstuhl

"Deshalb besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Rollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen", entschieden die Kasseler Richter (Az.: B 3 KR 8/08 R).
Geklagt hatte ein 63-jähriger, der schwer an Diabetes mellitus erkrankt ist und schon an beiden Beinen amputiert wurde.
Im Haus nutzt er einen üblichen, von der Kasse bezahlten Rollstuhl, der von ihm per Handreifen bewegt wird und auch von Angehörigen geschoben werden kann.

Außerhalb des Hauses hat er ein ähnliches, selbst beschafftes Modell.
Wegen Kreislauf- und Herzproblemen und einer chronischen Entzündung beider Arme durch das ständige Fahren kann er den Rollstuhl selbst aber kaum noch bewegen.
Die Kasse argumentierte, seine Frau oder der Schwiegersohn könnten den Mann doch schieben.
Im Gegensatz zu den ersten beiden Instanzen sahen Deutschlands höchste Sozialrichter das anders: Die Hilfe solle den Behinderten unabhängig machen, deshalb könne der Verweis auf Angehörige nicht akzeptiert werden.

* Kann ich meinen Umzug von der Steuer absetzen? *
Ich ziehe mit meiner Familie um.
Kann ich den Umzug steuerlich geltend machen?
Wenn ja: Was darf alles abgesetzt werden und in welcher Höhe?

Umzugskosten können bei beruflichen Umzügen steuerlich abgesetzt werden, sagt Finanzexperte Uwe Diekmann.
Also dann, wenn sich der tägliche Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert, eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden wird.
Absetzbar sind: Transportkosten der Wohnungseinrichtung, Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug; Miete für die bisherige Wohnung wenn Sie noch eine gewisse Zeit leer steht, Maklerkosten.

Darüber hinaus kann eine Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden.
Bei privaten Umzügen sind Umzugskosten nicht absetzbar.
Aber es gibt eine andere Möglichkeit: Kosten der Spedition können bis zu 20 % der Umzugskosten (nur Arbeitszeit), max. 600 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Als Sonderfall gilt ein Umzug wegen Krankheit oder Behinderung.
Dann können Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

* Kann Vermieter eine Pauschale für
Gartenpflege verlangen? *
Ich habe von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Hier berechnet er seit Kurzem 65 Euro Pauschale für Gartenpflege.
In meinem Mietvertrag ist weder ein Gartenanteil noch eine Mitbenutzung des Gartens geregelt.
Muss ich diese Pauschale bezahlen?

"Nein!", sagt Mietrechtsexperte Oliver Kujer. "Ohne vertragliche Regelung kann" eine Pauschale nicht einfach verlangt werden.
Ist im Miet vertrag die Umlage von Gartenpflegekosten anteilig vereinbart, kann diese (bei Neuanlage auch nach vorheriger Ankündigung) unter Umständen abverlangt werden.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Gartenanlage nutzen können oder nutzen wollen.

* Warum sind Betriebsrentenbeiträge höher
als die gesetzlichen? *
Warum sind bei meiner Werksrente die Beiträge zur Krankenkasse - verglichen mit denen der gesetzlichen Rente - doppelt so hoch?
"Weil sich an den Beiträgen von der gesetzlichen Rente die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte beteiligt", erklärt Rentenexperte Wolfgang Büser.
"Das muss man sich so vorstellen, wie in einem früher bestehenden Arbeitsverhältnis.
Da hat der Arbeitgeber an den vom Lohn abgezogenen Sozialversicherungsbeiträgen auch die Hälfte getragen.
Für die Betriebsrente gibt es aber keinen ,Arbeitgeber' mehr.
Deshalb müssen die Bezieher einer Betriebsrente auch diesen Arbeitgeberanteil übernehmen.
Das kann dann eben zu einer ungefähren Verdoppelung der Beiträge führen."

* Dürfen Mülltonnen an der Straße stehen? *
Unser Haus liegt in einem Hinterhof.
Zur Straße führt ein Weg, an dem ein Haus steht.
Der Eigentümer stellt seine Mülltonne direkt an die Straßengrenze, sodass das Befahren mit einem Lkw nicht möglich ist.
Darf er das?

"Im Zweifel kann er die Mülltonne bis an die Grenze stellen, wenn er nicht aufgrund von Auflagen wegen Sichtbehinderung oder Ähnlichem zu anderem verpflichtet ist", sagt Mietrechts-Experte Oliver Kujer.
"Aber Ihr Nutzungsrecht an der Straße darf nicht durch das Recht am Eigentum des Nachbarn beeinträchtigt werden."

* Wohngeld für Kinder in bestimmten Fällen *
Wohngeld gibt es nur für Kinder, die tatsächlich mit im Haushalt leben.
Die Möglichkeit, dass sie eventuell einziehen könnten, rechtfertigt aber keine höhere Zahlung.
Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hervor (Az.: 4 LC 319/06), auf das die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem Fall erhielten Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre drei Kinder.
Zwei lebten bei der Mutter, eines beim Vater.
Obwohl die zwei Geschwister in keiner Form erklärten, zum Vater ziehen zu wollen, beantragte er Wohngeld für einen Vier-Personen-Haushalt.

* Bis zu welchem Lebensjahr wird
Kindergeld gezahlt? *
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, leider aber noch ohne Job.
Gibt es das Kindergeld nicht bis zum 25. Lebensjahr?
Und weshalb nimmt ihn die Krankenkasse nicht weiter in die Familienversicherung?

"Auch für die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Vollendung des 23. Lebensjahres eine Schul oder Berufsausbildung vorausgesetzt."

* Darf der Arbeitgeber bei längerer
Krankheit Urlaub streichen? *
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, leider aber noch ohne Job.
Gibt es das Kindergeld nicht bis zum 25. Lebensjahr?
Und weshalb nimmt ihn die Krankenkasse nicht weiter in die Familienversicherung?

"Auch für die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Vollendung des 23. Lebensjahres eine Schul oder Berufsausbildung vorausgesetzt."





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Thema: © COPYRIGHT

Kranker für Kranke bekommt sehr oft von Stammbesuchern Texte/Bilder etc. zugemailt, wo oft aber der/die AutorIN nicht benannt wurde und man davon ausgeht daß es Gedankengut des Zusenders ist.

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
Den hier zugrunde gelegten Anforderungen gute Infos an Kranke weiter zu geben, erfordern oft trotz vieler Schmerzen Disziplin!!

Dies möge Ihre Toleranz anregen.
Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen schicken Sie mir Ihre Mail.
Pocht einfach auf den Briefkasten
    

Ihr
Hubert "Charly" Wissler





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