Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderung:
Mi. 30. Dezember 2009



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* Das Archiv Urteile *

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Sozialgesetzbuch (SGB) * Neuntes Buch (IX)
SGB IX 01052004b.pdf



Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft.
Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes
aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
(„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
HIER... mehr darüber






* Erben und Vererben *
Inforeiche Seite



Vermieter dürfen nicht
alles auf die Rechnung setzen
Jahresendspurt bei der
Abrechnung der Betriebskosten

Mieter müssen ihre Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens zum 31. Dezember 2008 erhalten.
Verpasst der Vermieter diesen Termin, kann er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 2007 fordern, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Und weil nach den Erfahrungen der örtlichen Mietervereine jede zweite Abrechnung fehlerhaft sei, sollten Mieter das Schreiben vor Zahlung einer Nachforderung genau prüfen.

Fehlerhaft sei häufig die Auflistung der Verwaltungs- und Reparaturkosten.
Diese seien keine Betriebskosten, erklärt der Mieterbund: Mieter müssen - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht - nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen in Haus oder Wohnung zahlen.
Das sei Sache des Vermieters.
Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind dagegen umlagefähige Betriebskosten.
Auch hier müssen Mieter aber keine Reparaturkosten zahlen, heißt es - selbst dann nicht, wenn sie sich hinter sogenannten Vollwartungsverträgen verbergen.
Hier müsse der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen.

Hausmeisterkosten müssten Mieter nur insoweit bezahlen, als der Hausmeister vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird.
Prüfen sollten ihre Rechnung vor allem Mieter in gemischt genutzten Immobilien.
Denn verursachen Geschäfte, Firmen oder Büros höhere Betriebskosten als Wohnungen, muss der Vermieter das berücksichtigen.
Wohnungsmieter müssen den Angaben zufolge nur das bezahlen, was anteilmäßig auf die Mietwohnungen entfällt.
Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind allerdings Betriebskosten.
Diese muss der Mieter zahlen.
Zu den Umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters - zum Beispiel Hausrat- und Rechtsschutzverscherungen.



Internet

Abzocker locken Internet-Surfer
auf ihre Seiten

Verbraucherzentrale Baden Württemberg


Die Rechnung flattert meist promt ins Haus
Auf der Suche nach Glückwunschkarten im Internet landete ein User bei einem Angebot für kostenlose Spiele zum Herunterladen.
Er meldete sich an und wurde auf eine Seite weitergeleitet, auf die er gar nicht wollte.
Er saß in der Internetfalle.

Eine Rechnung über 39,95 Euro flatterte dem User ins Haus, die er postwendend zurückschickte.
Es folgten zwei Mahnungen einer Münchner Rechtsanwältin, ein ausgefülltes Überweisungsformular beiliegend über nun 86,25 Euro.
Das Ganze mit Paragrafen "geschmückt" und der Androhung, es könne noch viel teurer werden.
Der User ignorierte das Schreiben vom Juli.
Seither herrscht Funkstille.

Der 26-jährige User ist kein Einzelfall.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Tausende weitere vor.
"Die Masche ist immer die Gleiche" , erklärt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wichers.
Ein Internet-Surfer wird mit einem vermeintlichen Gratisangebot auf eine Homepage gelotst.
Das Angebot ist vielfältig: Kochrezepte, Routenplaner, Prüfungsvorbereitung.
Dort soll man sich "registrieren".
Ein Formular taucht auf, in die persönliche Daten eingegeben werden sollen.
Name, Anschrift, Telefon, E-Mail- Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartennummer.
"Jetzt sollten die Alarmglocken
schrillen", warnt Sievering-Wichers.
für die Kosten des "Angebots" ausgeschrieben; Ziffern tauchen nicht auf.
Und aufs Euro-Zeichen wird verzichtet.
"Sichern Sie Beweise und drucken Sie die Seite aus, wenn Sie persönliche Daten weitergeben", so der Tipp.
Aufschlussreich sei ein Blick ins Impressum.
"Oft sind es Firmen mit Sitz im Ausland", beobachtet Sievering-Wichers.
Meist in der Geschäftsform einer "Ltd".
Dann sollte der Finger nur noch einmal krumm gemacht werden - um die Seite zu schließen.

Wer auf die Bauernfängerei hereingefallen ist, bekommt die Rechnung präsentiert.
Meist sind es Summen zwischen 60 und 200 Euro.
"Antworten Sie schriftlich, dass kein Vertrag zustande kam, fordern Sie Beweise.
Widerrufen sie ihn zum Beispiel vorsorglich", rät Sievering-Wichers.
Formbriefe dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Auch wenn in der Folge mit Anwalt und Inkassobüro gedroht wird: "Nicht einschüchtern lassen."
Erst wenn vom Amtsgericht ein Mahnbescheid kommt, muss man reagieren.
"Aber das ist uns noch nicht vorgekommen", sagt Sievering- Wichers.
Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.
Und er habe meist schlechte Karten.

Dennoch: Das Geschäft mit dem Erschrecken floriert und spült Hunderte Millionen in die Taschen von Internet-Abzockern und Abmahnanwälten.
Nicht der Einzelfall macht beide reich.
Die Masse macht Kasse.


Vorsicht bei Lernhilfen im Internet
Das Internet bietet viele Hausaufgabenhilfen für Schüler - Eltern müssen dabei aber aufpassen, dass ihre Kinder im Netz keinen Abzockern auf den Leim gehen.
Bei unseriösen Anbietern sei die Abfrage von Referaten oder Formeln oft mit versteckten Kosten verbunden, sagt Mechthild Appelhoff vom Verein Internet-ABC in Düsseldorf.
Bei vermeintlichen Gratis-Angeboten handelten sich Schüler so leicht ein mehrjähriges Abonnement ein, für das die Anbieter dann teilweise bis zu mehrere Hundert Euro verlangen.

Eltern sollten ihre Kinder daher über solche Gefahren aufklären, bevor sie ihnen das Internet als Hausaufgabenhilfe bereitstellen, rät die Expertin der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen.
Zudem müssen Eltern die Kosten, die ihre Kinder unwissentlich angehäuft haben, in solchen Fällen oftmals nicht hinnehmen: Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag sei ohne Einverständnis der Eltern ungültig.



Satire zum Klima
* Klima-Engel im Stress *

Als der liebe Gott herabblickte auf seine Erde und sah, was die Menschen so trieben, packte ihn der gerechte Zorn.
Überall auf der Welt brannte es, Urwälder wurden abgebrannt, in den großen Städten brannten Tag und Nacht Lichter.
Alles schickte Abgase gen Himmel.
Da befahl Gott dem Engel Gabriel: gehe hinab auf die Erde und mache Klimaschutz!

Engel Gabriel, dem es im Paradies sowieso recht langweilig war, stürzte sich hinab auf die Erde - dabei verloren seine Flügel sogar ein paar Federn - und ging gleich an die Arbeit.
Nun wurde überall gemessen und fotografiert.
Flugverkehr wurde nur noch mit Segelflugzeugen erlaubt, Autos zu Tretmobilen umgebaut, Stromerzeugung erfolgte mit Fahrraddynamos, Bahnverkehr mit Draisinen.
Wenn Engel Gabriel mit seinen Utopien so weitermacht, wird er auch noch die letzten Federn verlieren, kann nicht mehr in sein Paradies aufsteigen und muss fortan in unserer verstunkenen, verbrannten Welt leben


* Aktuelle Mitteilungen *


* News der Woche *
* Thema 1 *
Wie viel Unterhalt gibt's
zwischen Bundeswehr und Studium
Mein Sohn ist jetzt 20 Jahre alt.
Bis zum 31.12.2008 hat er Zivildienst geleistet.
Im Mai 2009 kann er seine Eignungsprüfung für das Sport-Studium absolvieren und wird erst im Oktober 2009 sein Studium beginnen können.
Zurzeit bekomme ich vom Vater 382 Euro Kindesunterhalt.
Dieser wurde das letzte Mal vor vier Jahren berechnet, als mein Sohn 16 Jahre alt war.
Ändert er sich jetzt in der Ausbildung meines Sohnes?

Wenn Kinder volljährig werden, ist der Unterhalt grundsätzlich von beiden Elternteilen je nach ihrem Einkommen an das Kind zu zahlen, sagt Familienrechtsexpertin Katrin Grashoff.
Während der Bundeswehrzeit lebt das Kind in der Regel nicht mehr im elterlichen Haushalt, sondern bei der Bundeswehr und hat damit Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern abzüglich des Wehrsoldes und des Kindergeldes.
Danach besteht wieder ein "ganzer" Unterhaltsanspruch.
Um den zu berechnen, muss das Nettoeinkommen nach Abzug aller zu berücksichtigenden Schulden von beiden Eltern ermittelt werden.
Je nach Einkommen haben sie jeder einen Teil zu zahlen.
Sie selbst haben keinen Anspruch, eine Zahlung von ihrem Mann zu verlangen.
Diesen Anspruch hat allein ihr volljähriger Sohn.



* Thema 2 *

Kann mir Hartz IV gekürzt werden?

Als alleinerziehende Mutter eines 8- jährigen Kindes habe ich viel um die Ohren und vergessen, meinen Weiterbewilligungsbescheid für Hartz IV rechtzeitig anzugeben.
Für diese 10 Tage wurde mir 1/3 (ca. 300 Euro) des monatlichen Betrages gestrichen.
Ist das rechtens?

"Beim Weiterbewilligungsbescheid für Hartz IV ist es leider so, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen", erklärt Katrin Grashoff, Anwältin für Familienrecht.
Alle anderen Tätigkeiten müssen dahinter zurückstehen.
Wenn Sie einen ausreichend schwerwiegenden Grund (z. B. eigene starke Krankheit, weswegen Sie das Bett oder die Wohnung nicht verlassen durften) haben, trifft Sie keine Schuld, sodass Ihnen das Geld auch für die 10 Tage bewilligt werden muss.
Haben Sie die Fristversäumung allerdings selbst verschuldet, zum Beispiel weil Sie schlichtweg keine Zeit dafür gefunden haben, ist das Jobcenter berechtigt, die Leistung entsprechend zu kürzen.

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* Kurt Tucholsky: *
* Wenn die Börsenkurse fallen... *



Aus gegebenem Anlass sei an das Gedicht von
Kurt Tucholsky aus dem Jahre 1930 erinnert.
Vor 78 Jahren!
Es klingt doch, als wäre es
gestern geschrieben worden...


Wenn die Börsenkurse fallen

Wenn die Börsenkurse fallen,
regt sich Kummer fast bei allen,
aber manche blühen auf:
Ihr Rezept heißt Leerverkauf.

Keck verhökern diese Knaben
Dinge, die sie gar nicht haben,
treten selbst den Absturz los,
den sie brauchen - echt famos!

Leichter noch bei solchen Taten
tun sie sich mit Derivaten:
Wenn Papier den Wert frisiert,
wird die Wirkung potenziert.

Wenn in Folge Banken krachen,
haben Sparer nichts zu lachen,
und die Hypothek aufs Haus
heißt, Bewohner müssen raus.

Trifft's hingegen große Banken,
kommt die ganze Welt ins Wanken -
auch die Spekulantenbrut
zittert jetzt um Hab und Gut!

Soll man das System gefährden?
Da muß eingeschritten werden:
Der Gewinn, der bleibt privat,
die Verluste kauft der Staat.

Dazu braucht der Staat Kredite,
und das bringt erneut Profite,
hat man doch in jenem Land
die Regierung in der Hand.

Für die Zechen dieser Frechen
hat der Kleine Mann zu blechen
und - das ist das Feine ja -
nicht nur in Amerika!

Und wenn Kurse wieder steigen,
fängt von vorne an der Reigen -
ist halt Umverteilung pur,
stets in eine Richtung nur.

Aber sollten sich die Massen
das mal nimmer bieten lassen,
ist der Ausweg längst bedacht:
Dann wird bisschen Krieg gemacht.


* © Kurt Tucholsky, 1930 *
veröffentlicht in "Die Weltbühne"






Am stärksten profitieren
kinderreiche Familien
Rechenbeispiele für die Entlastungen zum Jahresbeginn 2009
Angesichts vielfach steigender Kosten hat das Bundeskabinett am 15. Oktober 2008 ein Entlastungspaket für Arbeitnehmer und Familien beschlossen.
Das Kindergeld soll vom kommenden Jahr an steigen, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dagegen sinken.
Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, welche Entlastungen auf Familien, Rentner und Singles zukommen, nachfolgend einige Beispiele.

Familie 1:
(Er Jahresbrutto 40.000 Euro, Sie Jahresbrutto 10.000 Euro, ein Kind), Entlastung pro Jahr durch: Kinder: 120 Euro (höheres Kindergeld) - Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 125 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 150 Euro.
Saldo: Entlastung um 95 Euro pro Jahr.

Familie 2:
(Er Jahresbrutto 50.000, Sie Jahresbrutto 30.000, zwei Kinder), Entlastung pro Jahr durch: - Kinder: 130 Euro (Kinderfreibetrag günstiger) - Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 200 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 293,40 Euro.
Saldo: Entlastung um 36,60 Euro pro Jahr.

Familie 3:
(Er Jahresbrutto 50.000 Euro, Sie Jahresbrutto 20.000 Euro, drei Kinder), Entlastung pro Jahr durch - Kinder: 432 Euro (höheres Kindergeld) - Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 175 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 263,40 Euro.
Saldo: Entlastung um 343,60 Euro pro Jahr.

Familie 4:
(Er Jahresbrutto 50.000 Euro, Sie Jahresbrutto 40.000, keine Kinder), Entlastung pro Jahr durch: - Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 225 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 323,40 Euro.
Saldo: Belastung um 98,40 Euro pro Jahr.

Single:
(Jahresbrutto 45.000 Euro, keine Kinder); Entlastung pro Jahr durch: - Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags: 112,50 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 203,40 Euro.
Saldo: Belastung um 90,90 Euro pro Jahr.

Alleinerziehend:
(Jahresbruttoeinkommen 25.000 Euro, ein Kind); Entlastung pro Jahr durch: - Kinder: 120 Euro (höheres Kindergeld) - Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 62,50 Euro; Belastung durch Krankenversicherung: 75 Euro.
Saldo: Entlastung um 107,50 Euro pro Jahr.

Rentnerehepaar:
(Er gesetzliche Rente 13.200 Euro, Sie gesetzliche Rente 7.200 Euro), Belastung pro Jahr durch - Krankenversicherung: 61,20 Euro.
Saldo: Belastung um 61,20 Euro pro Jahr.

Der Bund der Steuerzahler ist bei diesen Berechnungen von einer Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen von derzeit 14 Prozent auf künftig 14,6 Prozent, ohne den zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,9 Prozent ausgegangen.
Der Augsburger katholische Bischof Walter Mixa hat die Erhöhung des Kindergelds als "Beleidigung und grobe Missachtung der Leistung von Familien für unsere Gesellschaft" kritisiert, sie sei "völligunzureichend".




Patientenverfügungen sind oft
nicht viel wert
Hospiz-Stiftung gibt mit neuer
Checkliste Ratschläge

Etwa neun Millionen Menschen haben nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung eine Patientenverfügung verfasst.
Doch die meisten wissen nicht, was sie überhaupt
wert ist.
Mehr noch: Der überwiegende Teil der Verfügungen dürfte gar keine Bindungswirkung haben, weil der Inhalt "nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments" erfüllt, warnte in Berlin Hospiz-Vorstand Eugen Brysch.
Gegen diese Untauglichkeit legte die Stiftung eine Zwölf-Punkte-Checkliste vor.
Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern.
Das ist etwa bei Komapatienten oder Demenzkranken wichtig.

Es gibt aber noch kein Gesetz, die Rechtsprechung ist undeutlich.
Wer deshalb vorab festlegt, dass er - wenn er erkrankt und zur Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist - "nicht an Schläuchen hängen will und keine sinnlose Zufuhr von Medikamenten möchte", so Brysch, der kann nicht sicher sein, dass Betreuer-Ärzte, Pflegepersonal diesen Willen auch befolgen werden.
Vieles ist in diesem überaus sensiblen Bereich noch unklar.
Die von der Hospiz-Stiftung verfasste Checkliste soll es nun jedem ermöglichen, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen.
Die Liste umfasst zwölf Fragen, angefangen von "Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?", über "Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?" bis hin zu "Habe ich voreilig generelle Festlegungen getroffen?"

Schwammige Begriffe sollen vermieden werden
Das wäre zum Beispiel der Satz:
"Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung aus."
Im Ernstfall könnte diese Maßnahme aber tatsächlich noch lebensrettend sein, Die Stiftung empfiehlt überdies, schwammige Begriffe wie "falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte" oder "man soll mich in Ruhe sterben lassen" zu vermeiden.
Sie sind für den Arzt zu allgemein, so dass er sie nicht befolgen kann.
Die Hospiz-Stiftung rät zudem dringend vorab zu einer Beratung über medizinische, juristische und pflegerische Fragen.
Auch ein Gespräch mit Vertrauenspersonen wie Freunden und Familien helfe, so die Empfehlung in der Checkliste.

Die Stiftung ermahnte die Politik erneut, endlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt.
Nach Ansicht Bryschs sind die bisher bekannten Pläne unzureichend und nicht praxistauglich.
Derzeit gibt es drei fraktionsübergreifende Anträge, mit denen sich der Bundestag vor Ostern beschäftigen will.
Die Parlamentarier sollen sich am Ende ohne Fraktionszwang für denjenigen Antrag entscheiden, den sie für den besten halten.

Internet:
www.hospize.de





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Meldestelle
für Web-Barrieren

Wer durch seine Behinderung im Internet auf Barrieren stößt, hat nun eine Anlaufstelle, an die er sich mit dem Problem wenden kann.
Das "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik" (AbI) hat im Dezember letzten Jahres eine Meldestelle für Web-Barrieren eingerichtet.
Untergebracht in den Räumen der BAG Selbsthilfe, sammelt die neue Stelle sämtliche Barrieren im Internet, um im nächsten Schritt direkt mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen.
Gemeinsam wird dann versucht, das Problem zu lösen.

Viele Menschen mit Behinderungen haben bis heute Schwierigkeiten, das Internet problemlos zu nutzen.
Und das, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit 2002 Behörden zur barrierefreien Gestaltung ihres Internetangebots verpflichtet.
Auch auf Länderebene gibt es noch Handlungsbedarf.
Besonders die Internetangebote der freien Wirtschaft sind von Barrierefreiheit noch weit entfernt

Kontakt:
Meldestelle für Barrieren im Web,
Andreas Pützer, Telefon (0211) 3 10 06 38,
@: E-Mail andreas.puetzer@bag-selbsthilfe.de oder
@: E-Mail web-barrieren@wob11.de



Das neue Elterngeld
Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld gibt es u. a. für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studierende und Auszubildende, die nach der Geburt eines Kindes die Betreuung übernehmen.
In dieser Zeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, Azubis sogar mehr.

Die wichtigsten Fragen:
Bekommen auch Ausländer Elterngeld?
Alle Staatsangehörigen, die aus EU-Ländern und der Schweiz kommen und in Deutschland leben bzw. erwerbstätig sind, haben Anspruch.
Für andere Nationalitäten gilt:
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bekommt Elterngeld.
Hat derjenige nur eine Aufenthaltserlaubnis, muss er in Deutschland auch arbeiten dürfen oder schon gearbeitet haben.
Keinen Anspruch haben Personen, die nur für einen befristeten Zeitraum in Deutschland arbeiten oder ausgebildet werden.

Bekommen auch Deutsche,
die im Ausland leben, Elterngeld?
Nur wenn sie nicht ausländische Leistungen beziehen.

Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro.
Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden dabei nicht mitgerechnet.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um je 300 Euro.

Wieviel Elterngeld bekommt man,
wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet?
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und Elterngeld dazu.
Hat jemand vor der Geburt 1.800 Euro verdient und erhält jetzt 1.200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro.
Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet.
Es gibt also 402 Euro Elterngeld.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Für zwölf Monate - nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate.
Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden.
Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Werden Geringverdiener besonders unterstützt?
Ja. Wer im Jahr vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält ein erhöhtes Elterngeld.
Beispiel: Ein Elternteil verdient vor der Geburt 800 Euro.
Die Differenz zu 1.000 Euro beträgt 200 Euro.
Die werden durch zwei geteilt, ergibt 100 Euro.
Diese Summe wird mit 0,1 multipliziert.
Dieser Faktor - in diesem Fall 10 - wird zu den 67 Prozent dazugerechnet.
Der Berechtigte aus der Beispielrechnung erhält also 77 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, das sind 616 Euro.

Kann Elterngeld auch länger gezahlt werden?
Ja. Es kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.
Dann werden aber nur halbe Monatsbeträge gezahlt.

Ab wann wird das Elterngeld gezahlt?
Es gilt die Stichtagsregelung:
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es Elterngeld.
Für Kinder, die bis 31. Dezember 2006 zur Welt kamen, gibt es das bisherige Erziehungsgeld.

Ab welchem Monat nach der Geburt
wird das Elterngeld gezahlt?
Erwerbstätige Frauen erhalten bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, danach gibt es für zehn beziehungsweise 12 weitere Monate Elterngeld.
Das Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet.

Erhalten Arbeitslose Elterngeld?
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kein Elterngeld.
Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Das aber ist Voraussetzung für den ALG-I-Anspruch.
Für Bezieher von ALG II muss "Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit" vorliegen.
Diese Anspruchsberechtigten erhalten Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich, zusätzlich zum ALG II.

Bekommen auch Unverheiratete, Stiefeltern und Erziehende in gleichgeschlechtlichen Ehen Elterngeld?
Ja. Wichtig ist, dass sie das Kind nach der Geburt betreuen.
Es muss nicht das eigene sein.
Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern sind auch Verwandte bis dritten Grades (z. B. Großeltern, Onkel, Tanten) und ihre Ehegatten berechtigt.

Haben Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch?
Adoptiveltern erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld.
Allerdings darf das zu betreuende Kind nicht älter als acht Jahre sein.
Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.

Wer bekommt Elterngeld, wenn getrennte Paare das gemeinsame Sorgerecht haben?
Anspruchsberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt.
Lebt das Kind bei der Mutter, der Vater nimmt aber Elternzeit, muss das Kind dann auch bei dem Vater wohnen, damit er das Elterngeld bekommt.

Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Ist ein Geschwisterkind bei der Geburt eines Kindes noch nicht drei Jahre alt, wird zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt.
Das sind zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.
Bei drei oder mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wieviel Elterngeld bekommt eine Mutter, wenn sie in Elternzeit ist und vor der Geburt eines weiteren Kindes nicht wieder berufstätig war?
Sie erhält den Mindestsatz des Elterngeldes (300 Euro, da sie vor der Geburt des neuen Kindes nicht erwerbstätig war) plus den Geschwisterbonus.

Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, es ist abgabenfrei.
Der individuelle Steuersatz steigt aber, weil Elterngeld zu den Einkünften dazugezählt wird.

Sollten Paare die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete Paare, die 2007 ein Kind erwarten oder Nachwuchs planen, sollten ihre Steuerklassenwahl optimieren.
Derjenige Partner, der sich für die Kindererziehung aus dem Berufsleben zurückzieht, sollte die günstigere Steuerklasse III wählen, da sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt errechnet.

Gibt es weiterhin Erziehungsgeld?
Nein. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld.
Bisher gab es für Eltern maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr.
Verdiener über einem Einkommen von 30.000 Euro (Alleinerziehende über 23.000 Euro) hatten keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Was passiert mit dem Kindergeld?
Das wird auch weiterhin gezahlt.
Pro Monat gibt es 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind und dann für jedes weitere 179 Euro.

Können Vater und Mutter
die Elterngeldmonate splitten?
Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. So kann die Mutter nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen, und der Vater betreut das Kind. In diesem Fall erhält erst sie, später er Elterngeld

Wo wird das Elterngeld beantragt?
Schriftlich bei der Elterngeldstelle, es wird maximal drei Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt

Die komplette Liste und Infos sind im Internet unter: www.bmfsfj.de



Das neue Elterngeld
Neues dazu aus der Presse

Zunächst weniger als gedacht
Elterngeld wird verrechnet!!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht:
Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, wie eine Sprecherin des Familienministeriums sagte.
Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde.

Wer kein Mutterschaftsgeld erhalte, bekomme von Anfang an Elterngeld.
"Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe beziehen", sagte die Sprecherin.
Sie verwies darauf, dass das Mutterschaftsgeld dem Nettogehalt entspricht.
Das Elterngeld ersetze wegbrechendes Einkommen.

Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind.
Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld;
zwei weitere Monate würden finanziert, wenn der Partner zu Hause bleibe.


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Länger Arbeitslosengeld
Hinausgeschoben nicht aufgehoben:
Zwangsrente droht Älteren jetzt ab 63
Mit dem Beschluss zur längeren Zahlung des Arbeitslosengelds I (ALG I) an Ältere hat der Gesetzgeber jetzt einen heftig umstrittenen Punkt der Reform "Agenda 2010" korrigiert.

Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt die Verlängerung dei Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I als einen wichtigen Schritt zur besseren und angemessenen sozialrechtlichen Absicherung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Chancen haben.
Das Arbeitslosengeld I wird grundsätzlich zwölf Monate gezahlt.
Für über 50-Jährige wird die Bezugsdauer stufenweise abhängig vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit verlängert.
Ab vollendetem 50. Lebensjahr haben sie Anspruch auf bis zu 15 Monate ALG I nach einer Vorversicherungszeit von 30 Monaten.
Über 55-Jährige bekommen bis zu 18 Monate (Vorversicherungszeit 36 Monate) und über 58-Jährige bis zu 24 Monate (Vorversicherungszeit 48 Monate).
Die verlängerte Zahldauer gilt rückwirkend ab 1. Januar 2008.

Neu ist, dass arbeitsbereite Betroffene aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, wenn sie über 58 Jahre sind und nach zwölf Monaten kein Arbeitsangebot erhalten haben.
Die Begründung, wonach ein Älterer, der keine Arbeit findet, nicht mehr als arbeitslos gilt, ist aus Sicht des VdK allerdings nicht nachvollziehbar und stößt auf Ablehnung.

63er-Regelung
Ohne die jetzt ebenfalls beschlossene 63er-Regelung hätten ALG-II-Bezieher bereits ab 60 Jahren von den Arbeitsagenturen in Rente gezwungen werden können, mit lebenslang hohen Rentenabschlägen bis zu 18 Prozent.
Der VdK hatte bereits im Vorfeld auf der Anhörung zum Gesetzentwurf in Berlin erneut gefordert, die geplante Folgeregelung zur sogenannten 58er-Regelung nachzubessern.
VdK-Präsident Walter Hirrlinger nannte den Gesetzentwurf "unzureichend".
Der VdK vertritt die Auffassung, dass arbeitsbereite Arbeitslosengeld-II-Bezieher auch dann nicht gegen ihren Willen in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen, wenn Sie 63 Jahre und älter sind.

Folge wären lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent.
Nach der alten 58er-Regelung, die zum 31. Dezember 2007 ausgelaufen ist, konnten Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe auch dann erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wollen.
Sie mussten sich aber verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in eine abschlagsfreie Rente zu wechseln.
Nach der neuen Gesetzgebung sind Langzeitarbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten und 58 Jahre oder älter sind, als sogenannte Altfälle nicht von einer Zwangsverrentung betroffen.
Bisher ist noch unklar, wie künftig bei Härtefällen verfahren wird.
Daher soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festlegen, wer ab 63 nicht in eine Rente mit Abschlägen wechseln muss.
Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Der VdK fordert, Ältere auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter zu benachteiligen.
Für ihre berufliche Integration müssen alle Anstrengungen unternommen werden.
Für Betroffene über 50 Jahre wird jetzt ein Eingliederungsgutschiein eingeführt, sofern sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als zwölf Monaten haben.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber.
Dieser verpflichtet sich, den Arbeitslosen mindestens ein Jahr zu beschäftigen.
Doch damit ist das Ziel, dass alle, die arbeiten wollen und können, dieses auch dürfen, noch lange nicht erreicht.


400 Euro zusätzlich
Rentner unter 65 dürfen mehr dazuverdienen
Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres hat der Gesetzgeber jetzt die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Rentner unter 65 Jahren dürfen jetzt monatlich 400 Euro hinzuverdienen.

Die Grenze für Altersrentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt.
Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem wurde die Rente gekürzt.
Dem wurde nun abgeholfen.
Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bisher ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass Kürzungen zu befürchten sind.

Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat.
Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres ebenfalls höhere Verdienstgrenzen.
Wer eine solche Rente bezieht, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen, wie viel er hinzuverdienen darf.
Mehr Infos erteilen die Regionalzentren und AußensteIlen über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund unter (0800) 10 00 48 00 und im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de



Renten überprüfen lassen
Urteil zu Auffüllbetrag ostdeutscher Rentnerinnen

Ostdeutsche Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben und deren Rente noch einen Auffüllbetrag enthält, können die Überprüfung und Neufeststellung ihrer Rente beantragen.

Die Auffüllbeträge entstanden bei der Umstellung der Ostrenten nach Westrecht.
Damit bei dieser Umstellung das nach westdeutschem Recht berechnete Altersruhegeld nicht niedriger ausfiel als die bisher nach Ostrecht gezahlte Rente, wurde die Differenz "aufgefüllt".

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 20. Juli 2005
(B 13 RJ 17/04 R) entschieden, dass ein noch vorhandener Auffüllbetrag in der sogenannten zweiten Abschmelzungsphase nur in der Höhe der jeweiligen Rentenanpassungsbeiträge abgeschmolzen werden kann, wobei die erfolgte Neubewertung der Kindererziehungszeiten und die damit verbundene Rentenerhöhung keine Rentenanpassung sei.

Genau dies war jedoch gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, die die Rentenerhöhungen in vollem Umfang mit dem noch zu zahlenden Auffüllbetrag verrechneten, sodass es keine Rentenerhöhung mehr ergab.
Das Bundessozialgericht hat jedoch festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig war.
Es sollten daher diejenigen Frauen, die Kinder erzogen haben und am 1. Juli 2000 noch eine Rente mit Auffüllbetrag erhielten, einen entsprechenden Antrag auf Neufeststellung bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Hierzu reicht es aus, dass unter Angabe des Rentenbescheids und der Versicherungsnummer und unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts beantragt wird, die Rente zu überprüfen und neu festzustellen.






* Gute Tipps *


Tipp der Woche
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Krankheit verstehen und bewusst pflegen

Kranke und Angehörige verstehen und leben mit der Krankheit
* Partnerschaft mit Kranker für Kranke *
Dort finden Sie auch eine von einem Anwalt moderierte Sparte.
Rechtsanwalt Zmijanjac Milutin in Stuttgart ( alles zu Herrn Zmijanjac erfahren Sie in diesem Forum in der Rubrik *Rechtlicher Beistand* )
Dort ist es möglich, dass Ihre Fragen neben Deutsch und Englisch auch auf serbisch, kroatisch oder bosnisch geschrieben werden können.


* Handicap Netzwerk * Handicap Netzwerk - Das Portal für Menschen mit und ohne Handicap

"Beratung - Hilfe - Information"
* Partnerschaft mit Kranker für Kranke *



Rat von
Zahnarzt Dr. Johann Georg Schnitzer
HIER....

* "Dr. Schnitzer's Geheimnisse der Gesundheit" *



Zitate


Zitate sind etwas Feines.
Sie können das Salz in der Suppe sein.

Alle, die zur Zusammenarbeit mit mir bereit sind, sind willkommen.
Hamid Karsai, Afghanischer Präsident


Das hat wenig mit Steuerpolitik zu tun, das ist mehr Hütchenspiel.
Frank-Walter Steinmeier, SPD Fraktionschef


Die Ergebnisse des Klimagipfels in Kopenhagen sind eine mittlere Katastrophe.
Arved Fuchs, Polarforscher


Was da unter den Weihnachtsbaum gelegt wird, ist ein vergiftetes Geschenk.
Erwin Sellering, Der MP Mecklenburg-Vorpommerns (SPD) zum schwarz-gelben Steuerpaket.


Ich kann kaum verbergen, wie erstaunt ich war, wie lange wir heute brauchten, um einfach nur informelle Gespräche zu beginnen.
Stavros Dimas, EU-Umweltkommissar auf dem Klimagipfel


Sie ist eindeutig eine Klimakämpferin von Statur.
Der UN-Klimachef über Kanzlerin Angela Merkel


Es gibt nicht Demokratischeres als einen Fernsehapparat: Man kann einschalten, umschalten und ausschalten.
Günter Jauch, Moderator und Journalist (geb. 1956)


Die heute verhandelnde Beschwerden werfen grundsätzlich Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf.
Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts


Die Wirklichkeit wird die nationalen Regierungen mit ihren Regeln überholen.
Arnold Schwarzenegger gibt sich in Sachen Klimaschutz optimistisch.


Ein ausgezeichnetes und erfolgreiches Vorgehen gegen die ausländischen Krawallmacher.
Brian Mikkelsen, Dänemarks Justizminister lobt seine Polizei



Das Sommerloch
Das Sommerloch ist gesundheitsschädlich!
Dauernd fordern Politik-Hinterbänkler Hühnerkram:
neue Parteienfinanzierung oder Pkw-Maut!
Langsam leiden die Bürger an Polit-Bulimie:
"Erst zuhören, dann kotzen!"


Dezember 2009

nicht mehr irrt

Wer es einmal so weit gebracht hat, dass er nicht mehr irrt, der hat auch zu arbeiten aufgehört.

Max Planck,
Physiker (1858-1947)
Dezember 2009

besser machen

Man kann alles besser machen, aber deshalb muss man nicht alles schlecht machen.

Frank Elstner,
österr.-deutscher Showmaster (geb. 1942)



wo es allemal lohnt tief darüber nachzudenken
Neujahrsgebet

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.

Lasse die Leute kein falsches Geld machen
und auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Männer an ihr erstes.

Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.

Gib den Regierenden gute Deutsche
und den Deutschen eine gute Regierung.

Herr, sorge dafür, daß wir alle
in den Himmel kommen
--- aber nicht sofort.

vom Pfarrer von St. Lamberti zu Münster
aus dem Jahre 1883



Buttonnetzwerk für ein freies Internet* Rettet das Internet *Buttonnetzwerk für ein freies Internet

Als Mitglied von "Rettet das Internet"
gebe ich Ihnen hier die letzte Newsletter weiter.

Liebe Webmaster und Surfer,
erstmals seit Gründung von Rettet-das-Internet habt Ihr jetzt die Möglichkeit, selber aktiv zu werden!
Viele von Euch haben sich in der Liste eingetragen, eventuell einen Link gesetzt, und damit ist die Sache für sie erledigt.
Das ist auch okay.
Aber natürlich kamen auch immer wieder Anfragen, was man noch tun könnte.
Schreibt an das Bundesjustizministerium!
Vor allem die Abgemahnten unter Euch, oder jene, die solche Fälle kennen oder beobachtet haben, oder jene, die einfach Angst haben, sollten ihren Unmut kundtun.
Adressen und vielleicht auch ein paar Argumente findet Ihr
Wir haben ganz bewußt kein Formular oder anklickbare Links zur Verfügung gestellt.
Dies soll keine Spam-Aktion werden.
Ihr sollt aus eigenem Antrieb und mit ein paar eigenen Zeilen schreiben, per Email, oder noch besser: Als richtiger Brief.
Verweist dabei ruhig auf unseren offenen Brief, auf diese Weise erreichen wir, dass er wenigstens zur Kenntnis genommen wird.
Auch wenn eine direkte Antwort die Ministerin in ziemliche Verlegenheit bringen dürfte.

Noch ein Hinweis an die Abgemahnten unter Euch, die eventuell schon ans BMJ geschrieben hatten.
Falls Ihr einen scheinbar persönlichen Brief von Frau Zypries erhalten habt:
Dies war eine reine Pauschal-Serienantwort, die zudem erkennen lässt, dass man bislang nicht beabsichtigt, tatsächlich etwas zu ändern.
Der Vorschlag mit der "Deckelung" der Abmahnkosten ist eine reine Retusche, die in der Praxis nicht greifen wird!
Scheut Euch nicht, noch mal zu schreiben!


Wir würden uns sehr über Eure Unterstützung freuen.
Und natürlich könnt und sollt Ihr auch unseren offenen Brief verlinken oder veröffentlichen!

Dr. Reinhard Freund [reinhard@rettet-das-internet.de]
Peter Kerl [peter@rettet-das-internet.de]

Anmerkung von Kranker für Kranke:
Auch HIER... wird ums Internet gekämpft !!



Thema Sozialrecht
Wissen Sie, wie schwer es ist, einen
sehr guten Fachanwalt für Sozialrecht zu finden?
Aus dieser eigenen Erfahrung heraus kann
ich Ihnen einen einen solchen empfehlen!!


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Raum Ludwigsburg/Stuttgart leben *
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Zugelassen am LG und OLG

Tel. 0711/ 2 48 24 46
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Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de


Bei Rechtsfragen www.lawchannel.de
auch in sozialen Bereichen



Gesetzes-
sammlung
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Gesetze und Richtlinien


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Deutsches und Europäisches Sozialrecht Universität zu Köln


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der DCCV e.V.



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* URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze *
Recht und Rat


Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

Alle Infos hier sind nicht
als Rechtsberatung zu sehen!!



Blick ins Archiv lohnt

Hier können Sie im Archiv nach Urteilen sehen!
"Interessiert?
Dann drücken Sie"






Recht und Rat

* Dürfen Mülltonnen an der Straße stehen? *
Unser Haus liegt in einem Hinterhof.
Zur Straße führt ein Weg, an dem ein Haus steht.
Der Eigentümer stellt seine Mülltonne direkt an die Straßengrenze, sodass das Befahren mit einem Lkw nicht möglich ist.
Darf er das?
"Im Zweifel kann er die Mülltonne bis an die Grenze stellen, wenn er nicht aufgrund von Auflagen wegen Sichtbehinderung oder Ähnlichem zu anderem verpflichtet ist", sagt Mietrechts-Experte Oliver Kujer.
"Aber Ihr Nutzungsrecht an der Straße darf nicht durch das Recht am Eigentum des Nachbarn beeinträchtigt werden."
* Wohngeld für Kinder in bestimmten Fällen *
Wohngeld gibt es nur für Kinder, die tatsächlich mit im Haushalt leben.
Die Möglichkeit, dass sie eventuell einziehen könnten, rechtfertigt aber keine höhere Zahlung.
Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hervor (Az.: 4 LC 319/06), auf das die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem Fall erhielten Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre drei Kinder.
Zwei lebten bei der Mutter, eines beim Vater.
Obwohl die zwei Geschwister in keiner Form erklärten, zum Vater ziehen zu wollen, beantragte er Wohngeld für einen Vier-Personen-Haushalt.
* Bis zu welchem Lebensjahr wird
Kindergeld gezahlt? *
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, leider aber noch ohne Job.
Gibt es das Kindergeld nicht bis zum 25. Lebensjahr?
Und weshalb nimmt ihn die Krankenkasse nicht weiter in die Familienversicherung?

"Kindergeld wird nur bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet", sagt Experte Wolfang Büser.
"Auch für die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Vollendung des 23. Lebensjahres eine Schul oder Berufsausbildung vorausgesetzt."

* Darf der Arbeitgeber bei längerer
Krankheit Urlaub streichen? *
Ich war 5 Monate lang krank.
Wegen einer Knieoperation habe ich meine Arbeit nach einer Wiedereingliederung ab dem 9.11.2009 wieder voll aufgenommen.
2004 war ich ebenso sechs Monate krank, und mein Arbeitgeber hat mir danach 10 Tage Urlaub gestrichen beziehungsweise abgezogen.
Er sagte mir, dass es so im Tarifvertrag für Groß- und Außenhandel stehen würde.
Ist das erlaubt?

"Nicht ohne weiteres", sagt Experte Uwe Diekmann.
"Ich gehe davon aus, dass für Sie der Manteltarifvertrag 2007 Groß- und Außenhandel zur Anwendung kommt:
Grundsätzlich steht Ihnen danach der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auch bei Krankheit zu und kann nicht gekürzt werden.
Bei längeren Krankheitszeiten (länger als 6 Monate) ist es gemäß Manteltarifvertrag zulässig, für jeden vollen Monat der Arbeitsunfähigkeit ein Zwölftel in Abzug zubringen; allerdings nur bis zur Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs.
Da Sie angabegemäß 5 Monate im Jahr 2009 krank waren, entfällt der Abzug und Ihnen steht der volle Urlaubsanspruch zu."

Recht und Rat

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* Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? *
INFO !!

Mit 63 Jahren möchte ich gern in Rente gehen.
Könnte ich bereits mit 59 oder 60 Jahren einen Antrag auf Altersteilzeitarbeit stellen?


Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz können Arbeitnehmer leisten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Ihre Planungen wären somit grundsätzlich realisierbar.
Voraussetzung ist allerdings, daß Ihr Arbeitgeber mitzieht, denn gesetzlich ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mit einem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit zu treffen.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung den Arbeitnehmern das Recht auf Altersteilzeitarbeit eingeräumt wird.

* Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit *
Wieviel Gehalt zahlt der Arbeitgeber
während der Altersteilzeit?
Nach dem Gesetz ist vom Arbeitgeber im Blockmodell auf das halbe "laufende" Gehalt (also zum Beispiel ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ein 20prozentiger Zuschlag zu zahlen.
Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kann es auch mehr sein, also etwa auch ein (Teil-)Anspruch auf die jährlichen Sonderzahlungen bestehen.
Der Arbeitgeber zahlt ferner einen Extrabeitrag für die Rentenversicherung seiner Altersteilzeiter.

Wann endet ein
Altersteilzeit-Beschäftigungsverhältnis ?
Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis endet mit dem letzten Tag der Freistellungsphase.
Das heißt: Der Sozialversicherungsschutz besteht unabhängig davon weiter, daß in der zweiten Altersteilzeitphase nicht mehr gearbeitet wird.
Arbeitsrechtlich enden die sogenannten Hauptpflichten
(Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt dafür Entgelt) mit dem letzten tatsächlichen Arbeitstag.
Der Arbeitnehmer ist aber auch während der Freistellungsphase - nicht nur wegen der Zahlung des halben Gehalts plus Zuschlag - noch an seine Firma "gebunden", etwa hinsichtlich des Verbots, für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten.

Wieviel darf neben den
Altersteilzeitbezügen verdient werden?
Grundsätzlich darf im Rahmen eines 400-Euro-Jobs hinzuverdient werden.
Der (neue) Arbeitgeber trägt dann pauschal die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung und im Regelfall auch die zweiprozentige Pauschalsteuer.


* Frage/Antworten *
Auch zur Gesundheitsreform
"HIER..." Teil 1
"HIER..." den Teil 2
"HIER..." den Teil 3
"HIER..." den Teil 4
"HIER..." der
aktuelle Teil 4

"HIER..." bekommen Sie Mediensplitter Teil 1
"HIER..." den Teil 2

"HIER..." Teil 3
"HIER..." Teil 4
"HIER..."
den aktuellen Teil 2008



Hier kommen Sie zur VdK-HP

Kann ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Beispiel:
Ich beziehe seit zwölf Jahren Witwenrente.
Seither arbeite ich zwar nicht mehr, habe davor aber selbst Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Inzwischen liegt bei mir laut eines Gutachtens eine Erwerbsminderung vor.
Kann ich deswegen jetzt Rente beanspruchen?

Nein, denn die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung sind in Ihrem Fall nicht erfüllt.
Notwendig hierfür ist nämlich unter anderem, daß in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens über drei Jahre Pflichtbeiträge für eine rentenversicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet wurden.
Da Sie aber seit zwölf Jahren nicht mehr erwerbstätig sind, können Sie nur die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen.






!! Linkliste !!

Kranker für Kranke verfügt ab sofort auch über eine eigene Linkliste, wo jeder seine Homepage bekannter machen kann.
Machen Sie bitte regen Gebrauch von diesem kostenlosen Angebot.

Wenn Sie nun auf das Banner von Kranker für Kranke drücken,
steht Ihnen nichts mehr im Wege.

Linkliste * Kranker für Kranke *









Wann bekommt man einen Schwerbehinderten-ausweis??

Beispiel:
Meine 71jährige Mutter ist vor einem halben Jahr an Brustkrebs erkrankt.
Ihr mußte die rechte Brust abgenommen werden.

Nun riet mir eine Freundin, meine Mutter solle einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Der Eingriff war schwer und seelisch sehr belastend - reicht das, um den Ausweis zu bekommen?


Leider nein.
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muß ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

In Ihrem Fall dürfte er nach der Gutachtertabelle weniger als 50 GdB betragen.
Darum sind die Voraussetzungen für den Ausweis nicht erfüllt.

Es wäre aber zu prüfen, ob noch weitere dauerhafte Beeinträchtigungen vorliegen, die insgesamt zu einem Erreichen von 50 GdB führen.
Als Behinderung gilt eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, wenn sie länger als sechs Monate anhält.






Fragen zum Ausweis

1.) Welche Vorteile bringt der Ausweis?
"Er dient dazu, schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und Nachteile auszugleichen", erklärt Hans-Jürgen Leutloff, vom Sozialverband Deutschland (SoVD).
Der Ausweis berechtigt - nach Kauf einer Wertmarke für 60 € pro Jahr - etwa zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, um die Mobilität zu erhalten.
Zum Ausgleich für außergewöhnliche finanzielle Belastungen sind außerdem Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorgesehen.
Der Behinderten-Pauschbetrag kann sich je nach Schwere der Behinderung auf 310 bis 1.420 € belaufen.
Welche Vorteile in Anspruch genommen werden können, hängt zum Teil von der Art der Behinderung ab.
Ein außergewöhnlich Gehbehinderter, der auf ein Auto angewiesen ist, wird etwa von der Kfz-Steuer befreit und darf einen Behindertenparkplatz nutzen.

2.) Wo kann ich den Antrag stellen?
Beim für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt.
Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwerbehinderter erfüllt sind - und zwar auf Basis eines versorgungsärztlichen Gutachtens.
In der Regel gehört dazu eine amtsärztliche Untersuchung.
Im Ausweis sind dann auch Zeichen für die vorliegende Behinderung enthalten, zum Beispiel "Bl" für Blind oder "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderter.

3.) Wie kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid wehren?
Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, in dem alle Argumente, die den Antrag stützen, nochmals einzeln dargelegt sind.

4.) Was passiert, wenn sich die Behinderung verschlimmert?
In diesem Fall, oder wenn eine weitere Behinderung hinzukommt, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
"Dies kann zu einer Höherstufung führen", so Leutloff.
"Allerdings: Verbessert sich der Zustand, kann auch eine Herabstufung erfolgen"







* Links zu *
* Sozial-Seiten *


* Sozialportal *


* Sehr empfehlenswerte Homepage *
Hauptschwerpunkte sind Hilfen, Beratung, Information für behinderte Menschen, kranke Menschen und Senioren.




* Bundesministerium *

für Gesundheit und Soziale Sicherung





* Bundesministerium *

für Arbeit und Sozialordnung






Stellenvermittlung
& Soziales




Soziale Arbeit im Internet





* Familie und Soziales *






* Familien - Berater *







Thema: © COPYRIGHT

Kranker für Kranke bekommt sehr oft von Stammbesuchern Texte/Bilder etc. zugemailt, wo oft aber der/die AutorIN nicht benannt wurde und man davon ausgeht daß es Gedankengut des Zusenders ist.

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
Den hier zugrunde gelegten Anforderungen gute Infos an Kranke weiter zu geben, erfordern oft trotz vieler Schmerzen Disziplin!!

Dies möge Ihre Toleranz anregen.
Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen schicken Sie mir Ihre Mail.
Pocht einfach auf den Briefkasten
    

Ihr
Hubert "Charly" Wissler







Besuchen Sie doch auch mal meine anderen Seiten.
Es erwartet Sie wirklich
ein reichhaltiges Angebot !!


 
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