INFO !! ab Januar 2008
Welche Freibeträge gibt es für Sparbücher?
Frage: Seit einiger Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld II. Aufgrund einer befristeten Beschäftigung konnte ich eine kleine "eiserne Reserve" für diverse Anschaffungen (Kleidung, Schuhe, Reparaturen) anlegen. Die Arbeitsagentur interessiert sich trotzdem wegen der paar Zinsen. Gibt es denn keine Freibeträge? Ich bin zwar erst 47 Jahre, werde aber wohl keine Arbeit mehr bekommen. Meine Eltern unterstützen mich nicht.
Antwort:
Auf dem Sparbuch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II dürfen schon einige Euro sein, die unangetastet bleiben. So gibt es einen Freibetrag für diverse kleinere Anschaffungen, der pro Mitglied einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft 750 Euro beträgt. Außerdem bleiben vom Vermögen auf einem Sparbuch 150 Euro pro Lebensjahr (auch für den Partner) unberücksichtigt (allerhöchstens jeweils 9.750 Euro). Offen legen müssen Sie Ihr Vermögen dennoch. Zinsen, die sich aufgrund der Beträge auf dem Sparbuch ergeben, gehören nämlich zum anrechenbaren laufenden Einkommen.
URTEIL
AUCH in Probezeit Keine Kündigung nach Abmahnung
Beispiel: Einem Arbeitnehmer kann nicht aus demselben Grund gekündigt werden, für den er zuvor eine Abmahnung bekommen hatte. Das gilt auch während der sechsmonatigen Probezeit, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: AZR 6 AZR 145/07). Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma gegen seine Kündigung geklagt und recht bekommen.
Wird das Pflegegeld bei Hartz IV angerechnet?
Beispiel: Ab März 2008 werde ich Arbeitslosengeld II erhalten. Für die Betreuung meines Enkels erhalte ich Pflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilferecht. Wird dieses Pflegegeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?
Antwort:
Das Pflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilferecht dient in erster Linie der Abgeltung besonderer Aufwendungen, die durch die Betreuung des Kindes entstehen. Hierdurch verbessert sich das für den laufenden Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen des Betreuenden nicht. Dieses Pflegegeld bleibt deshalb
beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt.
Darf die Zahlung ausgesetzt werden?
Beispiel:
Ich war fast 30 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Nach dem Eintritt in den Ruhestand ist mir zwei Jahre lang eine Betriebsrente gezahlt worden. Jetzt wurde mir erklärt, die finanzielle Situation habe sich derart verschlechtert, dass die Versorgungszusage nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Die Betriebsrente wurde ausgesetzt. Ist das zulässig?
Antwort:
Ja, wenn ein solcher Vorbehalt in der Satzungsbestimmung, die den Anspruch auf Ihre Betriebsrente definiert, enthalten ist. Aufgrund dieses Vorbehalts kann Ihr früherer Arbeitgeber die Weiterzahlung der Betriebsrente schon aussetzen, wenn die in der Satzung genannten Gründe vorliegen. Die bloße Behauptung Ihres Arbeitgebers, die wirtschaftlichen Verhältnisse hätten sich nachhaltig verschlechtert, reicht natürlich nicht aus. Gegebenenfalls können Sie arbeitsgerichtlich prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für ein Aussetzen der Betriebsrente tatsächlich vorliegen.
* Im Internet ersteigerte Ware
darf selbst abgeholt werden *
Um Versandkosten bei Internet-Auktionen zu sparen, können Sie die ersteigerte Ware auch beim Verkäufer abholen. Der Hinweis des Versteigerers auf die "Versandgebühren" bedeutet nicht, dass die Ware nur per Post übergeben werden kann. (Amtsgericht Koblenz, Az. 151 C 624/06)
* Ihr Vermieter kann Ihren Müll vor der Abholung "filzen" *
Wohnungsunternehmen dürfen den Hausmüll ihrer Mieter von Spezialisten untersuchen lassen!
Zum Beispiel, um zu schauen, ob sich noch "Verwertbares" findet (Karton, Altglas), "um es den dafür bestimmten Wertstoffbehältern zuzuführen". (Bundesverwaltungsgericht 7 C 42/01)
* Ausländische Versicherer können in Deutschland verklagt werden *
Autounfall in einem EU-Staat gehabt und die Versicherung der Gegenseite will nicht zahlen? Dann können Sie den ausländischen Versicherer auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gericht verklagen. (Europäischer Gerichtshof C 463/06)
* Sorgerecht weg bei Schulverweigerung *
Bundesgericht: Religiöse Ansichten als Begründung für Heimunterricht unzuläßig!!
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule schicken, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von zwei baptistischen Familien aus Paderborn bestätigt.
Sie hatten zwei ihrer Kinder trotz hartnäckiger Versuche der Behörden von der Grundschule ferngehalten. Später brachten sie ihre Kinder nach Osterreich, wo sie zu Hause von den Müttern unterrichtet werden. Das Familiengericht Paderborn hatte ihnen die elterliche Sorge für Schulangelegenheiten sowie das Recht zur Bestimmung des Wohnortes der Kinder entzogen. Der BGH bestätigte nun die Entscheidung: "Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen." (Az: XII ZB 41/07 u. 42/07 - Beschlüsse vom 11. September 2007).
Nach den Worten des Familiensenats hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften " entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule sei es, eine solche "gelebte Toleranz" einzuüben und zu praktizieren.
* Brillenkauf nicht hinauszögern *
Krankheitskosten können die Steuerlast mindern.
Ausgaben für die Gesundheit können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten wird, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Wer die Grenze fast erreicht hat, kann sich mit dem Vorziehen bestimmter Neuanschaffungen bis Jahresende einen Vorteil sichern. Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren sowie Zuzahlungen zu Rezepten und die Praxisgebühr gelten zum Beispiel als Gesundheitskosten. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder, zählt Käding auf. Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro werde der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten.
Der Steuerzahlerbund rät deshalb vor dem Jahresende die bisherigen
Ausgaben hochzurechnen und mit der individuellen Grenze abzugleichen. Maßgeblich ist das Jahr der Bezahlung. Wer knapp unter der Grenze liegt, kann dann noch im alten Jahr zum Beispiel eine neue Brille kaufen und den Fiskus an den Kosten "beteiligen". Und wer dieses Jahr die Belastungsgrenze nicht erreicht, kann solche Anschaffungen ins nächste Jahr verschieben. Vielleicht wird die zumutbare Eigenbelastung dann umso deutlicher überschritten. In jedem Fall sollten für die Nachweisbarkeit alle Belege gesammelt werden.
* Der Trick mit der falschen Telefonrechnung *
Finger weg
Frauen mit dem Vornamen Anneliese erhalten derzeit Post vom Inkasso-Unternehmen Callux Forderungsmanagement aus Dresden. Darin werden 17,26 Euro für vermeintliche Serviceleistungen eines ungenannten Telefon-Anbieters (Call-by-Call-Anbieter) gefordert. Datum der angeblichen Dienstleistung: 12. Oktober 2006! Die in Rechnung gestellten (angeblichen) Telefonate liegen also zwei Jahre zurück. Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale in Nordrhein Westfalen warnt vor der Abzocke: "Bloß nicht zahlen, sondern sofort die Staatsanwaltschaft informieren." Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es die Firma Callux überhaupt nicht. Das angegebene Konto wurde inzwischen von den Behörden gesperrt.
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Das neue Elterngeld Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld gibt es u. a. für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studierende und Auszubildende, die nach der Geburt eines Kindes die Betreuung übernehmen. In dieser Zeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, Azubis sogar mehr.
Die wichtigsten Fragen: Bekommen auch Ausländer Elterngeld?
Alle Staatsangehörigen, die aus EU-Ländern und der Schweiz kommen und in Deutschland leben bzw. erwerbstätig sind, haben Anspruch. Für andere Nationalitäten gilt: Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bekommt Elterngeld. Hat derjenige nur eine Aufenthaltserlaubnis, muss er in Deutschland auch arbeiten dürfen oder schon gearbeitet haben. Keinen Anspruch haben Personen, die nur für einen befristeten Zeitraum in Deutschland arbeiten oder ausgebildet
werden.
Bekommen auch Deutsche, die im Ausland leben, Elterngeld?
Nur wenn sie nicht ausländische Leistungen beziehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um je 300 Euro.
Wieviel Elterngeld bekommt man, wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet?
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und Elterngeld dazu. Hat jemand vor der Geburt 1.800 Euro verdient und erhält jetzt 1.200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro. Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet. Es gibt also 402 Euro Elterngeld.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Für zwölf Monate - nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate. Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden. Alleinerziehende haben 14 Monate
Anspruch auf Elterngeld.
Werden Geringverdiener besonders unterstützt?
Ja. Wer im Jahr vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält ein erhöhtes Elterngeld. Beispiel: Ein Elternteil verdient vor der Geburt 800 Euro. Die Differenz zu 1.000 Euro beträgt 200 Euro. Die werden durch zwei geteilt, ergibt 100 Euro. Diese Summe wird mit 0,1 multipliziert. Dieser Faktor - in diesem Fall 10 - wird zu den 67 Prozent dazugerechnet. Der Berechtigte aus der Beispielrechnung erhält also 77 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, das sind 616 Euro.
Kann Elterngeld auch länger gezahlt werden?
Ja. Es kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Dann werden aber nur halbe Monatsbeträge gezahlt.
Ab wann wird das Elterngeld gezahlt?
Es gilt die Stichtagsregelung: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es Elterngeld. Für Kinder, die bis 31. Dezember 2006 zur Welt kamen, gibt es das bisherige Erziehungsgeld.
Ab welchem Monat nach der Geburt wird das Elterngeld gezahlt?
Erwerbstätige Frauen erhalten bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, danach gibt es für zehn beziehungsweise 12 weitere Monate Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet.
Erhalten Arbeitslose Elterngeld?
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kein Elterngeld. Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Das aber ist Voraussetzung für den ALG-I-Anspruch. Für Bezieher von ALG II muss "Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit" vorliegen. Diese Anspruchsberechtigten erhalten Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich, zusätzlich zum ALG II.
Bekommen auch Unverheiratete, Stiefeltern und Erziehende in gleichgeschlechtlichen Ehen Elterngeld?
Ja. Wichtig ist, dass sie das Kind nach der Geburt betreuen. Es muss nicht das eigene sein. Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern sind auch Verwandte bis dritten Grades (z. B. Großeltern, Onkel, Tanten) und ihre Ehegatten berechtigt.
Haben Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch?
Adoptiveltern erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Allerdings darf das zu betreuende Kind nicht älter als acht Jahre sein. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.
Wer bekommt Elterngeld, wenn getrennte Paare das gemeinsame Sorgerecht haben?
Anspruchsberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind bei der Mutter, der Vater nimmt aber Elternzeit, muss das Kind dann auch bei dem Vater wohnen, damit er das Elterngeld bekommt.
Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Ist ein Geschwisterkind bei der Geburt eines Kindes noch nicht drei Jahre alt, wird zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Das sind zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei drei oder mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wieviel Elterngeld bekommt eine Mutter, wenn sie in Elternzeit ist und vor der Geburt eines weiteren Kindes nicht wieder berufstätig war?
Sie erhält den Mindestsatz des Elterngeldes (300 Euro, da sie vor der Geburt des neuen Kindes nicht erwerbstätig war) plus den Geschwisterbonus.
Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, es ist abgabenfrei. Der individuelle Steuersatz steigt aber, weil Elterngeld zu den Einkünften dazugezählt wird.
Sollten Paare die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete Paare, die 2007 ein Kind erwarten oder Nachwuchs planen, sollten ihre Steuerklassenwahl optimieren. Derjenige Partner, der sich für die Kindererziehung aus dem Berufsleben zurückzieht, sollte die günstigere Steuerklasse III wählen, da sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt errechnet.
Gibt es weiterhin Erziehungsgeld?
Nein. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld. Bisher gab es für Eltern maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Verdiener über einem Einkommen von 30.000 Euro (Alleinerziehende über 23.000 Euro) hatten keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.
Was passiert mit dem Kindergeld?
Das wird auch weiterhin gezahlt. Pro Monat gibt es 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind und dann für jedes weitere 179 Euro.
Können Vater und Mutter die Elterngeldmonate splitten?
Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. So kann die Mutter nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen, und der Vater betreut das Kind. In diesem Fall erhält erst sie, später er Elterngeld
Wo wird das Elterngeld beantragt?
Schriftlich bei der Elterngeldstelle, es wird maximal drei Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt
Die komplette Liste und Infos sind im Internet unter: www.bmfsfj.de
Das neue Elterngeld Neues dazu aus der Presse
Zunächst weniger als gedacht Elterngeld wird verrechnet!!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht: Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, wie eine Sprecherin des Familienministeriums sagte. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde.
Wer kein Mutterschaftsgeld erhalte, bekomme von Anfang an Elterngeld. "Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe beziehen", sagte die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass das Mutterschaftsgeld dem Nettogehalt entspricht. Das Elterngeld ersetze wegbrechendes Einkommen.
Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld; zwei weitere Monate würden finanziert, wenn der Partner zu Hause bleibe.
Wie immer bei allem hier auf der ganzen Seite an Erklärtem, ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!
Alle Infos hier sind nicht als Rechtsberatung zu sehen!!
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Länger Arbeitslosengeld
Hinausgeschoben nicht aufgehoben: Zwangsrente droht Älteren jetzt ab 63 |
Mit dem Beschluss zur längeren Zahlung des Arbeitslosengelds I (ALG I) an Ältere hat der Gesetzgeber jetzt einen heftig umstrittenen Punkt der Reform "Agenda 2010" korrigiert.
Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt die Verlängerung dei Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I als einen
wichtigen Schritt zur besseren und angemessenen sozialrechtlichen Absicherung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Chancen haben. Das Arbeitslosengeld I wird grundsätzlich zwölf Monate gezahlt. Für über 50-Jährige wird die Bezugsdauer stufenweise abhängig vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit verlängert. Ab vollendetem 50. Lebensjahr
haben sie Anspruch auf bis zu 15 Monate ALG I nach einer Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Über 55-Jährige bekommen bis zu 18 Monate (Vorversicherungszeit 36 Monate) und über 58-Jährige bis zu 24 Monate (Vorversicherungszeit 48 Monate). Die verlängerte Zahldauer gilt rückwirkend ab 1. Januar 2008.
Neu ist, dass arbeitsbereite Betroffene aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, wenn sie über 58 Jahre sind und nach zwölf Monaten kein Arbeitsangebot erhalten haben. Die Begründung, wonach ein Älterer, der keine Arbeit findet, nicht mehr als arbeitslos gilt, ist aus Sicht des VdK allerdings nicht nachvollziehbar und stößt auf
Ablehnung.
63er-Regelung
Ohne die jetzt ebenfalls beschlossene 63er-Regelung hätten ALG-II-Bezieher bereits ab 60 Jahren von den Arbeitsagenturen in Rente gezwungen werden können, mit lebenslang hohen Rentenabschlägen bis zu 18 Prozent. Der VdK hatte bereits im Vorfeld auf der Anhörung zum Gesetzentwurf in Berlin erneut gefordert, die geplante Folgeregelung zur sogenannten 58er-Regelung nachzubessern. VdK-Präsident Walter Hirrlinger nannte den Gesetzentwurf "unzureichend". Der VdK vertritt die Auffassung, dass arbeitsbereite Arbeitslosengeld-II-Bezieher auch dann nicht gegen ihren Willen in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen, wenn Sie 63 Jahre und älter sind.
Folge wären lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent. Nach der alten 58er-Regelung, die zum 31. Dezember 2007 ausgelaufen ist, konnten Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe auch dann erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wollen. Sie mussten sich aber verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in eine abschlagsfreie Rente zu wechseln. Nach der neuen Gesetzgebung sind Langzeitarbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten und 58 Jahre oder älter sind, als sogenannte Altfälle nicht von einer Zwangsverrentung betroffen. Bisher ist noch unklar, wie künftig bei Härtefällen verfahren wird. Daher soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festlegen, wer ab 63 nicht in eine Rente mit Abschlägen wechseln muss. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der VdK fordert, Ältere auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter zu benachteiligen. Für ihre berufliche Integration müssen alle Anstrengungen unternommen werden. Für Betroffene über 50 Jahre wird jetzt ein Eingliederungsgutschiein eingeführt, sofern sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als zwölf Monaten haben. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber. Dieser verpflichtet sich, den Arbeitslosen mindestens ein Jahr zu beschäftigen. Doch damit ist das Ziel, dass alle, die arbeiten wollen und können, dieses auch dürfen, noch lange nicht erreicht.
400 Euro zusätzlich
Rentner unter 65 dürfen mehr dazuverdienen |
Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres hat der Gesetzgeber jetzt die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Rentner unter 65 Jahren dürfen jetzt monatlich 400 Euro hinzuverdienen.
Die Grenze für Altersrentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem wurde die Rente gekürzt. Dem wurde nun abgeholfen. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bisher ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass Kürzungen zu befürchten sind.
Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente bezieht, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen, wie viel er hinzuverdienen darf. Mehr Infos erteilen die Regionalzentren und AußensteIlen über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund unter (0800) 10 00 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Renten überprüfen lassen
Urteil zu Auffüllbetrag ostdeutscher Rentnerinnen |
Ostdeutsche Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben und deren Rente noch einen Auffüllbetrag enthält, können die Überprüfung und Neufeststellung ihrer Rente beantragen.
Die Auffüllbeträge entstanden bei der Umstellung der Ostrenten nach Westrecht. Damit bei dieser Umstellung das nach westdeutschem Recht berechnete Altersruhegeld nicht niedriger ausfiel als die bisher nach Ostrecht gezahlte Rente, wurde die Differenz "aufgefüllt".
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 (B 13 RJ 17/04 R) entschieden, dass ein noch vorhandener Auffüllbetrag in der sogenannten zweiten Abschmelzungsphase nur in der Höhe der jeweiligen Rentenanpassungsbeiträge abgeschmolzen werden kann, wobei die erfolgte Neubewertung der Kindererziehungszeiten und die damit verbundene Rentenerhöhung keine Rentenanpassung sei.
Genau dies war jedoch gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, die die Rentenerhöhungen in vollem Umfang mit dem noch zu zahlenden Auffüllbetrag verrechneten, sodass es keine Rentenerhöhung mehr ergab. Das Bundessozialgericht hat jedoch festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig war. Es sollten daher diejenigen Frauen, die Kinder erzogen haben und am 1. Juli 2000 noch eine Rente mit Auffüllbetrag erhielten, einen entsprechenden Antrag auf Neufeststellung bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Hierzu reicht es aus, dass unter Angabe des Rentenbescheids und der Versicherungsnummer und unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts beantragt wird, die Rente zu überprüfen und neu festzustellen.
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Die Bombardierung trägt alle Anzeichen von Kriegsverbrechen.
Desmont Tutu, Erzbischof und südafrik. Friedensnobelpreisträger kritisiert die israelischen Luftangriffe.
So verrückt es klingt, in der grünen Wählerschaft ist die Zustimmung zu neuen Atomkraftwerken größer als die Zustimmung zu Roland Koch.
Tarek al-Wazier, hess. Grünen-vorsitzender
Die Art, wie Peer Steinbrück die Dinge sachlich regelt und die Kanzlerin sie erklärt, finde ich sehr gut.
Franz Müntefering, SPD-Chef
Statt Habgier und Vergötzung des Geldes sind Gerechtigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit gefordert.
Wolfgang Huber, EKD-Ratsvorsitzender
Horst Seehofer kommt mir vor wie einer, der aus einem Stall von Ackergäulen eine Auswahl von Rennpferden heraussuchen muß.
Margarete Bause, Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag
zur Bildung des neuen Kabinetts
IPolitik ist nur der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt, Kabarettist (geb. 1927)
Die Marktwirtschaft hat aus Krisen immer gelernt und ist dadurch immer besser geworden.
So wird es auch diesmal sein.
Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank zur Finanzkrise
Die Arroganz der Banker wird ein für allemal zu Ende sein müssen.
Peter Struck, SPD Fraktionschef
Das Sommerloch
Das Sommerloch ist gesundheitsschädlich!
Dauernd fordern Politik-Hinterbänkler Hühnerkram:
neue Parteienfinanzierung oder Pkw-Maut!
Langsam leiden die Bürger an Polit-Bulimie:
"Erst zuhören, dann kotzen!"